Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 396

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 396 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 396); 396 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 30. Juni 1967 rungen Stellung zu nehmen. Die Direktoren der Betriebe haben die Forderungen und Vorschläge der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zu prüfen. Soweit Forderungen oder Vorschläge nicht berücksichtigt werden können, ist dies gegenüber den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zu begründen. (6) Die Direktoren der Betriebe berichten im Rahmen der von den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen gemäß § 12 Abs. 2 Ziff. 1 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 127) geforderten Rechenschaftslegungen auch über den Entwicklungs-s and der Neuererbewegung, insbesondere über die Erfüllung der Pläne der Aufgaben für die Neuerer. §6 Beratende Organe (1) Zur zielgerichteten Orientierung der schöpferischen Initiative der Werktätigen auf die Schwerpunkte der komplexen sozialistischen Rationalisierung und zu-ihrer Teilnahme an der Förderung und Lenkung der Neuererbewegung im Betrieb bestehen 1. als beratendes Organ des Direktors des Betriebes ein Neuererrat 2. als beratende Organe der Meister und Abteilungsleiter Neuererbrigaden, die von dem jeweils zuständigen Meister oder Abteilungsleiter geleitet werden. (2) Die im Abs. 1 genannten Organe unterstützen die Leiter bei der Einschätzung des Entwicklungsstandes der Neuererbevegung und empfehlen Maßnahmen zur Verbesserung der Ai'beit. Die Organe beraten die Leiter in allen wichtigen Fragen der planmäßigen Förderung und Lenkung der Neuererbewegung; sie wirken bei der Aufstellung des Planes der Aufgaben für die Neuerer, bei der Erarbeitung und Vervollkommnung von Neuerungen mit; sie beurteilen die Neuerungen, empfehlen Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung und unterstützen deren Einführung. §7 Betriebsbüros für die Neuererbewegung (1) Im Betrieb besteht ein Betriebsbüro für die Neuererbewegung (BfN) als Organ für die Neuererbewegung sowie für das Patent-, Muster- und Zeichenwesen. Es wird im Aufträge des Direktors des Betriebes vor allem anleitend, koordinierend und kontrollierend tätig. Es arbeitet mit den beratenden Organen für die Neuererbewegung im Betrieb eng zusammen. (2) Das BfN des Betriebes untersteht dem Direktor des Betriebes oder dem Technischen Leiter. Der Direktor des Betriebes legt die Aufgaben des BfN in einem Funktionsplan fest. (3) Das BfN ist mit qualifizierten haupt- oder nebenamtlichen Mitarbeitern so zu besetzen, daß es entsprechend der Größe des Betriebes und dem Arbeitsumfang seine Aufgaben erfüllen kann. §8 Planung der Aufgaben für die Neuerer (1) In den Betrieben ist die schöpferische Initiative der Neuerer im sozialistischen Wettbewerb zielgerichtet auf die Lösung von Schwerpunktaufgaben der sozialisti- schen Rationalisierung einschließlich der Rationalisierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der ökonomischen Verwendung von Werkstoffen und der rationellsten Nutzung der vorhandenen Produktionsfonds, der Standardisierung sowie der Vereinfachung und rationellsten Gestaltung der Verwaltungsarbeit zu lenken. Die in der Neuererbewegung liegenden Reserven für die Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sind bei der Planung von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und zu erfassen. (2) Die Direktoren der Betriebe haben zu gewährleisten, daß von den für die Planung verantwortlichen Organen in Zusammenarbeit mit den BfN, den Neuererräten, Neuererbrigaden und den Neuerern Aufgaben für die Neuerer erarbeitet und jeweils in einem bilanzierten Plan der Aufgaben für die Neuerer zusammengefaßt werden. Insbesondere sind die wissenschaftlich-technischen und die technisch-ökonomischen Forderungen aus der Kooperation bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Der Plan der Aufgaben für die Neuerer ist in der Plandiskussion mit den Werktätigen zu beraten und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Werktätigen zu vervollständigen. (3) Die Neuereraufgaben sind Bestandteil des Planes Wissenschaft und Technik, oder, soweit ein Plan Wissenschaft und Technik nicht vorhanden ist, Bestandteil des ihm entsprechenden Planes. Die Planung, Bilanzierung, Durchführung und Abrechnung der Neuereraufgaben erfolgt nach den für die genannten Pläne geltenden methodischen Grundsätzen. Im Plan der Aufgaben für die Neuerer sind diejenigen Neuerer, mit denen Neuerervereinbarungen abgeschlossen wurden, als Verantwortliche für die Planaufgabe zu nennen. Die Erarbeitung, die Realisierung und die umfassende Benutzung der Neuerungen sind planmäßig materiell und finanziell zu sichern. (4) Als Neuereraufgaben dürfen nur solche wissenschaftlich-technischen und anderen Aufgaben geplant werden, deren Lösung eine über die Arbeits-, Dienstoder Studienpfiichten quantitativ hinausgehende Leistung darstellt. §9 Neuerervereinbarung (1) Die Direktoren der Betriebe sind verpflichtet, zur Lösung von Neuereraufgaben mit Werktätigen, vor allem mit sozialistischen Kollektiven, Neuerervereinbarungen abzuschließen. (2) Neuerervereinbarungen mit Direktoren der Betriebe und den sie vertretenden Leitern oder mit entsprechenden Leitern in den den Betrieben übergeordneten Organen oder mit Kollektiven, in denen die genannten Personen mitwirken, bedürfen der Genehmigung des Leiters des jeweils übergeordneten Organs. Neuerervereinbarungen mit Angehörigen anderer Betriebe bedürfen der Zustimmung des Direktors des Betriebes, dem die betreffenden Werktätigen angehören. Neuerervereinbarungen mit Direktoren anderer Betriebe und mit den sie vertretenden Leitern bedürfen der Zustimmung des Organs, das diesen Betrieben jeweils übergeordnet ist. (3) Die Neuerervereinbarung soll insbesondere enthalten : 1. die Aufgabe, deren Lösung die Werktätigen übernehmen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt.

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