Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 246

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 246 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 246); 246 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 - Ausgabetag: 9. Mai 1967 3. örtliche Versorgungswirtschaft Die örtlichen Räte sind dafür verantwortlich, daß die Dienstleistungsbetriebe sowie das reparierende und dienstleistende Handwerk die Bevölkerung analog der Regelung für den Handel auch an den Sonnabenden versorgen. Es ist ein ausreichender Kundendienst an den Sonnabenden zu gewährleisten. Die stadt- und gemeindewirtschaftlichen Dienstleistungen müssen entsprechend den hygienischen Anforderungen in vollem Umfange ausgeführt werden. In die Lösung der Maßnahmen zur besseren Versorgung der Bevölkerung, zur Verkürzung der Wartezeiten und zur Ausnutzung aller örtlichen und betrieblichen Reserven sind die Industrie-und Handelskammern sowie die Handwerkskammern einzubeziehen. Termin: 30. Juni 1967 Verantwortlich: Räte der Städte und Gemeinden 4. Gesundheitswesen Der Minister für Gesundheitswesen, der Minister für Volksbildung und die örtlichen Räte haben zu sichern, daß die Öffnungszeiten der Einrichtungen für die Betreuung der Kinder den neuen Arbeitszeitregelungen für die Werktätigen angepaßt werden. An den Sonnabenden sollen in der Regel nur Kinder der Werktätigen betreut werden, die an diesen Tagen arbeiten, an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen oder gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Der Minister für Gesundheitswesen und die örtlichen Räte haben zu organisieren, daß die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Gesundheitswesens in verstärktem Umfange außerhalb der Arbeitszeit und an den arbeitsfreien Sonnabenden möglich ist. 5. Post, Banken und Sparkassen Die Leiter der zuständigen staatlichen Organe und die örtlichen Räte können die Öffnungszeiten der Post, der Banken, der Sparkassen und ähnlicher Einriditungen entsprechend den territorialen Bedingungen festlegen. Dabei muß die Übereinstimmung mit den Regelungen für den Handel und für die übrigen Bereiche zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung gewahrt werden. 6. Volksbildung Die Leiter der zentralen staatlichen Organe, die örtlichen Räte und die Betriebsleiter haben dafür zu sorgen, daß der polytechnische Unterricht der Schüler der polytechnischen Oberschulen und die Berufsausbildung für Oberschüler ohne Einschränkung der Unterrichtszeit durchgeführt wird. 7. Kultur Der Minister für Kultur und die örtlichen Räte sind in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften dafür verantwortlich, daß die kulturellen Einrichtungen ihre Veranstaltungen besonders an den Wochenenden vielseitig und niveauvoll gestalten, um die wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung nach einem regen geistig-kulturellen Leben, nach Erholung und Entspannung zu befriedigen. Beson- ders für die Jugendlichen sind Möglichkeiten einer interessanten sportlichen und kulturellen Betätigung zu schaffen. Die örtlichen Räte und die Betriebsleiter werden beauftragt, gemeinsam mit den Gewerkschaften Maßnahmen zur besseren Nutzung der Einrichtungen für die Wochenenderholung zu treffen und die kulturelle und sportliche Betreuung der Werktätigen in den Naherholungszentren zu verbessern. Den Arbeitern aus den Schwerpunktbetrieben ist eine vorrangige Inanspruchnahme der Naherholungszentren an den Wochenenden zu sichern. Dazu sollen Zuschüsse aus dem Kultur- und Sozialfonds der Betriebe gewährt werden. Schriftsteller, bildende Künstler, Komponisten und andere Kulturschaffende sind durch Aufträge stärker für die Gestaltung künstlerisch wertvoller Programme und Veranstaltungen zu gewinnen. Die örtlichen Räte haben in Übereinstimmung mit den Vorständen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes in ihrem Verantwortungsbereich dafür zu sorgen, daß in den kulturellen Einrichtungen (Klubs, Kulturhäuser, Bibliotheken, Theater, Lichtspielbetriebe, Museen, Sportstätten, Natur-, Erholungs-, Tierparks) an den Wochenenden niveauvolle Kultur- und Sportveranstaltungen durchgeführt und vielfältige Betätigungsmöglichkeiten für Interessengemeinschaften geschaffen werden. Außerdem sind verstärkt die Volkskunstarbeit, Vorträge und interessante Aussprachen zu organisieren. Die örtlichen Räte und Leiter der volkseigenen Betriebe haben in Zusammenarbeit mit den Vorständen des FDGB und gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der FDJ, dem Kulturbund und dem DTSB, bessere Möglichkeiten für die Wochenenderholung der Werktätigen zu schaffen. Die kulturelle und sportliche Betreuung in den Naherholungszentren ist zu sichern. 8. Landwirtschaft Bei der Verteilung der Arbeitszeit und der Gewährung arbeitsfreier Tage in den volkseigenen Gütern und ihnen gleichgestellten Betrieben sind die Anforderungen des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses voll zu berücksichtigen. Für auftretende höhere Belastungen in Arbeitsspitzen ist den Werktätigen in arbeitsärmeren Perioden ein geregelter Ausgleich durch entsprechend kürzere Arbeitszeit zu gewähren. Die Regelung der Arbeitszeit und der arbeitsfreien Tage ist im Betriebskollektivvertrag aufzunehmen. Die Regelungen für die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft im Bereich des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie für die Betriebe im Bereich des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften sind durch den Leiter des jeweils zuständigen Organs mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik abzustimmen. Sie müssen den Erfordernissen des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses und des Handels Rechnung tragen. Termin: 27. Juli 1967;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 246 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 246) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 246 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 246)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X