Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 265

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 265 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 265); 265 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 16. Mai 1967 (6) Während der Stanzarbeit darf das Stanzmesser nicht über den Messerrücken angelaßt und die Finger dürfen nicht auf den Messerrücken gelegt weiden. (7) Stanzmesser sind so zu lagern, daß jede Gefährdung ausgeschlossen ist. (8) Bei der Anwendung des Textilklebeverfahrens mittels Wärme und Druck ist der § 6 Abs. 2 zu beachten. §12 Ilochfrcquenz-Schweißmaschinen (8) Bei hydraulischen Großflächen-Stanzmaschinen ist die Einrück Vorrichtung zur Betätigung derselben so weit entfernt vom Stanzblock anzuordnen, daß ein Untergreifen des Bedienenden unter diesen ausgeschlossen ist. Die Hydraulik der Stanzen ist mit einem Schutzgitter zu umwehren. § 10 (1) Hochfrequenz-Schweißmaschinen sind mit einer Zweihandeinrückung auszurüsten. (2) Vor dem Schweißkopf ist ein Schutzgitter anzubringen. §13 Maschinen und Geräte der Pclzbearbeitung Nähmaschinen (1) Der Einstichbereich der Nähmaschinennadel ist mit Fingerabweiser zu versehen. (2) Riemen verbinden sind so anzubringen, daß keine freien Enden hervorstehen. Das Ineinanderhängen mehrerer Riemenverbinder zum Zwecke der Riemenverlängerung ist zu unterlassen. (3) Antriebsriemen sind vollständig zu verkleiden. (4) Für die Hand- und Spulräder dürfen keine Speichenräder verwendet werden. (5) Mechanische Abschneidvorrichtungen an Nähmaschinen sind vollständig zu verkleiden. (6) Knopfannäh- und Riegelmaschinen sind mit einer Schutzvorrichtung zu versehen, die Verletzungen (z. B. bei Nadelbrüchen) ausschließen. §11 Bügelmaschinen und Bügeleisen (1) Das Messer des Zackenapparates zur Pelzbear-beitung ist durch eine Schutzvorrichtung so zu sichern, daß das Arbeitsmaterial gefahrlos zugeführt werden kann. (2) Die Platte zum Aufzwecken der Felle muß splitterfrei sein. (3) Stehen die Zweckplatten in Schwenkgestellen, so sind die Sperrheben vor unbeabsichtigtem Ausrasten zu sichern. (4) Der Abzwecker muß so beschaffen sein, daß ein Hochspringen der Zwecknägel nicht möglich ist. ■, (5) Die Temperatur an Infrarot-Trockenanlagen muß durch eine automatische Anlage regulierbar sein. (6) An Klopfmaschinen, kombiniert mit Läuterschütteltonne, sind die Schlagriemen am Einlaß durch eine geeignete Vorrichtung (z. B. Lederschürze) abzuschützen. Das Einlegen und Herausnehmen der Felle darf nur bei Stillstand der Läuterschütteltonne möglich sein. (1) Räume, in denen Bügeleinrichtungen aufgestellt sind, müssen mit einer zweckentsprechenden Be- und Entlüftung ausgerüstet sein. (2) Hydraulische Bügelmaschinen sind mit einer Ein-ridhtung zu versehen, die das Schließen der Oberplatte nur durch beidhändige Bedienung zuläßt. (3) Verbindungsschläuche an dampf- oder gasbeheizten Bügeleisen oder -masehinen sind zu verschrauben oder mit Schellen zu befestigen. Gasbügeleisen, Verbindungsschläuche und deren Anschlußstellen sind monatlich auf ihre Dichtheit zu kontrollieren. (7) Die beim Trockenvorgang der Felle entstehenden Dämpfe und Stäube sind abzusaugen. (8) Verbleibende Spalten zwischen Aufzweckplatte und Lichtwannenrand sind zur Verhinderung des Austrittes der Lichtstrahlen abzudecken. (9) Vor der Reinigung der Infrarot-Trockenanlage muß die Stromzuführung abgeschaltet werden und die Trocknungsanlage ausreichend abgekühlt sein. (10) Bei der Bedienung der Pelznähmaschine ist eine Schutzbrille zu tragen. (4) Bügeleisenabsetzer müssen so beschaffen sein, daß eine Entzündung von brennbaren Gegenständen durch Wärmeübertragung sowie -Stauung ausgeschlossen ist. (5) Die Stromzuführung zum Bügeleisen ist mit einer Kontrollampe auszustatten, die den jeweiligen Betriebszustand anzeigt, (8) Arbeitsräume, in denen Bügelstellen eingerichtet sind, sind in den täglichen Kontrollplan des Betriebes aulzunehmen. (7) Für Bügeleisen mit einem Gewicht von über 5 kg ist eine Vorrichtung zur Gewichtsentlastung anzubringen. §14 Übergangsbestimmungen Maschinen, die bereits in Betrieb sind und den Bestimmungen des § 10 Absätze 4 und 6 nicht genügen, sind innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieser Anordnung entsprechend diesen Bestimmungen auszurüsten. §15 Zuständigkeit Der § 2 Absätze 1 und 2, § 3 Abs. 2, § 5 Absätze 1 und 2, §8 Absätze 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 17 sind Bestimmungen des Brandschutzes.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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