Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 122

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 122 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 122); 122 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 9. März 1967 Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Betriebsgewerkschaftsorganisation, den anderen gesellschaftlichen Organisationen und gesellschaftlichen Gremien die aktive Teilnahme der Werktätigen des Betriebes an der Planung und Leitung des betrieblichen Reproduktionsprozesses. Im sozialistischen Großbetrieb ist die schöpferische Arbeit des von der Belegschaft gewählten Produktionskomitees sowie des ökonomischen Aktivs, insbesondere für die Erhöhung der Qualität der Planung und Leitung des Betriebes, die Qualifizierung der Werktätigen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, zu entwickeln. (2) Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter haben das politische und ökonomische Denken und Handeln der Werktätigen zu fördern. Die Formen der kollektiven und persönlichen materiellen Interessiertheit sind so anzuwenden, daß die Interessen des Betriebskollektivs und der einzelnen Werktätigen mit den volkswirtschaftlichen Interessen übereinstimmen. Im Betrieb ist das sozialistische Leistungsprinzip zur Erreichung eines hohen Nutzeffektes der Arbeit entsprechend den Aufgaben und Reproduktionsbedingungen des Betriebes konsequent zu verwirklichen und eine sozialistische Produktionskultur zu entwickeln. Die gemeinsamen Aufgaben des Direktors des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Sicherung der allseitigen Mitarbeit der Werktätigen und der Entwicklung ihrer Initiative zur Planerfüllung werden im Betriebskollektivvertrag festgelegt. Er wird mit dem Plan ausgearbeitet und ist eine wichtige Grundlage der politisch-ideologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Arbeit sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb. Die Arbeit der Werktätigen ist auf die Erreichung hoher Planziele und die Verwirklichung der komplexen sozialistischen Rationalisierung durch die Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zu konzentrieren. (3) Im Betrieb ist zur Erfüllung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Aufgaben, zur Anwendung effektiver Technologien und Organisationsprinzipien und zur Gewährleistung der Sicherheit eine hohe Disziplin und Ordnung zu sichern. Die gesetzliche Arbeitszeit ist für die Lösung der betrieblichen Aufgaben voll auszunutzen; Versammlungen und andere gesellschaftliche Veranstaltungen haben grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. §3 o (1) Der Betrieb arbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (2) Der Betrieb arbeitet im Rahmen der zentralen staatlichen Planung, ausgehend von Prognosen, IJon-zeptionen zur komplexen sozialistischen Rationalisierung sowie den wissenschaftlich-technischen Konzeptionen seiner Haupterzeugnisse, seine Perspektiv- und Jahrespläne aus. Er stützt sich dabei auf die Kenntnisse, Erfahrungen und Vorschläge der Werktätigen. Der Betrieb erarbeitet Planvarianten, um die ökonomisch effektivste Lösung zur Produktion bedarfsgerechter und weltmarktfähiger Erzeugnisse zu erreichen. Der Direktor des Betriebes verteidigt auf dieser Grundlage das Planangebot. (3) Der Betrieb ordnet sich mittels der betrieblichen Planung und Organisation zweckmäßiger Kooperationsbeziehungen in den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß ein. Er ist verpflichtet, seine Aufgaben im Prozeß der Planausarbeitung selbständig mit anderen Betrieben abzustimmen, ökonomisch effektive Kooperationsbeziehungen zu anderen Betrieben und Einrichtungen zu organisieren und aktiv an der Erzeugnisgruppenarbeit teilzunehmen. Der Betrieb wendet konsequent das Vertragssystem an. (4) In der Wirtschaftstätigkeit des Betriebes ist die Einheit von Planerfüllung und Sortiments-, qualitäts-, mengen- und termingerechter Erfüllung der Wirtschaftsverträge zu verwirklichen und eine exakte Plan-und Vertragskontrolle zu organisieren. (5) Der Betrieb hat entsprechend seinen spezifischen Reproduktionsbedingungen und der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Revolution das betriebliche System der Planung im Rahmen des staatlichen Planungssystems ständig zu vervollkommnen. Dabei sind ökonomisch-mathematische Methoden sowie entsprechend den Bedingungen und Möglichkeiten des Betriebes technische Mittel, insbesondere die Rechentechnik und Datenverarbeitung, anzuwenden. §4 (1) Der Betrieb ist nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung verpflichtet, die ihm vom sozialistischen Staat anvertrauten volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds sowie die Kreditmittel für die Erhaltung und Mehrung des Volkseigentums ökonomisch zu nutzen. Er hat die materiellen und finanziellen Fonds zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Produktion, zur Erzielung einer hohen Effektivität der Grundfonds und Umlauffonds sowie maximalen Senkung der Selbstkosten und Erhöhung der Rentabilität einzusetzen und zu erweitern. (2) Der Betrieb besitzt grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuführung an Mitteln aus dem Staatshaushalt. Er organisiert seine Wirtschaftstätigkeit auf der Grundlage des Planes nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung, damit die erforderlichen Mittel für die Produktionsfondsabgabe, die verbindliche Abführung vom Nettogewinn, die übrigen Abgaben und Abführungen sowie die Kreditrückzahlungen, die Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung der Grund- und Umlauffonds sowie die Bildung der Fonds kollektiver und persönlicher materieller Interessiertheit termingemäß erwirtschaftet werden. Der Betrieb entwickelt zur Erfüllung seiner Aufgaben auf der Grundlage des Planes selbständig seine Bankbeziehungen. (3) Die Zuführung zu den Fonds, die staatlichen Abgaben und die Abführung von den Fonds erfolgen auf der Grundlage staatlicher Normative. Änderungen dieser Normative bedürfen der Entscheidung des zuständigen zentralen Staatsorgans. (4) Der Betrieb arbeitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die Preise aus und ist für die Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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