Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 263

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 263 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 263); Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 16. Mai 1967 263 4.4. Für Häute über 20 kg Gewicht ist eine Podestlänge von erforderlich. 4,00 m sehen, deren Feuerwiderstand in Brandwänden mindestens fw 1,5, in Branddecken mindestens fw 1,0 und in anderen Brandschutzkonstruktionen mindestens fw 0,5 betragen muß. 4.5. Die Podestbreite ist in jedem Fall die Arbeitsbreite der Maschine, zuzüglich 2,00 m. 4.6. An Falzmaschinen hat der seitliche Abstand bei ausgefahrenem Support 0,75 m zu betragen. 4.7. Für Falzmaschinen mit seitlicher Schaltanlage ist der seitliche Abstand von Maschine zu Maschine so festzulegen, daß auch bei geöffneter Schaltanlage der Abstand von 0,75 m gewährleistet ist. 4.8. An Schleif-, Großflächenschleif-, Bürstmaschinen usw. muß der rückseitige Abstand zur Wand 0,60 m betragen. Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 301/1. Herstellung von Beldeidungs-, Wäsche-, Pclz- und sonstigen Näherzeugnissen Vom 17. April 1967 Auf Grund des § 6 Absätze 1 und 3 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBl. II S. 703; Ber. S. 721) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBl. II 1964 S. 15) und des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 110) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Textil Bekleidung Leder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung (nachstehend Anordnung genannt) hat Gültigkeit für alle Betriebe, in denen Beldeidungs-, Wäsche-, Pelz-und sonstige Näherzeugnisse hergestellt werden. §2 Bautechnische Bestimmungen (1) Die unter § 1 angeführten Betriebe werden entsprechend der TGL 10685 Bautechnischer Brandschutz , Blatt 6, in die Brandgefahrenklasse C eingestuft, bis auf die Gebäude und Räume, für die eine andere Brandgefahrenklasse zutreffend ist. (2) Technologisch bedingte Öffnungen in Brandschutzkonstruktionen sind mit Verschlüssen zu ver- §3 Feuerstätten, Heizungen und Rohrleitungen (1) Zur Beheizung der Befriebsstätten dürfen nur Sammelheizungen (Warmwasser-, Dampf- und Warmluftheizungen) verwendet werden. (2) In den Produktions- und Lagerräumen sind Heizkörper und Rohrleitungen so abzuschirmen, daß eine Berührung mit brennbaren Stoffen bzw. Gegenständen nicht möglich ist. Staubablagerungen sind regelmäßig zu beseitigen. §4 Elektrotechnische Geräte (1) Die Zuleitungskabel elektrotechnischer Handgeräte (z. B. Bügeleisen, Rund- und Vertikalmesser-Maschinen) sind von oben (über Spannseile, Winkelständer usw.) zuzuführen. (2) Hauptschalter, Schalter, Sicherungen usw. sind so anzubringen, daß sie jederzeit zugängig sind. Elektrische Schaltanlagen und Einrichtungen dürfen nicht durch Gegenstände verstellt werden. Hauptschalter und Hauptverteilungen sind zu kennzeichnen. §5 Feuermelde-, Feueralarm- und Feuerlöscheinrichtungen (1) Die Betriebe sind mit Feueralarmeinrichtungen auszustatten. Es ist eine sichere und schnelle Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten. (2) Feuermelde-, Feueralarm- und Feuerlöscheinrichtungen sind zu kennzeichnen, jederzeit frei zu halten und müssen ständig einsatzbereit sein. §6 Umgang mit chemischen Stoffen (1) Bei Umgang mit chemischen Stoffen müssen alle Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um Gesundheitsschädigungen, Belästigungen sowie Brandgefährdungen auszuschließen. Dasselbe gilt bei der Verarbeitung von Textilien mit Spezialausrüstungen. (2) Soweit nicht Ersatz durch vollständig harmlose chemische Stoffe möglich ist, sind Gase und Dämpfe an der Entstehungsstelle wirksam abzusaugen. Die abgesaugte Luft ist durch Frischluft, die frei von Schadstoffen sein muß, zu ersetzen. Diese ist zugfrei zuzuführen und in der kalten Jahreszeit ausreichend vorzuwärmen. (3) Durch die Maßnahmen nach Absätzen 1 und 2 muß erreicht werden, daß die Atemluft mindestens den Anforderungen arbeitshygienischer Normen* entspricht. * Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Sonderdruck vom 15. August 1966;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Entschließung des Parteitages der Partei zum Bericht des Zentralkomitee Dokumente des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Vortrag des Ministers vor Mitarbeitern für der Parteisekretären der Bezirksstaatsanwaltschaften, Bezirksgerichte am Vortrag des Ministers vor Politorganen der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung Formen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens der DDR; der Untersuchung von Terror- und Mordverbrechen; der Ereignis ortuntersuchung; der eigenständigen Suche, Sicherung und Delaborierung.

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