Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 419

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 419 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 419); 419 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 13. Juli 1967 Teil II IN r. 63 Tag Inhalt Seite 14. 6. 67 Zweite Verordnung über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schädling und Erhaltung von privatem Wohnraum 419 17 5. 67 Anordnung über den Mietwäschedienst für gesellschaftliche Bedarfsträger 419 1. 6. 67 Anordnung über die Zulassung, Genehmigung und Überwachung von Apparaletypen und Anlagen für die Sterilisierung und Pasteurisierung von Milch und Milcherzeugnissen 420 12. 6. 67 Anordnung über die Behandlung des Frachtenausgleiches. Braumalz und Malz für andere Verwendungszwecke 422 Zweite Verordnung* über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum. Vom 14. Juni 1967 Zur Ergänzung der Verordnung vom 28. April 1960 über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum (GBl. I S. 351) wird folgendes verordnet: §1 lm § 1 def Verordnung vom 28. April 1960 ist folgender neuer Abs. 5 einzufügen: „(5) Die Bestimmungen dieser Verordnung, ausgenommen die §§ 9 bis 12, finden Anwendung auf die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Erhaltung von privatem vermieteten Gewerberaum.“ §2 Im § 9 Abs. 1 wird eingefügt: ,,c) zur Modernisierung von Wohnraum und zur Verbesserung des Wohnkomforts (z. B. Bad-Einbau)“. §3 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1967 in Kraft. Berlin, den 14. Juni 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister der Finanzen Böhm (1.) VO vom 28. April I960 (GBl. I Nr. 34 S. 331) Anordnung über den Mietwäschedienst für gesellschaftliche Bedarfsträger. Vom 17. Mai 1967 Zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Bedarfsträger mit Wäschereileistungen können die Mietwäscheleitbetriebe den Mietwäschedienst einführen. Hierzu wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Materialwirtschaft und dem Minister für Handel und Versorgung folgendes angeordnet: §1 Die Mietwäscheleitbetriebe können den Mietwäschedienst einführen, dem sich Betriebe, Institutionen und Einrichtungen aller Eigentumsformen sowie staatliche Verwaltungen anschließen können. §2 (1) Alle in Nutzung befindlichen Wäschebestände der Betriebe, Einrichtungen und Institutionen der volkseigenen Wirtschaft sowie der staatlichen Verwaltungen werden bei Einführung des Mietwäschedienstes an die Mietwäscheleitbetriebe ohne Werterstattung umgesetzt. Ausgenommen sind solche Wäschebestände, die nachweisbar aus Mitteln des Kultur- und Sozialfonds bzw. Prämienfonds angeschafft wurden. Diese werden gegen Werterstattung zum Zeitwert (Großhandelsabgabepreis für Standardausführungen abzüglich Verschleiß) übernommen. (2) Neue, noch nicht in Nutzung befindliche und als Materialbestand ausgewiesene Wäsche, auch solche, die nachweisbar aus Mitteln des Kultur- und Sozialfonds bzw. des Prämienfonds der Betriebe, Einrichtungen und Institutionen der volkseigenen Wirtschaft sowie der staatlichen Verwaltungen angeschafft wurde, ist durch die Mielwäscheleitbetriebe gegen Werterstattung (Neuwert) zu übernehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Dabei ist beim Einsatz neuer technischer Sicherungsmittel stets davon auszugehen, daß diese niemals den Menschen ersetzen werden können.

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