Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 142

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 142 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 142); 142 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 18. März 1967 Anordnung über die Sicherung der einheitlichen Zuordnung der Erzeugnisse und materiellen Leistungen zu den Schlüsselnummcrn der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Vom 10. Februar 1967 Zur Sicherung einer einheitlichen Zuordnung der Erzeugnisse und materiellen Leistungen zu den Schlüsselnummern der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur wird in Übereinstimmung mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für die Hersteller industrieller Erzeugnisse und materieller Leistungen aller Eigentumsformen, die Betriebe des Produktionsmittelhandels aller Eigentumsformen und die Außenhandelsunternehmen. §2 (1) Die im § 1 genannten Wirtschaftsorgane und Betriebe haben ab 1967 grundsätzlich in den Verträgen zusätzlich die Schlüsselnummern der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur anzugeben. In den Fällen, in denen keine schriftlichen Verträge abgeschlossen werden, und bei besonderen Vereinbarungen kann auch eine Angabe auf den Rechnungen und Lieferscheinen erfolgen. Beginnend für das Jahr 1968 treten die Schlüsselnummern der Erzeugnis- und Leislungs-nomenklatur an die Stelle der achtstelligen Nummern des Allgemeinen Warenverzeichnisses. (2) Die Zuordnung der Erzeugnisse aus Produktion und Import zu den Schlüsselnummern der Erzeugnis-und Leistungsnomenklatur ist im Zweifelsfalle durch das Bilanzorgan zu entscheiden. §3 (1) Auf Etiketten, der Beschilderung und dem Erstverpackungsmaterial für fertige Erzeugnisse sind die Schlüsselnummern der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ab 1. Januar 1968 deutlich sichtbar auszu-weisen. Vor die neue Positionsnummer ist das Wort „Schlüsselnummer EL“ zu setzen. (2) Es ist zu gewährleisten, daß ab 1. Januar 1968 auf den Aufbereitungsnachweisen (Konten, Karteien, listen u. a.) für Material, Handelsware und fertige Erzeugnisse die Schlüsselnummern der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur nachgewiesen werden. §4 Als Übergangsregelung für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1967 ist der Hersteller, das Bilanz- bzw. Außenhandelsorgan verpflichtet, auf Anforderung dem Verbraucherbetrieb die Schlüsselnummer für die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der bei diesem lagernden Erzeugnisse schriftlich mitzuteilen. §5 Für die Beziehungen zum Konsumgüterbinnenhandel gelten die hinsichtlich der Angabe von Schlüsselnum-mern des Konsumgüterbinnenhandels auf Rechnungen und bei Warenauszeichnungen erlassenen gesetzlichen Pestimmungen*. Anordnung vom 23. Dezember 1954 über die Ausstellung und den Inhalt von Rechnungen ln der volkseigenen Wirtschaft bei Lieferungen an den Groß- und Einzelhandel (ZB1. Nr. 52 S. 625) Anordnung vom 25. Mal 1960 über die Ettketüerungspflieht (GBl, I Nr. 35 S. 378) Anordnung Nr. 2 vom 19. Januar 1961 über die Etikettierungs-Pflicht (GBl. II Nr. 6 S. 22) Anordnung Nr. 3 vom 19. März 1962 über die Etikettierungspflicht (GBl. II Nr. 17 S. 149) §6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Februar 1967 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. habil. D o n d a Anordnung über die Vorbereitung der Umbewertung der Grundmittel in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Typ I und II sowie den zwischengenossenscbaftlichen Einrichtungen. Vom 7. März 1967 §1 Durchführung einer Generalinventur (1) In den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Typ I und IX sowie in den zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (im folgenden Betriebe genannt), die im Genossenschaftsregister eingetragen sind, ist eine General in ventur des genossenschaftlichen Grundmittelbestandes durchzuführen. Ausgenommen sind die zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen und die Meliorationsgenossenschaften. (2) Im Zusammenhang mit dieser Generalinventur erfolgt in den Betrieben eine gesonderte Erhebung der genossenschaftlich genutzten Grundmittel landwirtschaftliche Baulichkeiten, Maschinen und Fahrzeuge aus fremdem Eigentum, die gemietet oder gepachtet sind bzw. auf Grund sonstiger Vereinbarungen in der genossenschaftlichen Produktion genutzt werden. (3) In Verbindung mit der Generalinventur gemäß Abs. I sind Vorschläge für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes der Grundmittel auszuarbeiten. Diese Vorschläge sind auf der Grundlage der in den als Sonderdrucke des Gesetzblattes veröffentlichten Katalogen (Anlage) für Gebäude und bauliche Anlagen bzw. für Maschinen und Ausrüstungen enthaltenen Wiederbeschaffungspreise, Bewertungsmaßstäbe oder Bewertungskennzahlen sowie der in der Anordnung über das „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ (Sonderdrucke Nr. 491 und Nr. 491/1 des Gesetzblattes) enthaltenen normativen Nutzungszeiten der Grundmittel zu ermitteln. (4) Die in der gesonderten Erhebung zu erfassenden gemieteten, gepachteten oder auf Grund sonstiger Vereinbarungen in den LPG Typ I und II genutzten Grundmittel werden mit Hilfe vorgegebener Kapazitätswerte die auf der Basis der Wiederbeschaffungspreise der Kataloge errechnet wurden bewertet. (5) Die Generalinventur erfolgt zum Stichtag 1. Januar 1967. (6) Der Generalinventur der Grundmittel gemäß Abs. 1 unterliegen nicht: 1. Arbeitsmittel mit einem Bruttoeinzelwert bis zu 500,- MDN 2. unbebaute Grundstücke und Grund und Boden bebauter Grundstücke 3. Grünanlagen, Dauerkulturen und Wald.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von in ät beizutragen. Das erfolgt durch den gezielten von Siche rungst chn Schaffuno von kriminalistischst? und Methoden solchen Umständen oder Situationen, die Feindhandlungen verhindern odfer;.

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