Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 170

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 170 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 170); 170 Gesetzblatt Teil II Nr. 28 Ausgabetag: 6. April 1967 (2) Der Funk-Entstörungsdienst der Deutschen Post kann verlangen, daß funkstörende Erzeugnisse bis zur Erfüllung der Maßnahmen gemäß § 9 stillgelegt werden. Kommt der Rechtsträger oder Besitzer des stillzulegenden Erzeugnisses diesem Verlangen nicht nach, kann der Funk-Entstörungsdienst der Deutschen Post die Funkstörquclle versiegeln. Soweit solche Erzeugnisse volkswirtschaftlich wichtigen Interessen dienen, bedarf es hierzu der Einwilligung des Leiters des zuständigen staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organs, die durch die zuständige Bezirksdirektion der Deutschen Post einzuholen ist. AbchnittIV Genehmigung, technische Überprüfung und Abnahme von Hochfrequenz-Anlagen § 11 Genehmigungspflicht für das Herstellen von Hochfrequenz-Anlagen (1) Das Herstellen von Hochfrequenz-Anlagen bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für Post- und Femmeldewesen. (2) Die Genehmigungen werden in Form von Gench-mjgungsurkunden oder durch Verfügung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen unter der Bedingung erteilt, daß die Anlagen den geltenden Standards (TGL) für die Funk-Vorentstörung genügen. (3) Für das Ausstellen der Genehmigungsurkunde wird eine Gebühr erhoben. §12 Antragstellung Der Antrag auf Genehmigung ist vor Beginn des Herstellens gemäß Anlage 1 schriftlich zu stellen 1. für das Herstellen einer oder mehrerer für einen Betriebsort bestimmte Hochfrequenz-Anlagen bei der für den beabsichtigten Betriebsort zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post 2. für das Herstellen mehrerer für verschiedene Bedarfsträger oder Betriebsorte bestimmte Exemplare einer Hochfrequenz-Anlage beim Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt der Deutschen Post. §13 Gcnchmigungsumfang Die Genehmigung berechtigt zum Herstellen von Einzelanlagen oder Fertigungsmustem entsprechend den Bedingungen des § G. §14 Anzeige der Fertigstellung (1) Die Fertigstellung der Einzelanlagen oder Fertigungsmuster ist unverzüglich der Stelle, die den Antrag auf Genehmigung entgegengenommen hat, mit den Angaben gemäß Anlage 2 mitzuteilen. (2) Eine gemäß § 11 erteilte Genehmigungsurkunde ist der Anzeige der Fertigstellung beizufügen. § 15 Technische Überprüfung (1) Einzelanlagen und Fertigungsmuster werden von der Deutschen Post auf Einhaltung der für die Funk-Vorentstörung geltenden Standards (TGL) überprüft. (2) Die Überprüfung ist gebührenpflichtig. (3) Die Überprüfung einzelner oder von Fertigungs-mustern mehrerer für einen Betriebsort bestimmte Hochfrequenz-Anlagen wird durch Beauftragte der Bezirksdirektion der Deutschen Post vorgenommen, bei der die Genehmigung beantragt wurde. Auf Anforderung sind solche Anlagen der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post vorzuführen. Der Transport der zu prüfenden Anlagen geht zu Lasten und auf Gefahr des Herstellers. Das Ergebnis der Überprüfung wird auf der Genehmigungsurkunde vermerkt. Dieser Vermerk gilt als Nachweis der Anmeldung gemäß § 17 Abs. 3. (4) Die Überprüfung von Fertigungsmustern mehrerer für verschiedene Bedarfsträger oder Betriebsorte bestimmte Exemplare einer Hochfrequenz-Anlage wird durch das Rundfunk- und Fernschlechnische Zentralamt der Deutschen Post vorgenommen. Auf Anforderung sind Fertigungsmuster dem Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt der Deutschen Post vorzuführen. Der Transport der zu prüfenden Muster geht zu Lasten und auf Gefahr des Herstellers. §16 Abnahmcbestätigung (1) Wurde die Genehmigung gemäß § 11 in Form einer Genehmigungsurkunde erteilt, ist für die Fertigung mehrerer Hochfrequenz-Anlagen gemäß § 15 Abs. 4 die Abnahmebestätigung des der Fertigung zugrunde gelegten Musters durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen erforderlich. (2) Die Einhaltung der geltenden Standards (TGL) für die Funk-Vorentstörung ist durch eine technische Prüfung nachzuweisen. Entspricht das geprüfte Fertigungsmuster gemäß Abs. 1 den Bestimmungen dieser Anordnung, so wird die Abnahme mit Zuweisung eines Genehmigungszeichens (MPF Nr ) durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen auf der Genehmigungsurkunde bestätigt. (3) Der Hersteller hat sicherzustellen, daß alle serienmäßig gefertigten Anlagen in den durch die Abnahme bestätigten Eigenschaften dem Fertigungsmuster entsprechen. Abschnitt V Anmeldung und Änderung von Hochfrequenz-Anlagen §17 Anmeldung (1) Das Betreiben von Hochfrequenz-Anlagen ist anmeldepflichtig. Die Anlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme durch den Rechtsträger oder Besitzer bei der für den Betriebsort der Anlage zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post anzumelden. (2) Zur Anmeldung ist eine Meldekarte gemäß Anlage 3 zu verwenden. (3) Als Nachweis der Anmeldung gilt die Bestätigung durch die zuständige Bezirksdirektion der Deutschen Post gemäß Anlage 4. (4) Das Ministerium für Post- und Femmeldewesen kann von der Anmeldepflicht Ausnahmen zulassen. §18 Änderungen Veränderungen des Aufstellungsortes anmeldepflichtiger Hochfrequenz-Anlagen sind der Bezirksdirektion der Deutschen Post mitzuteilen, die für den bisherigen Betriebsort zuständig ist. Abschnitt VI Erlöschen der Genehmigung und Abmeldung §19 Verzicht und Widerruf von Genehmigungen (1) Die Genehmigung zum Herstellen von Hochfrequenz-Anlagen erlischt durch 1. Verzicht des Berechtigten 2. Widerruf durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. (2) Genehmigungsurkunden sind beim Erlöschen der Genehmigung zurückzugeben. §20 Abmeldung von anmeldepflichtigen Hochfrequenz-Anlagen Wird der Betrieb einer Hochfrequenz-Anlage eingestellt, ist die Anlage durch den Rechtsträger oder Besitzer bei der für den Betriebsort der Anlage zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post abzumelden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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