Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 177

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 177 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 177); 177 o 3 !' GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 13. April 1967 Teil II Nr. 30 Tag Inhalt Seite 22. 3. 67 Richtlinie Nr. 23 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zur Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft 177 22. 3. 67 Richtlinie Nr. 24 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zur Aufhebung der Eigentums- und Vermögcnsgemeinschaft der Ehegatten während und nach Beendigung der Ehe 180 Richtlinie Nr. 23 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zur Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft. Vom 22. März 1967 Abschnitt A Feststellung der Vaterschaft gemäß §§ 54 if. FGB Das Familiengesetzbuch hat das Recht des Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Entwicklung neu gestaltet. Die Mehrverkehrseinrede mit ihren nachteiligen Wirkungen für das Kind (§ 1717 BGB) ist beseitigt worden. Die jetzigen gesetzlichen Festlegungen sichern die Interessen des Kindes, der Mutter und des in Anspruch genommenen Mannes bei der Feststellung der Vaterschaft. In den meisten Fällen regeln sich die Rechtsbeziehungen eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes zu seinem Vater ohne gerichtliches Verfahren durch Anerkennung der Vaterschaft. Ist die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlich, trägt das Gesetz der gesellschaftlichen Bedeutung der Eltern-Kind-Beziehungen dadurch Rechnung, daß den Gerichten die Pflicht auferlegt wird, von Amts wegen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen (§ 56 Abs. 3 FGB). Das erfordert alle vorhandenen-Möglichkeiten der Sachaufklärung zu nutzen, die sich insbesondere durch die Beiziehung von naturwissenschaftlich-medizinischen Gutachten ergeben. Die medizinischbiologischen Untersuchungsmethoden zur Feststellung der Vaterschaft sind vollkommener geworden. Das trifft vor allem auf das Blutgruppengutachten zu, das durch die Entdeckung neuer Faktoren beweiskräftiger geworden ist. Durch die Regelung des § 54 Abs. 2 FGB erlangt auch die Feststellung von Wahrscheinlichkeitswerten in medizinischen Gutachten für die gerichtliche Entscheidung erhöhte Bedeutung. Die gesetzliche Neuregelung hat in der Arbeit der Gerichte zu unterschiedlichen Auffassungen geführt. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung wird deshalb festgelegt: I. Vorbereitung des Verfahrens und notwendige Prüfung vor Einholung naturwissenschaftlicher Gutachten 1. Zur Klagbegründung gehört die Darstellung aller Umstände, aus denen die Klägerin ableitet, daß der Verklagte der Vater des Kindes ist, beson- ders Beginn und Ende der Beziehungen zwischen den Parteien, Geschlechtsverkehr während der Empfängniszeit, letzte vorgeburtliche Regelblutung der Klägerin. Mit der Klageschrift sind Geburtsurkunde und Reifegradzeugnis des Kindes einzureichen. Liegen Verhandlungsniederschriften beim Organ der Jugendhilfe vor, sind sie der Klage beizufügen oder durch das Gericht beizuziehen. Die Vaterschaft kann bereits im Güteverfahren anerkannt werden. 2. Stimmen die Erklärungen der Parteien überein, daß sie in der Empfängniszeit geschlechtlich miteinander verkehrt haben und sind sie glaubhaft, bedarf es hierzu keiner Beweiserhebung. Ist der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs strittig, ist dieser nur dann aufzuklären, wenn er für weitere notwendige Beweiserhebungen, vor allem für die Einholung eines Tragezeitgutachtens, von Bedeutung ist. 3. Bestreitet der Verklagte, in der Empfängniszeit zu der Klägerin geschlechtliche Beziehungen unterhalten zu haben, so entscheidet das Gericht unter Beachtung aller Umstände darüber, ob hierzu die Mutter, der Verklagte oder in besonderen Fällen auch beide Parteien zu vernehmen sind. Falls möglich, ist außerdem Zeugenbeweis zu erheben. Hat das Gericht weiter Zweifel, ob Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, kann es in besonders gelagerten Fällen zu seiner völligen Überzeugung gerechtfertigt sein, naturwissenschaftlich-medizinische Gutachten einzuholen (OG, Urteil vom 9. Juni 1966 1 ZzF 8/66 - NJ 1966 S. 571). 4. Räumt die Klägerin ein, daß sie in der Empfängniszeit noch mit anderen Männern als dem Verklagten geschlechtliche Beziehungen unterhalten hat oder wird dies vom Verklagten schlüssig behauptet, so sind sie, wenn möglich, zunächst als Zeugen zu vernehmen. 5. Die Vereidigung einer Partei ist auf Ausnahmen zu beschränken. Sie ist erst dann in Betracht zu ziehen, wenn zuvor alle zur Aufklärung des Geschlechtsverkehrs in der Empfängniszeit möglichen Beweismittel erhoben und sorgfältig gewürdigt worden sind (OG, Urteil vom 17. September 1964 1 ZzF 22/64 - NJ 1965 S. 393). II. Beweiswert von Gutachten 6. Für die Gutachtenerstattung zur Feststellung der Vaterschaft kommen folgende wissenschaftlich begründete Verfahren in Betracht:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen. bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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