Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 297 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 297); 297 ro -) GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, (len 31. Mai 1967 Teil II I. 45 Tag Inhalt . Seite 5. 5. 67 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in Betriebsberufsschulen und Lehrlingsausbildungsstätten 297 23. 5. 67 Anordnung über die Planung, Erfassung und Abrechnung der Lehrlingsleistungen im berufspraktischen Unterricht 299 23. 5. 67 Anordnung über die Finanzierung der Berufsausbildung 300 22. 5. 67 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Elternvertretungen an den allgemeinbildenden Schulen (Elternbeiratsverordnung). Elternaktive in den Einrichtungen der Vorschulerziehung 302 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in Betriebsberufsschulen und Lehrlingsausbildungsstätten. Vom 5. Mai 1967 Zur Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung ist es erforderlich, die Effektivität in der Berufsausbildung zu erhöhen und die schöpferische Initiative aller in der Berufsausbildung Beschäftigten einschließlich der Lehrlinge zu entfalten. Dabei ist die wirkungsvollere Nutzung der Fonds in der Berufsausbildung durchzusetzen. Der Kultur-, Sozial-und Prämienfonds hat dazu beizutragen, daß die materielle Interessiertheit in verstärktem Maße zur Verbesserung der Lernergebnisse und zur Steigerung der Lehrlingsleistungen im berufspraktischen Unterricht wirksam wird. Deshalb wird folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe. §2 Planung, Bildung und Zuführung zum Kultur-, Sozial- und Prämienfonds (1) Für Betriebsberufsschulen und Lehrlingsausbildungsstätten der Betriebe ist ein einheitlicher Fonds für kulturelle und soziale Zwecke und Prämiierungen in Höhe von 4 % der geplanten Lohnsumme der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsstätte zu bilden. (2) Bei Erfüllung der der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsstätte übertragenen Aufgaben werden dem Kultur-, Sozial- und Prämienfonds weitere 1,5 % der geplanten Lohnsumme der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsstätte zugeführt. (3) Die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist gegeben, wenn die Lehrpläne erfüllt sind Erfolge in der sozialistischen Erziehung der Lehrlinge zu politisch bewußten und fachlich qualifizierten Arbeitern sichtbar sind (sozialistische Arbeitsmoral, Disziplin, Ergebnisse der Facharbeiterprüfung, außerschulische und gesellschaftliche Arbeit usw.) der Produktionsplan der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsstätte erfüllt ist und der Stellen- bzw. Arbeitskräfteplan nicht überschritten wurde. (4) Die Zuführung zum Kultur-, Sozial- und Prämienfonds gemäß Absätzen 1 und 2 erfolgt aus Mitteln des Haushalts. Betriebe, die die Kosten der praktischen Berufsausbildung aus den Selbstkosten finanzieren; haben die Zuführungen zum Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in die Selbstkosten der Betriebe einzubeziehen. (5) Die Zuführung erfolgt für die ersten 4 Monate des Lehrhalbjahres in voller Höhe und ist bei festgestellter Nichterfüllung der Aufgaben des Lehrhalbjahres auszugleichen. Die Lehrhalbjahre enden jeweils mit dem 28. Februar und dem 31. August. §3 Quellen für zusätzliche Planung, Bildung und Zuführung zum Kultur-, Sozial- und Prämienfonds (1) Der Trägerbetrieb der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsslätte hat aus den Mitteln seines Betriebsprämienfonds dem Kultur-, Sozial- und Prämienfonds der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsstätte zuzuführen: a) 5 % des von den Lehrlingen in der praktischen Berufsausbildung erarbeiteten Facharbeiterlohnes (ohne Gemeinkosten, SV und Unfallumlage), wenn der Plan der Lehrlingsleistungen in der praktischen Berufsausbildung erfüllt oder übererfüllt wurde und der Trägerbetrieb der Betriebsberufsschule bzw. Lehrlingsausbildungsstätte nicht die für das Erreichen der vorgegebenen Effektivitätsentwicklung vorgesehene Höhe des Prämienfonds erreicht Beachten Sie bitte den Hinweis der Buchhandlung für amtliche Dokumente auf der Seite 307;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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