Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 302

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 302 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 302); 302 Gesetzblatt Teil II Nr. 45 Ausgabetag: 31. Mai 1967 WB Haushalts- und Verpackungsglas, Weißwasser WB Keramik, Erfurt WB Ausrüstungen für die Schwerindustrie und Getriebebau, Magdeburg WB Industrieanlagenmontagen und Stahlbau, Leipzig WB Landmaschinenbau, Leipzig WB Gummi und Asbest, Berlin b) Betriebe und Einrichtungen aller Eigentumsformen, die Lehrlinge und Oberschüler mit Lehrvertrag für die praktische Berufsausbildung in Betriebe delegieren, die den unter Buchst, a genannten WB unterstehen. §6 SchUißbcstiminungcn (1) Die Finanzierung der Berufsausbildung im Sinne dieser Anordnung ist schrittweise einzuführen und tritt ab 1. Januar 1968 für den im §5 festgelegten Geltungsbereich in Kraft. (2) Die im § 5 genannten WB sowie die wirtschaftsleitenden Organe aller volkseigenen Betriebe, die Lehrlinge und Oberschüler mit Lehrvertrag in die unter § 5 Buchst, a genannten WB delegieren, haben die Erhöhung der Selbstkosten durch die Neuregelung der Finanzierung der praktischen Berufsausbildung in den Planentwurf 1968 aufzunehmen und den übergeordneten Organen nachzuweisen. Die Kosten für die praktische Berufsausbildung werden bei der Festlegung des 1968 zu erwirtschaftenden und abzuführenden Nettogewinns berücksichtigt. (3) In Betrieben der nichtvolkseigenen Wirtschaft, die Lehrlinge und Oberschüler mit Lehrvertrag für die praktische Berufsausbildung in Betriebe delegieren, die den im § 5 Buchst, a genannten WB unterstehen, sind die nach § 2 Abs. 2 vertraglich vereinbarten Kostenerstattungen als Betriebsausgaben (Kosten) abzugsfähig. (4) Gleichzeitig treten für die im § 5 Buchst, a genannten WB sowie für Betriebe, die entsprechend § 5 Buchst, b verfahren, außer Kraft: 1. Anordnung vom 25. Oktober 1956 über die Finanzierung und Abrechnung der Kosten der Berufsausbildung der Lehrlinge in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 1149) 2. § 19 Abs. 2 Buchst, a der Verordnung vom 5. September 1963 über die Neuregelung der Finanzierung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 651) 3. § 10 der Anlage 1 zur Anordnung vom 16. November 1956 über das Rahmenstatut und den Rahmenstrukturplan für Betriebsberufsschulen (GBl. II S. 385). Berlin, den 23. Mai 1967 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung Markowitsch ' Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Elternvertretungen an den allgemeinbildenden Schulen (Elternbeiratsverordnung). Elternaktive in den Einrichtungen der Vorschulerziehung Vom 22. Mai 1967 Auf Grund des § 16 der Elternbeiratsverordnung vom 15. November 1966 (GBl. II S. 837) wird für die Einrichtungen der Vorschulerziehung folgendes bestimmt: §1 In allen Einrichtungen der Vorschulerziehung nachstehend Kindergärten genannt sind Elternaktive zu bilden. §2 (1) Das Elternaktiv ist das demokratisch gewählte Organ der Eltern der Kinder eines Kindergartens. (2) In das Elternaktiv werden Eltern gewählt, die die sozialistische Bildungs- und Erziehungsarbeit des Kindergartens aktiv unterstützen. §3 (1) Das Elternaktiv unterstützt die Kindergärtnerinnen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Kinder. (2) Das Elternaktiv nimmt gemeinsam mit den Kindergärtnerinnen Einfluß auf die sozialistische Erziehung des Kindes in der Familie. Es sorgt für eine rege Teilnahme an den Elternabenden und anderen Veranstaltungen des Kindergartens und gewinnt die Eltern zur Mitarbeit bei der Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben. (3) Das Elternaktiv unterstützt das Kollektiv’ der Kindergärtnerinnen bei der Entwicklung der pädagogischen Propaganda unter den Eltern und in der Öffentlichkeit. Es richtet seine Aufmerksamkeit auf die Erhaltung und Verbesserung der hygienischen und sanitären Bedingungen im Kindergarten, kontrolliert die Qualität der Kinderspeisung und lenkt die Initiative der Eltern, zur Verschönerung des Kindergartens und zur Verbesserung seiner materiellen Ausstattung beizutragen. §4 Der § 1 Abs. 6, der § 4 Absätze 2 bis 5 sowie die §§ 13, 14 und 15 der Elternbeiratsverordnung gelten sinngemäß entsprechend für die Tätigkeit der Elternaktive in den Kindergärten. §5 (1) Das Elternaktiv bestimmt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, der das Aktiv leitet. (2) Der Vorsitzende des Elternaktivs oder ein von ihm benannter Vertreter hat das Recht, an den Dienstbesprechungen und pädagogischen Beratungen im Kindergarten teilzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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