Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 113

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 113 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 113); Gesetzblatt TeilllNr. 18 Ausgabetag: 2. März 1967 113 2. Das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen hat in Vereinbarung mit dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne und in Zusammenarbeit mit den zentralen Staatsorganen zu sichern, daß die für die Durchführung der Aufgaben des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung erforderlichen Hoch- und Fachschulkader {Arbeitsingenieure, Arbeitsökonomen, Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologen, Arbeitspädagogen u. a.) bedarfsgerecht im Rahmen des Perspektivplanes des Staatssekretariats für das Hoch-und Fachschulwesen ausgebildet werden. Besonderes Schwergewicht ist auf die postgraduale Weiterbildung der bereits in der Praxis tätigen Kader zu legen. 3. Das Ministerium für Gesundheitswesen hat für die Entwicklung der Arbeitshygiene als einem Wesenszug der komplexen sozialistischen Rationalisierung in Vereinbarung mit dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne und in Zusammenarbeit mit den zentralen Staatsorganen folgende Aufgaben zu lösen: a) Die Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Arbeitshygiene (Arbeitsmedizin, -Physiologie, -Psychologie) ist zu koordinieren und auf solche Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren, die sich aus den Erfordernissen der wissenschaftlichen Arbeitsgestaltung nach sozialistischen Prinzipien ergeben. Die Forschungsergebnisse sind zu arbeitshygienischen Normativen und Standards aufzubereiten und der praktischen Anwendung zuzuführen. Die Durchsetzung und Einhaltung dieser Normative und Standards ist zu kontrollieren. b) Beginnend in den Industriezentren und wichtigsten Industriezweigen, ist ein arbeitshygienischer Beratungsdienst zu organisieren, der die WB, Wirtschaftsräte der Bezirke und die Betriebe im Arbeitsstudium und bei der Arbeitsgestaltung aktiv unterstützt und ihnen bei der Weiterbildung von Spezialisten hilft. c) Die Arbeitssanitätsinspektionen und Betriebs-ärzte müssen befähigt werden, an den Schwerpunkten der Rationalisierung im Arbeitsstudium und bei der Arbeitsgestaltung im Betrieb aktiv mitzuwirken. 4. Die Ministerien der Wirtschaftsbereiche haben darauf einzuwirken, daß Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung unter schöpferischer Mitwirkung der Werktätigen genutzt werden, um die Arbeitsproduktivität maximal zu steigern, die Selbstkosten radikal zu senken und die Arbeit der Werktätigen nach sozialistischen Prinzipien zu gestalten. a) Im System der Information und Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeit ist eine schnelle Übertragung neuester Erkenntnisse und die Verallgemeinerung der besten Erfahrungen zu gewährleisten. b) Die zweigtypische Zweck- und Anwendungsforschung auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung ist zu koordinieren und mit dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne abzustimmen. c) In den Kaderentwicklungsplänen ist festzulegen, wie der Bedarf an Spezialisten für die Durchführung der neuen Aufgaben gedeckt und ihre Weiterbildung gewährleistet wird. Die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel für das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung und die Arbeitsnormung ist zu bilanzieren. 5. Die WB haben, ausgehend von den volkswirtschaftlichen Erfordernissen, folgende Aufgaben durchzuführen: a) Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung sind so in die Planung und Leitung des Zweiges einzubeziehen, daß sie als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung zur Ausarbeitung und Erfüllung optimaler Aufgabenstellungen in den Plänen beitragen. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind mit den Gewerkschaftskomitees und den Industriezweigvorständen der Kammer der Technik zu beraten, in die Rationalisierungskonzeption aufzunehmen, in den Perspektiv- und Jahresplänen abrechenbar festzulegen sowie im System der Analyse und Kontrolle der Planausarbeitung und -erfüllung zu erfassen. b) Den Betrieben des Zweiges und den Erzeugnisgruppen ist bei der Verwirklichung der Grundsätze für das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung und die Arbeitsnormung konkrete Hilfe und Anleitung zu geben. Die in den WB zu bildenden Ingenieur-Büros müssen bei der Durchführung der ihnen übertragenen Rationalisierungsaufgaben die Methoden und Verfahren des Arbeitsstudiums nutzen. Die Lösung vertraglich übernommener Aufgaben hat den Erfordernissen der wissenschaftlichen Arbeitsgestaltung und dem Grundsatz „Neue Technik Neue Normen“ zu entsprechen sowie die Qualifizierung von Werktätigen und Spezialisten der Betriebe einzuschließen. c) Die Erkenntnisse der arbeitswissenschaftlichen Grundlagen- und Zweckforschung sind entsprechend den Bedingungen des Industriezweiges aufzubereiten, durch eigene Anwendungsforschung der Industriezweiginstitute und wissenschaftlich-technischen Zentren zu ergänzen und unter Auswertung praktischer Erfahrungen zu verallgemeinern. Als wichtigste Voraussetzung zur Durchsetzung der Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung sind die erforderlichen Kader sorgfältig auszuwählen, zu qualifizieren und zweckmäßig einzusetzen. 6. Die Räte der Bezirke haben die Durchsetzung der Grundsätze in den bezirks- und örtlichgeleiteten Betrieben entsprechend den spezifischen Bedingungen der Territorien anzuleiten und zu kontrollieren. Die komplexe sozialistische Rationalisierung in den Erzeugnisgruppen und Kooperationsketten ist zu nutzen, um die bezirks- und örtlichgeleiteten Betriebe und Einrichtungen schrittweise auf einen modernen technisch-organisatorischen Stand zu bringen. Die örtlichen Reserven sind zu nutzen, um eine hohe Effektivität der Rationalisierungsmaßnahmen im Territorium zu ermöglichen. Bei der Lösung der Aufgaben stützen sich die Räte der Bezirke auf Rationalisierungsbetriebe und -gruppen sowie auf die arbeitshygienischen Einrichtungen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 113 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 113) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 113 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 113)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X