Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 265

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 265 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 265); 265 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 16. Mai 1967 (6) Während der Stanzarbeit darf das Stanzmesser nicht über den Messerrücken angelaßt und die Finger dürfen nicht auf den Messerrücken gelegt weiden. (7) Stanzmesser sind so zu lagern, daß jede Gefährdung ausgeschlossen ist. (8) Bei der Anwendung des Textilklebeverfahrens mittels Wärme und Druck ist der § 6 Abs. 2 zu beachten. §12 Ilochfrcquenz-Schweißmaschinen (8) Bei hydraulischen Großflächen-Stanzmaschinen ist die Einrück Vorrichtung zur Betätigung derselben so weit entfernt vom Stanzblock anzuordnen, daß ein Untergreifen des Bedienenden unter diesen ausgeschlossen ist. Die Hydraulik der Stanzen ist mit einem Schutzgitter zu umwehren. § 10 (1) Hochfrequenz-Schweißmaschinen sind mit einer Zweihandeinrückung auszurüsten. (2) Vor dem Schweißkopf ist ein Schutzgitter anzubringen. §13 Maschinen und Geräte der Pclzbearbeitung Nähmaschinen (1) Der Einstichbereich der Nähmaschinennadel ist mit Fingerabweiser zu versehen. (2) Riemen verbinden sind so anzubringen, daß keine freien Enden hervorstehen. Das Ineinanderhängen mehrerer Riemenverbinder zum Zwecke der Riemenverlängerung ist zu unterlassen. (3) Antriebsriemen sind vollständig zu verkleiden. (4) Für die Hand- und Spulräder dürfen keine Speichenräder verwendet werden. (5) Mechanische Abschneidvorrichtungen an Nähmaschinen sind vollständig zu verkleiden. (6) Knopfannäh- und Riegelmaschinen sind mit einer Schutzvorrichtung zu versehen, die Verletzungen (z. B. bei Nadelbrüchen) ausschließen. §11 Bügelmaschinen und Bügeleisen (1) Das Messer des Zackenapparates zur Pelzbear-beitung ist durch eine Schutzvorrichtung so zu sichern, daß das Arbeitsmaterial gefahrlos zugeführt werden kann. (2) Die Platte zum Aufzwecken der Felle muß splitterfrei sein. (3) Stehen die Zweckplatten in Schwenkgestellen, so sind die Sperrheben vor unbeabsichtigtem Ausrasten zu sichern. (4) Der Abzwecker muß so beschaffen sein, daß ein Hochspringen der Zwecknägel nicht möglich ist. ■, (5) Die Temperatur an Infrarot-Trockenanlagen muß durch eine automatische Anlage regulierbar sein. (6) An Klopfmaschinen, kombiniert mit Läuterschütteltonne, sind die Schlagriemen am Einlaß durch eine geeignete Vorrichtung (z. B. Lederschürze) abzuschützen. Das Einlegen und Herausnehmen der Felle darf nur bei Stillstand der Läuterschütteltonne möglich sein. (1) Räume, in denen Bügeleinrichtungen aufgestellt sind, müssen mit einer zweckentsprechenden Be- und Entlüftung ausgerüstet sein. (2) Hydraulische Bügelmaschinen sind mit einer Ein-ridhtung zu versehen, die das Schließen der Oberplatte nur durch beidhändige Bedienung zuläßt. (3) Verbindungsschläuche an dampf- oder gasbeheizten Bügeleisen oder -masehinen sind zu verschrauben oder mit Schellen zu befestigen. Gasbügeleisen, Verbindungsschläuche und deren Anschlußstellen sind monatlich auf ihre Dichtheit zu kontrollieren. (7) Die beim Trockenvorgang der Felle entstehenden Dämpfe und Stäube sind abzusaugen. (8) Verbleibende Spalten zwischen Aufzweckplatte und Lichtwannenrand sind zur Verhinderung des Austrittes der Lichtstrahlen abzudecken. (9) Vor der Reinigung der Infrarot-Trockenanlage muß die Stromzuführung abgeschaltet werden und die Trocknungsanlage ausreichend abgekühlt sein. (10) Bei der Bedienung der Pelznähmaschine ist eine Schutzbrille zu tragen. (4) Bügeleisenabsetzer müssen so beschaffen sein, daß eine Entzündung von brennbaren Gegenständen durch Wärmeübertragung sowie -Stauung ausgeschlossen ist. (5) Die Stromzuführung zum Bügeleisen ist mit einer Kontrollampe auszustatten, die den jeweiligen Betriebszustand anzeigt, (8) Arbeitsräume, in denen Bügelstellen eingerichtet sind, sind in den täglichen Kontrollplan des Betriebes aulzunehmen. (7) Für Bügeleisen mit einem Gewicht von über 5 kg ist eine Vorrichtung zur Gewichtsentlastung anzubringen. §14 Übergangsbestimmungen Maschinen, die bereits in Betrieb sind und den Bestimmungen des § 10 Absätze 4 und 6 nicht genügen, sind innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieser Anordnung entsprechend diesen Bestimmungen auszurüsten. §15 Zuständigkeit Der § 2 Absätze 1 und 2, § 3 Abs. 2, § 5 Absätze 1 und 2, §8 Absätze 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 17 sind Bestimmungen des Brandschutzes.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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