Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 256

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 256 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 256); 256 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 16. Mai 1967 Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts zur Ausbildung von Ökonompädagogen I. Aufgaben und Stellung des Instituts * §1 (1) Das Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen (nachstehend Institut genannt) ist im Rahmendes einheitlichen sozialistischen Bildungssystems eine Einrichtung des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht der Berufsausbildung in der Hauptfachrichtung Konsumgüterbinncnhandel. (2) Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen, die das Staatliche Amt für Berufsausbildung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Handel und Versorgung, dem Ministe- 'rium für Volksbildung und dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen herausgibt. §2 (1) Das Institut ist juristische Person. (2) Das Vermögen des Instituts ist Volkseigentum. (3) Das Institut ist Haushaltsorganisation, seine Mittel werden im Haushalt der Republik beim Ministerium für Handel und Versorgung geplant. (4) Der Sitz des Instituts ist Aschersleben. II. Die Aus- und Weiterbildung am Institut §3 (1) Die Aus- und Weiterbildung dient der Qualifizierung von Lehrkräften für die Durchführung des berufspraktischen Unterrichts. Das Niveau der Ausbildung zum Ökonompädagogen ist eine Fachschulausbildung. (2) Im Mittelpunkt der Aus- und Weiterbildung steht die Vermittlung der neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus, des Konsumgüterbinnenhandels, der sozialistischen Wirtschaftsführung sowie der Pädagogik, Psychologie und Methodik. (3) In der Aus- und Weiterbildung ist das Prinzip der Einheit von Erziehung und Bildung so zu verwirklichen, daß hochqualifizierte Sozialisten herangebildet werden. (4) Für die Aus- und Weiterbildung sind entsprechende Lehrpläne auszuarbeiten, die vom Ministerium für Handel und Versorgung bestätigt werden. §4 (1) Die Aus- und Weiterbildung am Institut gliedert sich in: die Ausbildung von Facharbeitern zu Ökonompädagogen die Ausbildung von Absolventen der Fachschulen für Binnenhandel mit entsprechender berufspraktischer Erfahrung zu Ökonompädagogen im pädagogischen Zusatzstudium zum Erwerb der Lehrbefähigung für den berufspraktischen Unterricht die Ausbildung von Lehrkräften des berufspraktischen Unterrichts mit abgeschlossener Lehrmeisterqualifikation im Ergänzungsstudium zum Ökonompädagogen die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht anderer Volkswirtschaftszweige auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den zuständigen Organen die Weiterbildung der als Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht der Berufsausbildung ausgebildeten Kader. (2) Das Institut ist für den Inhalt der ökonomischen, pädagogisch-psychologischen und methodischen Ausbildung der Lehrfacharbeiter im Konsumgtiterbinnenhan-dcl verantwortlich. §5 (1) Die Delegierung zur Aufnahme eines Studiums am Institut ist eine hohe Auszeichnung und Verpflichtung. (2) Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Urkunde, aus der die Berufsbezeichnung ersichtlich ist, sowie ein Abschlußzeugnis. (3) Die Lehrveranstaltungen werden von Mitarbeitern des Instituts sowie von nebenamtlichen Lehrkräften durchgeführt. Als nebenamtliche Lehrkräfte sind insbesondere hochqualifizierte Mitarbeiter der Handelsbetriebe zu gewinnen. (4) Bei der Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse unter den Werktätigen wirken die Lehrkräfte des Instituts im Rahmen der bestehenden wissenschaftlichen Arbeitsgremien mit. III. Struktur des Instituts §6 (1) Die Struktur des Instituts ergibt sich aus der Aufgabenstellung und gliedert sich in die Abteilung Fernstudium die Abteilung Weiterbildung den Bereich Studienorganisation das Sachgebiet Verwaltung das Sachgebiet Kader. (2) Der Struktur- und Stellenplan wird vom Institut entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt. Die Bestätigung dieser Pläne erfolgt durch das Ministerium für Handel und Versorgung. IV. Die Leitung des Instituts §7 (1) Das Institut wird von einem Direktor geleitet. Er leitet das Institut nach dem Prinzip der Einzelleitung auf der Grundlage kollektiver Beratungen und aktiver Mitwirkung aller Angehörigen des Instituts. (2) Der Direktor und sein Stellvertreter werden vom Minister für Handel und Versorgung berufen und abberufen. (3) Der Direktor ist dem Minister für Handel und Versorgung gegenüber rechenschaftspflichtig. §8 (1) Der Direktor vertritt das Institut im Rechtsverkehr.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 256 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 256) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 256 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 256)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X