Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 128 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 9. März 1967 einstimmung mit den staatlichen Vorschriften zu organisieren. Bei der Planung und Organisation der materialwirtschaftlichen Prozesse ist die Ökonomie der vergegenständlichten Arbeit, die Sortiments-, qualitäts-, mengen- und termingerechte Versorgung der Produktion und der Absatz der Erzeugnisse mit höchstem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt zu gewährleisten. Im Betrieb ist eine einheitliche Leitung der Materialwirtschaft zu sichern. Im Interesse eines hohen volkswirtschaftlichen Nutzeffektes ist die betriebliche Materialwirtschaft mit der wirtschaftlichen Rechnungsführung und dem Vertragssystem zu verbinden. (2) Die betriebliche Materialwirtschaft ist mit dem Ziel der bestmöglichen Ausnutzung der Materialfonds nach technisch-ökonomisch begründeten Normen und Kennziffern und der effektiven Gestaltung der Materialstruktur zu rationalisieren. (3) Der Betrieb arbeitet entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Höchststand Normen und Kennziffern der Materialwirtschaft, insbesondere Materialverbrauchsnormen und Vorratsnormen, aus und sichert deren Einhaltung. Er plant, kontrolliert und analysiert die Entwicklung des Materialverbrauchs und der Vorräte an Material, unvollendeter Produktion und Fertigerzeugnissen, um den Verbrauch und die Vorratshaltung ökonomischer zu gestalten. (4) Der Betrieb organisiert eine ökonomisch begründete Lagerwirtschaft und sichert die Beschleunigung des Umschlags der Vorräte. (5) Durch die Anwendung differenzierter Formen der materiellen Interessiertheit ist die Initiative der Werktätigen bei der Vorbereitung und Durchführung der Produktion auf die Senkung des Materialeinsatzes und der Kosten, eine ökonomische Vorratswirtschaft sowie auf die Erschließung innerer Reserven zu lenken. §27 (1) Der Betrieb ist für den Absatz seiner Erzeugnisse verantwortlich. Er sichert eine den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und den Bedingungen des Marktes entsprechende Angebotstätigkeit und Lieferbereitschaft bei zunehmender Verkürzung der Lieferfristen. Der Betrieb ist für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich. Er hat eng mit den Organen des Binnen- und Außenhandels und anderen Abnehmern zusammenzuarbeiten. (2) Der Betrieb ist verpflichtet, seine Exportaufgaben qualitäts-, mengen-, Sortiments- und termingerecht zu erfüllen und die Rentabilität seiner Exportproduktion ständig zu steigern. Dem Betrieb können entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Übererfüllung der Exportaufgaben bzw. bei Einsparung von Importen Valutaanrechte, insbesondere zur Lösung von Aufgaben der komplexen sozialistischen Rationalisierung, gewährt werden. Er hat seine Kooperationspartner im angemessenen und ökonomisch wirkungsvollen Umfang am Valutaanrecht zu beteiligen. (3) Der Betrieb kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Außenhandel und den Festlegungen des übergeordneten Organs Eigengeschäfte durchführen. §28 (1) Der Betrieb hat die Bereitstellung des erforderlichen Transportraumes für den Transport seiner Erzeugnisse entsprechend den Erfordernissen seiner Produktion unter Wahrung der volkswirtschaftlichen Interessen zur Erreichung eines hohen ökonomischen Nutzeffektes zu planen und mit den Verkehrsträgern vertraglich zu vereinbaren. Der Betrieb ist verpflichtet, die Be- und Entladung so zu organisieren, daß kürzeste Standzeiten erreicht werden. Der Betrieb hat rationelle Umschlagseinrichtungen und Transportmethoden anzuwenden. (2) Der Betrieb hat die Erzeugnisse entsprechend den Erfordernissen ihrer Beschaffenheit, der Transportmittel und der Transportdauer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu verpacken. Betriebliche Fonds, Finanzen und Preise §29 (1) Der Betrieb löst seine wirtschaftlichen Aufgaben mit seinen materiellen und finanziellen Fonds. Er ist verpflichtet, die ökonomisch begründete Höhe und Struktur seiner Grund- und Umlaufmittel sowie deren intensive Nutzung, insbesondere durch die mehrschichtige Auslastung hochproduktiver Maschinen und Ausrüstungen und den rationellen Umschlag der Produktions- und Zirkulationsfonds, zu sichern. (2) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bildet der Betrieb zur einfachen und erweiterten Reproduktion und zur Anwendung der kollektiven und persönlichen materiellen Interessiertheit aus selbsterwirtschafteten Mitteln eigene Fonds und verfügt darüber. Die Mittel sind entsprechend der Erwirtschaftung plan-und termingemäß den Fonds zuzuführen. (3) Der Betrieb ist berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Grund- und Umlaufmittel für die Erfüllung seiner Produktionsaufgaben zq kaufen und nicht genutzte Grundmittel und nicht genutzte Vorräte zu verkaufen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Grundmitteln stehen dem Betrieb für die Rationalisierung und die Strukturveränderung der Grundfonds zu. §30 (1) Der Betrieb ist für eine ordnungsgemäße, auf die maximale Senkung der Selbstkosten und ständige Erhöhung der Rentabilität orientierte Finanzwirtschaft verantwortlich. Er ist verpflichtet, auf der Grundlage von Kennziffern die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung durchzusetzen und dadurch eine hohe Wirksamkeit des Reproduktionsprozesses in allen Phasen der Planung und Plandurchführung zu sichern. Er hat mit der Finanzkontrolle und -analyse die rationellste Nutzung seiner Fonds zu fördern. (2) Der Betrieb arbeitet zur Lösung seiner volkswirtschaftlichen Aufgaben mit der Bank zusammen und regelt seine ökonomischen Beziehungen zu ihr auf der Grundlage von Verträgen. Er kann Bankkredite in MDN und Devisen aufnehmen, wenn er der Bank die Erzielung eines hohen ökonomischen Nutzeffektes (z. B.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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