Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 223

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 223 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 223); Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 24. April 1967 223 Anlage zu vorstehender Arbeitsschutzanordnung 615/1 4 Muster Vorderseite Erlaubnisschein für Schweißen, Schneiden und ähnliche Arbeiten (Dreifach ausfertigen, Zutreffendes unterstreichen, Zusatzmaßnahmen, falls erforderlich, eintragen, Erlaubnisschein mindestens 3 Monate nach Beendigung der Arbeiten aufbewahren) Kollegin/Kollege aus Betriebsteil Zuständiger Meister erhält hierdurch gemäß Arbeitsschutzanordnung 615/1 Erlaubnis für folgende Arbeiten: Rückseite Auszug aus der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 615/1 Vor Ausstellung der besonderen Erlaubnis hat der dafür Verantwortliche die Arbeitsstellen hinsichtlich der Brand- und Explosionsgefahren einzuschätzen. Dabei sind folgende Gefährdungsstufen zu unterscheiden: a) Gefährdungsstufe I liegt vor, wenn die Bedingungen für „keine oder nur geringe Brandgefahr“ erfüllt sind. Das ist besonders der Fall, wenn a) Art der Arbeiten b) Arbeitsstelle c) Dauer der Arbeiten A. Einschätzung der Arbeitsstelle: Gefährdungsstufe: II III B. Maßnahmen: 1. Aufsicht: Verantwortliche Aufsichtspersonen Brandposten (z. B. Meister) 2. An der Arbeitsstelle bereitzustellende Löschgeräte: Eimer mit Wasser Kübelspritze Feuerlöscher 3. Vor Beginn der Arbeiten Meldung erforderlich bei: 4. Weitere Maßnahmen: C. Bestätigung: 1. Durchführung der vorstehenden Maßnahmen ist gesichert. 2. Schweißberechtigung ist überprüft. 3. Kollegin/Kollege ist belehrt. Datum Leiter des Betriebes bzw. beauftragter leitender Mitarbeiter D. Brandschutzkontrolle: Die Arbeitsstelle und ihre gefährdete Umgebung sind von mir vor prüft worden. Verlassen auf Brandsicherheit ge- Datum Uhrzeit: 1. Tag Unterschrift: Datum/Uhrzeit: 2. Tag Unterschrift: Datum Ührzeit : 3. Tag Unterschri ft: Datum/Ührzeit: 4. Tag Unterschrift: Datum Uhrzeit: 5. Tag Unterschrift: Datum/Uhrzeit: 6. Tag Unterschrift: die Arbeitsstellen für Schweiß- und Schneidarbeiten übersichtlich gelegen sind Wärme- oder Funkenübertragung auf andere Räume nicht möglich ist und brennbare Stoffe nicht oder nur in geringfügigen Mengen vorhanden sind. b) Gefährdungsstufe II liegt vor, wenn die Bedingungen für „Brandgefahr“ erfüllt sind. Das ist beson-' ders der Fall, wenn die Arbeitsstellen für Schweiß- und Schneidarbeiten im Sinne der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 31/2 in der Nähe von feuer- und explosionsgefährdeten Betriebsstätten liegen sich brennbare oder explosible Stoffe im Abstand von mehr als 5 m von der Arbeitsstelle, aber noch im Wirkungsbereich von Spritzern und Funken befinden (dabei sind Ablagerungen von brennbaren Stäuben und Spänen, öl- und Fettreste sowie Lack- und Farbanstriche besonders zu beachten) sich brennbare oder explosible Stoffe zwar im Abstand von weniger als 5 m von der Arbeitsstelle befinden, aber gegen Entzündungen gesichert sind oder Öffnungen einen Übertritt von Funken nach angrenzenden Räumen oder Anlagen ermöglichen. c) Gefährdungsstufe III liegt vor, wenn die Bedingungen für „große Brandgefahr“ erfüllt sind. Das ist besonders der Fall, wenn die Arbeitsstellen von Schweiß- und Schneidarbeiten in feuer- oder explosionsgefährdeten Betriebsstätten im Sinne der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnuhg 31/2 liegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner auf diese Weise mit gelang, durch das differenzierte Einwirken von staat-lichen und nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen unter Mißbrauch der Kontakte in einer Reihe von Fällen auch gelange Dabei geht von den im Auftrag des Gegners als ideologische Stützpunkte handelnden inneren Feinden eine besonders hohe Wirksamkeit in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Objektaufklärung mit dem. Ziel zu analysieren, geeignete Kandidaten zu ermitteln.

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