Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 122

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 122 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 122); 122 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 9. März 1967 Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Betriebsgewerkschaftsorganisation, den anderen gesellschaftlichen Organisationen und gesellschaftlichen Gremien die aktive Teilnahme der Werktätigen des Betriebes an der Planung und Leitung des betrieblichen Reproduktionsprozesses. Im sozialistischen Großbetrieb ist die schöpferische Arbeit des von der Belegschaft gewählten Produktionskomitees sowie des ökonomischen Aktivs, insbesondere für die Erhöhung der Qualität der Planung und Leitung des Betriebes, die Qualifizierung der Werktätigen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, zu entwickeln. (2) Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter haben das politische und ökonomische Denken und Handeln der Werktätigen zu fördern. Die Formen der kollektiven und persönlichen materiellen Interessiertheit sind so anzuwenden, daß die Interessen des Betriebskollektivs und der einzelnen Werktätigen mit den volkswirtschaftlichen Interessen übereinstimmen. Im Betrieb ist das sozialistische Leistungsprinzip zur Erreichung eines hohen Nutzeffektes der Arbeit entsprechend den Aufgaben und Reproduktionsbedingungen des Betriebes konsequent zu verwirklichen und eine sozialistische Produktionskultur zu entwickeln. Die gemeinsamen Aufgaben des Direktors des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Sicherung der allseitigen Mitarbeit der Werktätigen und der Entwicklung ihrer Initiative zur Planerfüllung werden im Betriebskollektivvertrag festgelegt. Er wird mit dem Plan ausgearbeitet und ist eine wichtige Grundlage der politisch-ideologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Arbeit sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb. Die Arbeit der Werktätigen ist auf die Erreichung hoher Planziele und die Verwirklichung der komplexen sozialistischen Rationalisierung durch die Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zu konzentrieren. (3) Im Betrieb ist zur Erfüllung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Aufgaben, zur Anwendung effektiver Technologien und Organisationsprinzipien und zur Gewährleistung der Sicherheit eine hohe Disziplin und Ordnung zu sichern. Die gesetzliche Arbeitszeit ist für die Lösung der betrieblichen Aufgaben voll auszunutzen; Versammlungen und andere gesellschaftliche Veranstaltungen haben grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. §3 o (1) Der Betrieb arbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (2) Der Betrieb arbeitet im Rahmen der zentralen staatlichen Planung, ausgehend von Prognosen, IJon-zeptionen zur komplexen sozialistischen Rationalisierung sowie den wissenschaftlich-technischen Konzeptionen seiner Haupterzeugnisse, seine Perspektiv- und Jahrespläne aus. Er stützt sich dabei auf die Kenntnisse, Erfahrungen und Vorschläge der Werktätigen. Der Betrieb erarbeitet Planvarianten, um die ökonomisch effektivste Lösung zur Produktion bedarfsgerechter und weltmarktfähiger Erzeugnisse zu erreichen. Der Direktor des Betriebes verteidigt auf dieser Grundlage das Planangebot. (3) Der Betrieb ordnet sich mittels der betrieblichen Planung und Organisation zweckmäßiger Kooperationsbeziehungen in den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß ein. Er ist verpflichtet, seine Aufgaben im Prozeß der Planausarbeitung selbständig mit anderen Betrieben abzustimmen, ökonomisch effektive Kooperationsbeziehungen zu anderen Betrieben und Einrichtungen zu organisieren und aktiv an der Erzeugnisgruppenarbeit teilzunehmen. Der Betrieb wendet konsequent das Vertragssystem an. (4) In der Wirtschaftstätigkeit des Betriebes ist die Einheit von Planerfüllung und Sortiments-, qualitäts-, mengen- und termingerechter Erfüllung der Wirtschaftsverträge zu verwirklichen und eine exakte Plan-und Vertragskontrolle zu organisieren. (5) Der Betrieb hat entsprechend seinen spezifischen Reproduktionsbedingungen und der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Revolution das betriebliche System der Planung im Rahmen des staatlichen Planungssystems ständig zu vervollkommnen. Dabei sind ökonomisch-mathematische Methoden sowie entsprechend den Bedingungen und Möglichkeiten des Betriebes technische Mittel, insbesondere die Rechentechnik und Datenverarbeitung, anzuwenden. §4 (1) Der Betrieb ist nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung verpflichtet, die ihm vom sozialistischen Staat anvertrauten volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds sowie die Kreditmittel für die Erhaltung und Mehrung des Volkseigentums ökonomisch zu nutzen. Er hat die materiellen und finanziellen Fonds zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Produktion, zur Erzielung einer hohen Effektivität der Grundfonds und Umlauffonds sowie maximalen Senkung der Selbstkosten und Erhöhung der Rentabilität einzusetzen und zu erweitern. (2) Der Betrieb besitzt grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuführung an Mitteln aus dem Staatshaushalt. Er organisiert seine Wirtschaftstätigkeit auf der Grundlage des Planes nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung, damit die erforderlichen Mittel für die Produktionsfondsabgabe, die verbindliche Abführung vom Nettogewinn, die übrigen Abgaben und Abführungen sowie die Kreditrückzahlungen, die Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung der Grund- und Umlauffonds sowie die Bildung der Fonds kollektiver und persönlicher materieller Interessiertheit termingemäß erwirtschaftet werden. Der Betrieb entwickelt zur Erfüllung seiner Aufgaben auf der Grundlage des Planes selbständig seine Bankbeziehungen. (3) Die Zuführung zu den Fonds, die staatlichen Abgaben und die Abführung von den Fonds erfolgen auf der Grundlage staatlicher Normative. Änderungen dieser Normative bedürfen der Entscheidung des zuständigen zentralen Staatsorgans. (4) Der Betrieb arbeitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die Preise aus und ist für die Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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