Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1967 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 122 S. 1 - 876).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1967, Seite 777 (GBl. DDR II 1967, S. 777); ?Gesetzblatt Teil II Nr. 111 Ausgabetag: 27. November 1967 777 (2) Das Schulintemat ist ein fester Bestandteil der Schule. Es hat die Aufgabe, die sozialistische Bildungsund Erziehungsarbeit der Schule zu unterstuetzen. Die Erziehung im Schulinternat soll insbesondere beitragen, dass die Schueler gute Leistungen erreichen und sich zu vorbildlichen jungen Sozialisten entwickeln. Grosse Aufmerksamkeit ist der Erziehung zur Selbstaendigkeit und Mitverantwortung zu widmen, die es den Schuelern erleichtern, unter Fuehrung der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend das Intematsleben weitgehend selbst zu organisieren und die Freizeit vielseitig und interessant zu gestalten. (3) Die Oeffnungszeit des Schulhortes richtet sich nach den oertlichen Erfordernissen und Moeglichkeiten, beginnt jedoch nicht vor 06.00 Uhr. Sie ist nach Konsultation des Elternbeirates durch den Direktor festzulegen. ?30 (1) Der Schulhort und das Schulinternat sollen von erfahrenen Paedagogen geleitet werden. Sie werden im Auftraege des zustaendigen oertlichen Rates von dessen Schulrat berufen und abberufen und sind dem Direktor unterstellt und rechenschaftspflichtig. (2) Die Hauptaufgabe des Leiters des Schulhortes und des Schulinternates ist es, auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule die Planung der paedagogischen Arbeit durch die im Schulhort und Schulinternat taetigen Lehrer und Erzieher anzuleiten und den paedagogisch-methodischen Erfahrungsaustausch zwischen ihnen und den Klassenleitern zu foerdern sowie den ehrenamtlichen Helfern paedagogisch-methodische Hilfe zu geben. Dabei sichern sie die Zusammenarbeit der Erzieher mit den Leitungen, der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend und den Raeten der Pionierfreundschaft der Pionierorganisation ?Ernst Thaelmann?. (3) Die. wichtigsten Grundsaetze fuer das Leben im Schulinternat sind in einer mit der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend und dem Elternbeirat zu beratenden Internatsordnung zusammenzufassen. ?31 Die Lehrer und Erzieher im Schulhort und im Schulinternat sind fuer ausreichende Hilfe bei der Anfertigung der Hausaufgaben und fuer eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung der Schueler verantwortlich. Sie planen ihre Arbeit auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule, der Plaene der Klassenleiter und der Beschluesse der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation ?Ernst Thaelmann? und tragen dadurch zur sinnvollen Verbindung der ausserunterrichtlichen Taetigkeit mit dem Unterricht bei. VIII. Die Schueler ?32 Die Pflichten und Rechte der Schueler (1) In der sozialistischen Schule der Deutschen Demokratischen Republik haben alle Schueler das Recht, umfassendes Wissen und Koennen zu erwerben, ihre Begabungen und Talente voll zu entfalten und sich aktiv an der Gestaltung des schulischen Lebens und am Kampf zur Vollendung des sozialistischen Aufbaus zu beteiligen. (2) Zur Wahrnehmung seines Rechts auf Bildung hat jeder Schueler die Pflicht, fleissig und gewissenhaft zu lernen, sich gegenueber den Lehrern, Erziehern und anderen erwachsenen Personen sowie im Schuelerkollektiv hoeflich und anstaendig zu benehmen, gegenseitige Ruecksichtnahme und Hilfsbereitschaft zu ueben. Alle Schueler sollen sich aktiv am schulischen Leben beteiligen. Sie haben die Bestimmungen ueber den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die hygienischen Bestimmungen einzuhalten. (3) Die Schueler haben den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen regelmaessig und puenktlich zu besuchen. Sie haben die Forderungen des Direktors, der Lehrer, Erzieher und Betreuer zu erfuellen. Die Schueler sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten, das gesellschaftliche Eigentum zu achten und sorgsam zu behandeln und sich im Schulgebaeude sowie ausserhalb der Schule diszipliniert zu verhalten. (4) Mit Hilfe der Leitung der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend oder des Freundschaftsrates der Pionierorganisation ?Ernst Thaelmann? und durch persoenliche Vorschlaege an ihre Lehrer, Erzieher oder den Direktor nehmen die Schueler an der Gestaltung des schulischen Lebens teil. Das geschieht vor allem, indem sie bei der Erziehung aller Schueler zum fleissigen und gewissenhaften Lernen bei der Planung und Organisation ihrer ausserunterrichtlichen Taetigkeit, einschliesslich der Ferienzeit bei der Gestaltung des politischen und kulturellen Lebens an der Schule und in der Oeffentlichkeit und an der Ausarbeitung und Einhaltung der Hausordnung und Internatsordnung mitwirken. (5) Den Schuelern koennen durch die Lehrer und Erzieher Auftraege erteilt werden, die den Faehigkeiten der Schueler entsprechen und geeignet sind, ihre Selbstaendigkeit, Selbsttaetigkeit und Mitverantwortung zu entwickeln. Solche Auftraege koennen zum Inhalt haben: Hilfe fuer juengere und leistungsschwache Schueler Mithilfe bei der Pausenaufsicht Selbstbedienung im Speiseraum Ausgestaltung der Klassen- und Hortraeume sowie des Schulgelaendes Pflege der Unterrichtsmittel und des Beschaeftigungsmaterials Mithilfe bei der Reinigung der Raeume, besonders des Schulhortes, und der Wohnraeume des Schulinternates. Bei der Erteilung derartiger Auftraege sind die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes streng zu beachten. ?33 Belobigungen und Auszeichnungen der Schueler (1) Bei besonders guter Pflichterfuellung koennen Schueler und Schuelerkollektive belobigt und ausgezeichnet werden. (2) Als Belobigungen und Auszeichnungen gelten: a) die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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