Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 14

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 14); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 5. Januar 1967 14 tikanten genannt) in Betrieben und Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Ausbildungsstätten genannt) auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen und Vereinbarungen erfoigt im Prinzip für die Entsendeländer kostenlos. Die Ausbildungskosten sind den Ausbildungsstätten durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) aus dem Staatshaushalt zu erstatten. Im Rahmen der Planabrechnung sind die Ausbildungskosten abzurechnen. (2) Ausbildungskosten für Berufspraktikanten, deren Qualifizierung in der Deutschen Demokratischen Republik auf Grund von Vereinbarungen nichtstaatlicher Organisationen erfolgt, sind von den einladenden Organisationen zu tragen. (3) Ausbildungskosten von Berufspraktikanten, die auf Grund von Einzelbewerbungen eine Qualifizierung erhalten, sind durch die Bewerber selbst zu tragen. (4) Das MAI entscheidet in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten über Anträge der in den Absätzen 2 und 3 genannten Organisationen und Personen über die teilweise oder vollständige Übernahme der Ausbildungskosten durch das MAI und informiert die für die Ausbildung zuständigen Organe. (5) Die Ausbildungsstätten erhalten für die Dauer der vereinbarten Qualifizierung, unter Berücksichtigung der produktiven Leistungen, als Ausbildungskosten monatlich 300 MDN für jeden Berufspraktikanten erstattet. (6) Mit den im § I Abs. 5 genannten Mitteln sind alle Kosten zu bestreiten, die bei der Ausbildung entstehen. Dazu gehören insbesondere: a) Lohn und Gehaltskosten der Lehrkräfte für den theoretischen und praktischen Unterricht, b) Kosten des zusätzlichen fachgebundenen Deutschunterrichts für die der sprachlichen Vorbereitung folgenden 3 Monate (4 Stunden wöchentlich), c) Kosten für notwendige kurzfristige Speziallehrgänge (z. B. Schweißerlehrgänge) und Prüfungsgebühren, d) Kosten für Reisen der Berufspraktikanten innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik, sofern diese zur Erfüllung des vereinbarten Ausbildungsprogramms unbedingt erforderlich sind, im Rahmen der geltenden Bestimmungen über die Reisekostenvergütung, 4E e) sonstige Kosten der theoretischen und praktischen Unterweisung der Berufspraktikanten, f) Kosten, die im § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 dieser Anordnung geregelt werden. (7) Eventuell entstehende Dolmetscherkosten werden den Ausbildungsstätten nicht erstattet. §2 Lebenshaltungskosten (1) Sofern sich die Deutsche Demokratische Republik in den zwischenstaatlichen Abkommen und Vereinbarungen zur Übernahme der Lebenshaltungskosten der Berufspraktikanten für die Zeit ihrer Qualififierung in der Deutschen Demokratischen Republik verpflichtet hat, werden den Berufspraktikanten folgende Zuwendungen (nachfolgend Stipendien genannt) gewährt: a) Berufspraktikanten mit Promotion monatlich 550, MDN, b) Berufspraktikanten mit abgeschlossener Hochschulbildung monatlich 450, MDN, c) Berufspraktikanten mit abgeschlossener Fachschulbildung monatlich 375, MDN, d) Berufspraktikanten mit beruflicher Vorbildung monatlich 300, MDN, e) Berufspraktikanten ohne berufliche Vorbildung monatlich 250, MDN. Zuschläge für den Unterhalt von Familienangehörigen der Berufspraktikanten werden nicht gewährt. Die Stipendien unterliegen nicht der Lohnsteuer. Sie sind auch für die Zeit des vereinbarten Erholungsurlaubs in voller Höhe zu zahlen. Unbegründete Fehlzeiten sind anteilmäßig abzusetzen. Den Ausbildungsstätten sind die verauslagten Beträge durch das MAI aus dem Staatshaushalt zu erstatten. Werden den unter § 1 Abs. 2 genannten Berufspraktikanten Stipendien gewährt, sind diese durch die zuständigen nichtstaatlichen Organisationen zu erstatten. (2) Neben den im § 2 Abs. 1 genannten Stipendien können den Berufspraktikanten für qualifizierte Arbeiten und besondere Leistungen bei der Erfüllung betrieblicher Aufgaben aus den planmäßigen Lohnfonds bzw. aus den Prämienfonds der Ausbildungsstätten zusätzliche Zuwendungen gezahlt werden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu versteuern sind. (3) Aus den Mitteln der Stipendien und zusätzlichen Zuwendungen haben die Berufspraktikanten alle Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnunterkunft, Privat- und Ferienreisen sowie für alle Dinge des persönlichen Bedarfs zu bestreiten. Sofern die Kosten für Wohnunterkünfte 10 % der Stipendien und Zuwendungen übersteigen, sind die Differenzbeträge von den Ausbildungsstätten zu tragen. (4) Bei Bedürftigkeit erhalten Berufspraktikanten aus tropischen und subtropischen Ländern, die mindestens eine einjährige Ausbildung erhalten, eine einmalige Einkleidungsbeihilfe in Höhe bis zu 300 MDN. Die Einkleidungsbeihilfe ist von der Ausbildungsstätte zu gewähren, in der sich die Berufspraktikanten während der 2 Monate befinden, die dem Tag der Einreise in die Deutsche Demokratische Republik folgen. Die Mittel werden den Ausbildungsstätten, unter Beachtung des § 6 Abs. 3, durch das MAI aus dem Staatshaushalt zu-' rückerstattet. Bei den unter § 1 Abs. 2 genannten Berufspraktikanten erfolgt die Erstattung durch die zuständigen nichtstaatlichen Organisationen. (5) Es ist nicht erlaubt, Stipendien und zusätzliche Zuwendungen oder Teile davon in ausländische Währungen zu transferieren. §3 Reisekosten (1) Die Reisekosten der Berufspraktikanten vom Heimatland in die Deutsche Demokratische Republik und zurück werden in der Regel nicht von der Deutschen Demokratischen Republik getragen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 14) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 14)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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