Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 260 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 260); 260 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 16. Mai 1967 bei geschlossener Maschine zwischen unterer Grenze der Schutzgittervorrichtung und der Andruckswaise muß gewährleistet sein. (4) Gerb-, Walk-, Ascher-, Färb- und Sdunisrfäs&er müssen an den Verkehrsseiten mit einer Schutzvorrichtung ausgerüstet sein. Sie dürfen erst in Gang gesetzt werden können, wenn die Schutzvorrichtung geschlossen ist. Beim öffnen der Schutzvorrichtung muß der Faßantrieb sofort ausschalten. Alle Fässer sind mit einer sicher wirkenden Bremse auszurüsten. Bei mechanischer Faßentleerung sind sinngemäß ähnliche Schutzvorrichtungen (Fotozellen usw.) anzubringen. (5) Spallmaschinen sind an der Einführungsseite mit einem Notausschalter auszurüsten. Dieser muß vom Maschinenführer leicht erreicht werden können. Zum Einführen der zu spaltenden Haut sind Handhödzer zu benutzen. (6) An Blanchier- und Schleifmaschinen ist dis Blanchierwalze bzw. der Schleifkörper mit einer fest angebrachten Schutzhaube abzudecken. Bis Einführungsseite ist mit einem Handabweiser auszurüsten. Der Abstand zwischen Unterkante Handabweissr und Zuführwalze bzw. Vorderkante Zuführungslisch darf nicht größer sein, als es das zu bearbeitende Material erfordert. (7) Stollmaschinen sind mit einer mechanischen Festhaltevorrichtung sowie einem, auf dem Stolltiseh angebrachten, beiderseitigen Handanschlag auszurüstsn. Die Stollköpfe sind unterhalb des Stolltisches abzuschützen. (8) An Lederbeschneidemaschinen muß der Fingerabweiser auf 12 mm eingestellt und so befestigt sein, daß die Werktätigen die Stellung des Fingerabweisers nicht verändern können. (9) An Bürstmaschinen darf die Breite der Einführungsöffnung 40 mm nicht übersteigen. Wird der Arbeitstisch angehoben oder entfernt, muß der Antrieb der Maschine sofort ausschalten. (10) Bügel- und Narbenpressen sind mit einer Schutzgittersteuerung oder Zweihandeinrückung auszurüsten. Der Schließvorgang darf erst nach Betätigung der Schutzgittersteuerung bzw. der Zweihandeinrük-kung einsetzen. Die Schutzgittersteuerung muß mindestens mit 2 federlosen Kontaktschaltern ausgerüstet sein. Die Kontaktschalter sind monatlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich nachzuweisen. (11) An Glanzstoßmasehinen ist der Stoßarm mit einem Schutzgitter abzudecken. (12) An Karrenwalzen ist das zu bearbeitende Material der Maschine nur bis zur Hälfte zuzuführen, um 180° zu drehen und dann erst weiter zu bearbeiten. Umgeschlagene Klauen usw. dürfen in keinem Fall im Gefahrenbereich der Walzenbahn gerade gebogen werden. (13) Rindenschneider müssen mit einer Umkehrsteuerung für Einzugswalzen und Transportband ausgerüstet sein. Die Einrückv-orrichtung der Umkehrsteuerung ist so anzubringen, daß sie bei Gefahr durch den Werktätigen leicht erreicht werden kann. § 13 Gruben (1) Alle zu ebener Erde befindlichen Gruben müssen allseitige Einfassungen von mindestens 15 cm Höhe haben. Eis Einfassung muß trittsicher sein. Gruben an Verkehrswegen sind in jedem Fall trittsicher abzu-clecken. (£) Zu allen Grubenarbeiten wie Beschicken, Umsetzen, Umpumpen der Brühen, Reinigungsarbeiten mstr. müssen mindestens 2 Werktätige eingesetzt werden. (3:) Bei manueller Beschickung oder sonstiger manueller Arbeit an den Gruben sind die im Arbeitsbereich liegenden Gruben abzudecken. §14 Chromreduzieranlagen (1) Das Reduzieren von Chromsalzen darf nur in gesonderten Räumen erfolgen. (2) Die Beschickung der Reduzieranlagen darf nicht unmittelbar im Raum selbst, sondern muß von außen erfolgen. Das manuelle Umrühren der Chromlaugen ist verboten. (3) Die Reduzieranlagen müssen mit einer Absauge-anlage ausgerüstet sein. Die entstehenden Dämpfe sind über Dach und so abzuführen, daß keine Belästigung der Werktätigen und Anlieger entsteht. (4) Die Bedienung der Reduzieranlagen ist nur dafür besonders qualifizierten Werktätigen zu übertragen. §15 Lederentfettung (1) Leder darf nur mit Lösungsmitteln der Gefähr-dungsgruppen II oder III entfettet werden, jedoch ist die Verwendung von Trichloräthylen zulässig. Die Absaugung der Lösungsmitteldämpfe muß an der Entstehungsstelle gewährleistet sein. Außerdem ist die Absaugung durch die Raumbe- und -entlüftung zu ergänzen. Die Raumabzugsöffnungen müssen an der tiefsten Stelle des Raumes liegen. (2) Beim Öffnen der Entfettungsanlage muß eine unmittelbar vor der Entfettungsanlage liegende Absaugung sofort einschalten. (3) Die Schaltanlage der Raumbe- und -entlüftung ist unmittelbar am Eingang des Arbeitsraumes anzubringen. (4) Für die Lederentfettungsanlage muß eine besondere Arbeitsinstruktion vorhanden sein. Die Bedienung der Lederentfettungsanlage ist nur dafür besonders qualifizierten Werktätigen zu übertragen. II. Brandschutzmaßnahmen § 16 Rauchverbot (1) Im Betrieb ist das Rauchen verboten. Vor den Werkseingängen ist sichtbar auf dieses Verbot hinzu-weisen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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