Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 1. April 1967 Flaschenware. Für die Zeiträume der Entstehung der Abgabenschuld ist § 2 maßgebend. §4 Fälligkeitstermine (1) Die für den Zeitraum der Entstehung der Abgabenschuld abzuführenden Verbrauchsabgaben sind unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Zahlungsfristen für die Bezahlung der Rechnungen zu den in der Anlage aufgeführten Terminen fällig. (2) Bei Inhabern von Branntweinvertriebslägern gemäß § 3 Abs. 2 entstandene Verbrauchsabgaben sind einen’Werktag nach der Entstehung fällig. (3) Auf Antrag der Abgabenschuldner kann der Rat des Kreises zur weiteren Vereinfachung die Fälligkeitstermine der abzuführenden Verbrauchsabgaben entsprechend den vom Abgabenschuldner überwiegend vereinbarten Zahlungsfristen für die Bezahlung der Rechnungen einheitlich festlegen. (4) Zur weiteren Vereinfachung kann Abgabenschuldnern mit a) zehntägigen Entstehungszeiträumen für die ersten zwei b) fünftägigen Entstehungszeiträumen für die ersten fünf Fälligkeitstermine in einem Monat auf Antrag durch die Räte der Kreise die Anwendung von Abschlagszahlungen gestattet werden. Die Höhe der zum dritten bzw. sechsten Fälligkeitstermin abzuführenden Verbrauchsabgaben errechnet sich aus den effektiv für einen Monat abzuführenden Verbrauchsabgaben abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen. Voraussetzung für die Anwendung von Abschlagszahlungen ist eine annähernd gleich hohe Abgabenschuld zu den Fälligkeitsterminen während des ganzen Jahres. (5) Wenn sich bei Abgabenschuldnern, soweit sie Abschlagszahlungen gemäß Abs. 4 leisten, durch Erweiterungen oder Einschränkungen der Produktion oder des Absatzes bzw. aus anderen Gründen die Höhe der Abgabenschuld für die folgenden Monate voraussichtlich um mehr als 5 % verändert, ist, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung von Abschlagszahlungen weiterhin gegeben sind, die Höhe der Abschlagszahlungen für die folgende Zeit unter Beachtung der eingetretenen Veränderungen neu festzusetzen. §5 Abrechnung (1) Abgabcnschuldner, für die ein Entstehungszeitraum von einem Quartal festgelegt wurde, haben dem Rat des Kreises bis zum 15. des dem Quartal folgenden Monats eine Abrechnung der im Entstehungszeitraum entstandenen Verbrauchsabgaben zu übergeben. (2) Abgabenschuldner, für die ein Entstehungszeitraum von einem Monat, 10 Tagen, 5 Tagen oder von einem Tag festgelegt wurde, haben dem Rat des Kreises eine Abrechnung über die im Laufe eines Monats entstandenen Verbrauchsabgaben bis zum 15. des folgenden Monats zu übergeben. (3) Die Räte der Kreise können spezielle Anforderungen an den Inhalt der Abrechnung stellen. §6 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. April 1967 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Elfte Durchführungsbestimmung vom 5. Juli 1960 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (11. VADB) (GBl. I S. 423) b) die Anordnung vom 10. Dezember 1964 über die Fälligkeit von Verbrauchsabgaben (GBl. II S. 1056). (3) Gleichzeitig sind im Geltungsbereich dieser Durchführungsbestimmung nicht mehr anzuwenden: a) die §§ 8 und 9 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (1. VADB) (GBl. I S. 772) b) der § 6 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (3. VADB Tabak) (GBl. I S. 776) c) der § 7 der Fünften Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (5. VADB Branntwein) (GBl. I S. 778). Berlin, den 22. März 1967 Der Minister der Finanzen Böhm Anlage zu § 4 Abs. 1 vorstehender Dreizehnter Durchführungsbestimmung Die Verbrauchsabgaben sind fällig bei einem Entstehungszeitraum von einer Zahlungsfrist für die Bezahlung der Rechnungen bis 15 Tage einer Zahlungsfrist für die Bezahlung der Rechnungen über 15 Tage 1 2 3 Quartal 20. des dem 5. des übernäch- Quartal folgen- sten Monats den Monats nach Quartalsende Monat 20. des folgenden 5. des über- Monats nächsten Monats 1. bis 10. 1. des folgenden 15. des folgenden Monats Monats 11. bis 20. 10. des folgenden 25. des folgenden Monats Monats 21. bis Monats- 20. des folgenden 5. des über- letzten Monats nächsten Monats 1. bis 5. 25. des Monats 10. des folgenden Monats 6. bis 10. 1. des folgenden 15. des folgenden Monats Monats 11. bis 15. 5. des folgenden 20. des folgenden Monats Monats 16. bis 20. 10. des folgenden 25. des folgenden Monats Monats 21. bis 25. 15. des folgenden 1. des über- Monats nächsten Monats 26. bis Monats- 20. des folgenden 5. des über- letzten Monats nächsten Monats Anmerkung: Fällt der Fälligkeitstermin auf einen arbeitsfreien Sonnabend, einen Sonntag oder Feiertag, ist die Verbrauchsabgabe am nächstfolgenden Werktag fällig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungen zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und operativ klug auf diese Anrufer reagiert wird.

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