Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1967 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 122 S. 1 - 876).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1967, Seite 746 (GBl. DDR II 1967, S. 746); ?746 Gesetzblatt Teil II Nr. 106 Ausgabetag: 16. November 1967 Schiedskommissionen, um die Koordinierung der Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchfuehrung der Wahl der Schiedskommissionen zu sichern. ? 5 (1) Zur Wahl als Mitglied der Schiedskommission sind durch den Ausschuss der Nationalen Front bzw. den Vorstand der Produktionsgenossenschaft oder die Betriebsgewerkschaftsleitung Buerger vorzuschlagen, die in ihrer Arbeit sowie in ihrem gesellschaftlichen und persoenlichen Verhalten Vorbild sind, Achtung und Vertrauen der Bevoelkerung besitzen und im Zustaendigkeitsbereich der Schiedskommission wohnen oder arbeiten. (2) Der Wahlvorschlag soll kurz begruendet werden und die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zur Wahl enthalten. (3) Der Wahlvorschlag soll zur Person des Kandidaten enthalten: Familiennamen und Vornamen, Geburtstag, Beruf, Arbeitsstelle, Wohnanschrift und Mitgliedschaft in einer Partei und in Massenorganisationen. 5 6 (1) Die Wahl der Mitglieder der Schiedskommission erfolgt durch Abstimmung der Volksvertretung ueber die Vorschlaege der Nationalen Front bzw. durch Abstimmung der Mitglieder- oder Belegschaftsversammlung ueber die Vorschlaege des Vorstandes der Produktionsgenossenschaft bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitung. (2) Eine Liste der gewaehlten Mitglieder der Schiedskommission ist dem Direktor des Kreisgerichts und dem Vorsitzenden der Schiedskommission zu uebermitteln. ? 7 (1) Die Verpflichtung der gewaehlten Mitglieder der Schiedskommission erfolgt gemaess Ziff. 8 zweiter Absatz der Richtlinie vom 21. August 1964 ueber die Bildung und Taetigkeit von Schiedskommissionen durch den Leiter der Wahlhandlung. (2) Werden durch eine Volksvertretung gleichzeitig mehrere Schiedskommissionen gewaehlt, kann die Verpflichtung in einer besonderen Veranstaltung der Mitglieder der Schiedskommissionen erfolgen. ? 8 Die Berichtspflichten ueber den Stand der Vorbereitung und die Durchfuehrung der Wahl der Schiedskommissionen werden von den Direktoren der Kreisgerichte gegenueber dem Direktor des Bezirksgerichts, von den Direktoren der Bezirksgerichte gegenueber dem Minister der Justiz wahrgenommen. ? 9 Soweit sich aus der vorliegenden Wahlordnung nichts anderes ergibt, erfolgen die Vorbereitung und Durchfuehrung der Wahlhandlung nach den fuer die Beschlussfassung der Volksvertretung, der Mitgliederversammlung in Produktionsgenossenschaften bzw der Belegschaftsversammlung in Privatbetrieben geltenden Grundsaetzen. ? 10 Diese Anordnung tritt am 1. November 1967 in Kraft. Berlin, den 1. November 1967 Der Minister der Justiz Dr. Wuensche Anordnung ueber die Verguetung von Feierabendarbeit in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. Oktober 1967 Um zu gewaehrleisten, dass in den Betrieben und staatlichen Organen die Entscheidungen ueber die Leistung von Feierabendarbeit und ueber die hierfuer zu zahlenden Verguetungen nach einheitlichen, volkswirtschaftlich begruendeten Gesichtspunkten erfolgen, wird im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen staatlichen Organe und in Uebereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnel: ?1 (1) Diese Anordnung gilt fuer die Leistung von Feierabendarbeit in den Betrieben aller Eigentumsformen, staatlichen Organen und Einrichtungen. (2) Feierabendarbeit im Sinne dieser Anordnung sind freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die unter Leitung und Kontrolle der Betriebe von vollbeschaeftigten Arbeitern und Angestellten ausserhalb ihres bestehenden Arbeitsrechtsverhaeltnisses der staatlichen Organe und Einrichtungen von Arbeitern und Angestellten ausserhalb ihres bestehenden Arbeitsrechtsverhaeltnisses sowie Buergern aus der nichtberufstaetigen Bevoelkerung ausgefuehrt werden. (3) Diese Anordnung gilt auch fuer die Durchfuehrung von Projektierungsleistungen ausserhalb der Arbeitszeit entsprechend der Projektierungsverordnung vom 20. November 1964 (GBl. II S. 909). (4) Soweit Feierabendarbeit in anderen gesetzlichen bzw. rahmenkollektivvertraglichen Bestimmungen geregelt ist (z. B. Vorlaeufige Richtlinie vom 14. Dezember 1964 ueber den Aufbau, die Aufgaben und die Arbeitsweise der Reparaturbrigaden; Pauschalentlohnung von Aushilfskraeften im sozialistischen Handel), gelten diese Bestimmungen. (5) Organisierte freiwillige Aufbauarbeiten im Rahmen der Torgauer Initiative bleiben davon unberuehrt. ?2 (1) Die Leiter der Betriebe haben durch die komplexe sozialistische Rationalisierung, die Verbesserung der Organisation der Produktion und Technologie, die volle Ausnutzung der hochproduktiven Grundmittel im Mehrschichtsystem, eine gut funktionierende Kooperation und unbedingte Vertragstreue die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Werktaetigen die geplanten Aufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfuellen koennen. Die Betriebe haben die geplanten Eigenleistungen grundsaetzlich mit ihren Arbeitskraeften in der gesetzlichen Arbeitszeit zu erbringen. (2) In volkswirtschaftlich begruendeten Faellen kann Feierabendarbeit a) bei Be- und Entladearbeiten und Transportleistungen b) zur Durchfuehrung von geplanten Rationalisie-rungsmassnahmen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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