Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 415

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 415 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 415); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 10. Juli 1967 415 innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch den bauausführenden Betrieb erfolgen. (6) Für neue Be- und Entwässerungssysteme und landwirtschaftliche Wirtschaftswege mit Versuchscharakter übernimmt das Ingenieurbüro beim Staatlichen Komitee für Meliorationen die Funktion des Generalprojektanten und Generalauftragnehmers. (7) Über die Lieferung und Montage kompletter Ausrüstungen für Be- und Entwässerungsanlagen (Pumpstationen, Schöpfwerke, Ausrüstungen für gewässerbauliche Anlagen, oberirdische Ausrüstungen für Bewässerungsanlagen u. a.) sind Verträge mit den vom Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau als Hauptauftragnehmer benannten Betrieben abzuschließen. Die Lieferung kompletter Ausrüstungen für Weideeinrichtungen wird durch Hauptauftragnehmer des Staatlichen Komitees für Landtechnik und mate-ri.ell-technisehe Versorgung gewährleistet. Hauptauftragnehmer für den Energieanlagenbau sind die von den Räten der Bezirke festgelegten Betriebe. (8) Spezialbetriebe für den Tief-, Brunnen-, Rohrlei-tungs-, Wirtschaftswegebau und ähnliche im Meliorationswesen tätigen Betriebe sollten mit den VEB Meliorationsbau eng kooperieren. Sofern diese Betriebe mit staatlicher Beteiligung arbeiten, kann auf Vorschlag der Komplementäre der VEB Meliorationsbau als staatlicher Gesellschafter eingesetzt werden. §5 Aufgaben der Forschung und Entwicklung (1) Das Ingenieurbüro des Staatlichen Komitees für Meliorationen ist verantwortlich für die Entwicklung und Bauausführung von neuen Be- und Entwässerungssystemen und landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen, die dem Welthöchststand entsprechen und den wissenschaftlichen Vorlauf schaffen. Auf der Grundlage dieser Beispielsanlagen sind neue Verfahren und Technologien auf dem Gebiet der Projektierung und Bauausführung zu. entwickeln sowie neue Normative, Standards, Angebots- und Katalogprojekte auszuarbeiten. (2) Zur Erreichung des wissenschaftlich-technischen Vorlaufes und zur schnellen Einführung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Vorbereitung, dem Bau, der Instandhaltung und dem Betrieb von Meliorationsanlagen mit höchstem Nutzeffekt und niedrigen Kosten, ist durch das Staatliche Komitee für Meliorationen sowie durch das Ingenieurbüro- des Staatlichen Komitees für Meliorationen die Vertragsforschung mit wissenschaftlichen Instituten der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften sowie den Universitäten und Hochschulen zu entwickeln. §6 Die einheitliche Planung und Leitung des Meliorationswesens (1) Zur Erhöhung des Nutzeffektes sind die Meliorationsvorhaben und wasserwirtschaftlichen Vorhaben sowie Instandhaltung für die landwirtschaftliche Produktion einheitlich zu planen und durchzuführen. Der einheitliche Plan der Meliorationen und wasserwirtschaftlichen Vorhaben für die landwirtschaftliche Produktion umfaßt die Vorbereitung, Durchführung und Instandhaltung von Meliorationsanlagen sowie die wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässer, die auf die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und der landwirtschaftlichen Produktion gerichtet sind. Die Investitionsschwerpunkte sind in die Generalverkehrs- und -be-bauungspläne aufzunehmen. (2) Der einheitliche Plan wird auf der Grundlage der Verträge zwischen den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben bzw. anderen Investitionsauftraggebern und den bauausführenden Betrieben sowie den Vereinbarungen mit den Organen der Wasserwirtschaft durch die Produktionsleitungen der Kreis- und Bezirkslandwirtschaftsräte in Zusammenarbeit mit den Organen der Wasserwirtschaft ausgearbeitet. Diese sind für seine gründliche Vorbereitung und Durchführung verantwortlich. Der einheitliche Plan wird den Kreis- und Bezirkslandwirtschaftsräten zur Zustimmung und danach den Räten der Kreise und Bezirke zur Beschlußfassung vorgelegt. Die Meliorationen der zentralen Planträger der Landwirtschaft sind in den einheitlichen Plan der Bezirke aufzunehmen. In den Kreisen kann die Ausarbeitung des einheitlichen Planes von den Meliorationsgenossenschaften in Zusammenarbeit mit den Oberflußmeistereien bzw. den Flußbereichsleitungen übernommen werden, wenn die Mitgliederversammlungen der LPG und die Bevollmächtigtenversammlungen der Meliorationsgenossenschaften das beschließen. (3) Für Vorhaben zur Beseitigung von Hochwasserschäden und stauender Nässe auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die bei der Planausarbeitung nicht vorauszusehen sind, ist im Plan eine Kapazitäts- und Materialreserve bis zu 10 % zu bilden. Über die Verwendung entscheidet der Vorsitzende des Bezirkslandwirtschafts-rates. (4) Der Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik verwirklicht die einheitliche und komplexe Planung und Leitung des Meliorationswesens durch das Staatliche Komitee für Meliorationen beim Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist für die Ausarbeitung der prognostischen und perspektivischen Entwicklung des Meliorationswesens, die Schaffung des wissenschaftlich-technischen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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