Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 229

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 229 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 229); 229 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 29. April 1967 Teil II Nr. 37 Tag Inhalt Seite 15. 4. 67 Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen 229 16.3.67 Anordnung über die Auflösung der Volkseigenen Handelszentrale Schrott (VHZ Schrott) und die Bildung der Vereinigung Volkseigener Betriebe Metallaufbereitung 229 16. 3. 67 Anordnung über das Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von metallischen Sekun- därrohstoffen für die Metallgewinnung und metallurgisch verwendbaren Industrierückständen. Sekundärrohstoff-Anordnung 230 Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen. Vom 15. April 1967 1. Die Verordnung vom 19. Februar 1959 über das Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von Eisen-, Stahl-und Nichteisenmetall-Schrott (GBl. I S. 144) wird mit Wirkung vom 31. März 1967 aufgehoben. 2. Dieser Beschluß tritt mit Wirkung vom 31. März 1967 in Kraft. Berlin, den 15. April 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stop h Vorsitzender Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Dr. Fichtner Anordnung über die Auflösung der Volkseigenen Handelszentrale Schrott (VHZ Schrott) und die Bildung der Vereinigung Volkseigener Betriebe Metallaufbereitung. Vom 16. März 1967 In der zweiten Etappe des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung ist die Erzielung des höchsten ökonomischen Nutzeffektes bei der Verwendung metallischer Sekundärrohstoffe notwendig. Es gilt, diese Rohstoffe als wichtige Materialressourcen der Volkswirtschaft uneingeschränkt zu erfassen, industriemäßig aufzubereiten und nutzbar zu machen. Der hierfür zuständige Zweig vollbringt bei der Aufbereitung der metallischen Sekundärrohstoffe umfangreiche Produktionsleistungen. Es ist deshalb erforderlich, seine Stellung und Bezeichnung mit dem neuen Inhalt der Aufgaben in Übereinstimmung zu bringen. Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird deshalb folgendes angeordnet: §1 Die Volkseigene Handelszentrale Schrott (VHZ Schrott), Zentrale Leitung, wird mit Wirkung vom 31. März 1967 aufgelöst. §2 (1) Mit Wirkung vom 1. April 1967 wird die Vereinigung Volkseigener Betriebe Metallaufbereitung (WB) gegründet. (2) Der Sitz der WB Metallaufbereitung ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Die WB Metallaufbereitung ist juristische Person und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (4) Die WB Metallaufbereitung ist dem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali unterstellt. §3 (1) Die WB Metallaufbereitung ist Rechtsnachfolger der nach § 1 aufgelösten VHZ Schrott. (2) Die von der VHZ Schrott verwalteten Vermögenswerte gehen mit Wirkung vom 1. April 1967 in die Rechtsträgerschaft der WB Metallaufbereitung über. (3) Die Planaufgaben der VHZ Schrott werden Bestandteil des Planes der WB Metallaufbereitung. (4) Die VHZ Schrott hat zum 31. März 1967 die Abschlußbilanz aufzustellen. §4 (1) Die WB Metallaufbereitung ist das wirtschaftsleitende Organ für die Erfassung und Aufbereitung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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