Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 123

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 123 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 123); Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 9. März 1967 123 Preise verantwortlich. Er hat für seine eigenen sowie für die ihm berechneten Leistungen die Preise zu kontrollieren (5) Der Betrieb übt eine strenge Kontrolle über die . Ergebnisse der Wirtschaftstätigkeit, vor allem über die Selbstkostenentwicklung, aus. Er stellt eigene Bilanzen und Ergebnisrechnungen auf und ist für die ordnungsgemäße Inventur des ihm anvertrauten Volkseigentums verantwortlich. Der Direktor des Betriebes ist verpflichtet, über die Wirtschaftstätigkeit vor dem Leiter des übergeordneten Organs Rechenschaft abzulegen. §5 (1) Der Betrieb hat in Übereinstimmung mit den örtlichen Staatsorganen die politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung im Territorium auf der Grundlage der Pläne des Betriebes sowie der Bezirke und Kreise allseitig zu fördern. Er wirkt aktiv an der planmäßigen Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium mit. (2) Der Betrieb ist verpflichtet, für alle Aufgaben, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Territoriums haben bzw. Forderungen an die örtlichen Staatsorgane auslösen, die Zustimmung der zuständigen örtlichen Staatsorgane herbeizuführen. Das gilt insbesondere für die Planung der Standorte der Investitionen, den Einsatz der Arbeitskräfte, die Inanspruchnahme von Boden, Kapazitäten der Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Verkehrs- und Nachrichtenwesens. (3) Der Betrieb ist verpflichtet, mit den örtlichen Staatsorganen an einer ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, insbesondere auf den Gebieten der Arbeiterversorgung sowie der gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Betreuung, zusammenzuwirken. (4) Der Betrieb wird bei der Erfüllung der ihm gestellten volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben von den örtlichen Staatsorganen unterstützt. §6 (1) Im Interesse der Konzentration, Kombination, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und zur Verwirklichung einer einheitlichen technischen Politik im Zweig können Aufgaben der Betriebe zentralisiert wahrgenommen werden (z. B. auf den Gebieten der Forschung und Entwicklung, der Standardisierung, der Einrichtung zentralisierter Teilefertigung, der Bildung von Absatzorganisationen, des Aufbaus einheitlicher Datenverarbeitungssysteme, der Schaffung gemeinsamer Einrichtungen der Berufsausbildung und der Erwachsenenqualifizierung). (2) Der Betrieb ist berechtigt, auf vertraglicher Grundlage die im Abs. 1 genannten Aufgaben mit anderen Betrieben zu lösen. Die Bildung von gemeinsamen wirtschaftlichen Einrichtungen bedarf der Zustimmung des übergeordneten Organs. (3) Erfolgt die Festlegung über die zentralisierte Wahrnehmung von wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Aufgaben vom übergeordneten Organ, so ist dieses verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Betrieben die dazu erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Entwicklung solcher ökonomischer Beziehungen zu sichern, die den Interessen der Volkswirtschaft und der beteiligten Betriebe entsprechen. (4) Dem Betrieb können nach den gesetzlichen Bestimmungen vom übergeordneten Organ besondere Funktionen übertragen werden (z. B. Bilanzfunktion, Leitbetriebsfunktion, Außenhandelsfunktion, staatlicher Gesellschafter). §7 (1) Der Betrieb ist Träger von Rechten und Pflichten. Er ist juristische Person. Der Betrieb hat seine Rechte und Pflichten in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen wahrzunehmen und die sozialistische Gesetzlichkeit einzuhalten. . (2) Der Betrieb untersteht der Vereinigung Volkseigener Betriebe bzw. dem Wirtschaftsrat des Bezirkes oder einem anderen zuständigen Staats- oder Wirtschaftsorgan. Die übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane haben durch ihre Führungstätigkeit zu sichern, daß die Rechte des Betriebes gewährleistet werden und seine Verantwortung für die Planung und Leitung des betrieblichen Reproduktionsprozesses voll wirksam wird. (3) Der Betrieb ist verpflichtet, die Ansprüche aus seiner Wirtschaftstätigkeit, aus der Schädigung oder dem Verlust von ihm anvertrauten Volkseigentum sowie aus der Beeinträchtigung seiner gewerblichen Schutz- und anderer Rechte durchzusetzen und erforderlichenfalls geltend zu machen. (4) Der Betrieb haftet für seine Verbindlichkeiten. Ansprüche können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur gegen ihn geltend gemacht werden. II. Rechte und Pflichten des Betriebes bei der Planung und Leitung des betrieblichen Reproduktionsprozesses Planung §8 (1) Die Verantwortung des Betriebes erstreckt sich auf die prognostische Tätigkeit, die Perspektiv- und Jahresplanung. (2) Der Betrieb hat mit Unterstützung der übergeordneten Organe und wissenschaftlichen Einrichtungen zu gewährleisten, daß Prognosen über die wissenschaftlich-technische und ökonomische Entwicklung seiner Erzeugnisse, insbesondere seiner Haupterzeugnisse, der Technologie und der Organisation unter Berücksichtigung der Bedingungen auf dem Binnenmarkt und den Außenmärkten erarbeitet werden. Dabei sind die Entwicklungstendenzen von Wissenschaft, Technik und Ökonomie sowie in der internationalen Arbeitsteilung ständig zu verfolgen und die Prognosen entsprechend zu vervollkommnen. (3) Der Betrieb arbeitet auf der Grundlage von Prognosen und Variantenrechnungen, des voraussichtlichen Nutzens aus der wissenschaftlich-technischen Entwicklung, der Ergebnisse der Bedarfs- und Markt-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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