Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 385

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 385 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 385); Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 30. Juni 1967 385 sieren durch eine umfassende politisch-ideologische Arbeit, durch ihre Mitarbeit am Erfahrungsaustausch der Neuerer, durch die gewerkschaftliche Kontrolle über die Durchsetzung der Neuerungen und durch Rechtsberatungen die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen in der Neuererbewegung als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs, insbesondere ihre Mitwirkung an der Erarbeitung und Erfüllung der Pläne der Aufgaben für die Neuerer und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit. Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen haben insbesondere das Recht, vom Direktor des Betriebes Maßnahmen mit dem Ziel zu fordern, daß l 1 1. die Neuerer auf die Hauptaufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution orientiert, sie an die Lösung von Aufgaben der komplexen sozialistischen Rationalisierung herangeführt und zur Lösung dieser Aufgaben vor allem mit Neuererkollektiven Neuerervereinbarungen abgeschlossen werden 2. die wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zielstellungen der Neuererbewegung als Bestandteil der Ziele des sozialistischen Wettbewerbs erarbeitet werden 3. die Neuerer bei der Lösung von Neuereraufgaben allseitig unterstützt werden, jede Neuerung unverzüglich beurteilt und über ihre Benutzung entschieden sowie eine umfassende betriebliche und überbetriebliche Benutzung gesichert wird 4. eine enge Zusammenarbeit der Neuererräte und Neuererbrigaden mit den gewerkschaftlichen Leitungen, insbesondere mit den gewerkschaftlichen Organen für die Neuererbewegung und den ständigen Produktionsberatungen gewährleistet ist. (5) Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sind berechtigt, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit zu unterbreiten und an der Verwirklichung der von den Leitern festgelegten Maßnahmen mitzuwirken. Sie haben das Recht, bei Beschwerden der Neuerer gegen die Ablehnung der Benutzung von Neuerungen, insbesondere solchen, die den Gesundheits- und Arbeitsschutz oder andere Arbeitsbedingungen, den Brandschutz oder die technische Sicherheit betreffen, vor der Entscheidung über die Beschwerden zu diesen Neuerungen Stellung zu nehmen. Die Direktoren der Betriebe haben die Forderungen und Vorschläge der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zu prüfen. Soweit Forderungen oder Vorschläge nicht berücksichtigt werden können, ist dies gegenüber den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zu begründen. (6) Die Direktoren der Betriebe berichten im Rahmen der von den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen gemäß § 12 Abs. 2 Ziff. 1 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 127) geforderten Rechenschaftslegungen auch über den Entwicklungsstand der Neuererbewegung, insbesondere über die Erfüllung der Pläne der Aufgaben für die Neuerer.“ § 5 Der § 6 Abs. 1 der Neuererverordnung erhält folgende Fassung: „(1) Zur zielgerichteten Orientierung der schöpferischen Initiative der Werktätigen auf die Schwerpunkte der komplexen sozialistischen Rationalisierung und zu ihrer Teilnahme an der Förderung und Lenkung der Neuererbewegung im Betrieb bestehen 1. als beratendes Organ des Direktors des Betriebes ein Neuererrat 2. als beratende Organe der Meister und Abteilungsleiter Neuererbrigaden, die von dem jeweils zuständigen Meister oder Abteilungsleiter geleitet werden.“ § 6 Der § 8 der Neuererverordnung erhält folgende Fassung: „Planung der Aufgaben für die Neuerer (1) In den Betrieben ist die schöpferische Initiative der Neuerer im sozialistischen Wettbewerb zielgerichtet auf die Lösung von Schwerpunktaufgaben der sozialistischen Rationalisierung einschließlich der Rationalisierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der ökonomischen Verwendung von Werkstoffen und der rationellsten Nutzung der vorhandenen Produktionsfonds, der Standardisierung sowie der Vereinfachung und rationellsten Gestaltung der Verwaltungsarbeit zu lenken. Die in der Neuererbewegung liegenden Reserven für die Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sind bei der Planung von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und zu erfassen. (2) Die Direktoren der Betriebe haben zu gewährleisten, daß von den für die Planung verantwortlichen Organen in Zusammenarbeit mit den BfN, den Neuererräten, Neuererbrigaden und den Neuerern Aufgaben für die Neuerer erarbeitet und jeweils in einem bilanzierten Plan der Aufgaben für die Neuerer zusammengefaßt werden. Insbesondere sind die wissenschaftlich-technischen und die technisch-ökonomischen Forderungen aus der Kooperation bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Der Plan der Aufgaben für die Neuerer ist in der Plandiskussion mit den Werktätigen zu beraten und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Werktätigen zu vervollständigen. (3) Die Neuereraufgaben sind Bestandteil des Planes Wissenschaft und Technik oder, soweit ein Plan Wissenschaft und Technik nicht vorhanden ist, Bestandteil des ihm entsprechenden Planes. Die Planung, Bilanzierung, Durchführung und Abrechnung der Neuereraufgaben erfolgt nach den für die genannten Pläne geltenden methodischen Grundsätzen. Im Plan der Aufgaben für die Neuerer sind diejenigen Neuerer, mit denen Neuerervereinbarungen abgeschlossen wurden, als Verantwortliche für die Planaufgabe zu nennen. Die Erarbeitung, die Realisierung und die umfassende Benutzung der Neuerungen sind planmäßig materiell und finanziell zu sichern. (4) Als Neuereraufgaben dürfen nur solche wissenschaftlich-technischen und anderen Aufgaben geplant werden, deren Lösung eine über die Arbeits-, Dienstoder Studienpflichten quantitativ hinausgehende Leistung darstellt.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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