Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1967 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 122 S. 1 - 876).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1967, Seite 40 (GBl. DDR II 1967, S. 40); ?40 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 13. Januar 1967 \ einnahmen und Einsparungen erzielt, so koennen ihnen Anteile davon zur eigenverantwortlichen Verwendung fuer die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens in den Gemeinden, Staedten und Wohnbezirken zur Verfuegung gestellt werden. (6) Die Zahlung von Praemien aus eigenen finanziellen Fonds der oertlichen Organe oder aus Haushaltsmitteln an volkseigene Betriebe, sozialistische Genossenschaften, Betriebe mit staatlicher Beteiligung, andere Betriebe und deren Beschaeftigte fuer die Uebernahme und Durchfuehrung von Lieferungen und Leistungen, die termingemaesse Fertigstellung von Investitionsmassnahmen oder Massnahmen der Werterhaltung u. a. ist nicht zulaessig. Die Bestimmungen ueber die Verwendung der Fonds der materiellen Interessiertheit werden hiervon nicht beruehrt. (7) In staatlichen Organen und Einrichtungen ist die Erhoehung des Praemienfonds aus Mehreinnahmen, freien Mitteln auf Grund von Minderausgaben, aus dem Ruecklagenfonds, dem NAW-Fonds und der Haushaltsreserve sowie die Zahlung von Praemien ausserhalb des Praemienfonds unzulaessig, soweit nicht gemaess ? 18 Abs. 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 1966 ueber den Staatshaushaltsplan 1967 oder anderen gesetzlichen Bestimmungen abweichend verfahren werden kann. Die materielle Anerkennung hervorragender ehrenamtlicher Leistungen wird hiervon nicht beruehrt. ?9 Zusaetzliche Zufuehrungen zum Praemienfonds (1) Der ? 18 Abs. 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 1966 ueber den Staatshaushaltsplan 1967 gilt nicht fuer "die nach den Grundsaetzen der Leistungsfinanzierung planenden und abrechnenden staatlichen Einrichtungen, die Wirtschaftsraete der Bezirke sowie die volkseigenen Banken, Sparkassen, Versicherungen und Lotterien und andere Staats- und Wirtschaftsorgane sowie staatliche Einrichtungen, die bei der Erfuellung der in besonderen Bestimmungen festgelegten Leistungskriterien einen Praemienfonds von mehr als li/2 % bilden koennen. (2) Die Erhoehung des Praemienfonds kann erst erfolgen, wenn das erste Halbjahr abgelaufen ist und sich nach genauer Ueberpruefung ergibt, dass bis zum Jahresende eine entsprechende Lohnfondseinsparung vorliegt. ?10 Schlussbestimmung Diese Durchfuehrungsbestimmung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 29. Dezember 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung ueber eine einmalige statistische Erhebung in Industrie- und Baubetrieben zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der Verflechtungsbilanz des gesellschaftlichen Gesamtprodukts. Vom 2. Januar 1967 ?1 Zur weiteren Qualifizierung der wissenschaftlichen Fuehrungstaetigkeit der Volkswirtschaft und zur Verbesserung der Analysentaetigkeit auf dem Gebiet der Hauptproportionen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und des Nationaleinkommens wird von der Staatlichen Zentral Verwaltung fuer Statistik eine Berichtsverflechtungsbilanz des gesellschaftlichen Gesamtprodukts fuer das Jahr 1968 aufgestellt, die in einer genuegend tiefen Gliederung die technisch-oekonomischen Beziehungen der Erzeugnisgruppen untereinander erfasst. ?2 (1) Zur Aufstellung der Verflechtungsbilanz des gesellschaftlichen Gesamtprodukts fuehrt die Staatliche Zentralverwaltung fuer Statistik eine einmalige repraesentative statistische Erhebung der notwendigen Kennziffern fuer das Jahr 1968, insbesondere der Erzeugnisgruppenstruktur des Materialverbrauchs, in ausgewaehlten Industrie- und Baubetrieben durch. (2) Im II. Quartal 1967 werden dazu in einigen Betrieben Probeerhebungen durchgefuehrt mit dem Ziel, den rationellsten Weg der Datenerfassung zu erproben und zu verallgemeinern. ?3 (1) Die Weisungen der Staatlichen Zenti?alVerwaltung fuer Statistik zur Vorbereitung und Durchfuehrung der Probeerhebung im II. Quartal 1967 und der Jahreserhebung 1968 sind fuer alle beteiligten Betriebe, Institutionen und staatlichen Organe verbindlich. (2) Die beteiligten zentralen Organe, die WB, die Wirtschaftsraete der Bezirke und die Betriebe haben dafuer Sorge zu tragen, dass eine ordnungsgemaesse Vorbereitung und Durchfuehrung der Erhebungen auf der Grundlage der Richtlinien der Staatlichen Zentralverwaltung fuer Statistik erfolgt. (3) Die beteiligten Betriebe sind verpflichtet, die notwendigen Arbeiten zur Ausfuellung der statistischen Formblaetter ordnungsgemaess und termingerecht durchzufuehren. ?4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. Berlin, den 2. Januar 1967 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung fuer Statistik Prof. Dr. habil. D o n d a Herausgeber: Buero des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstrasse 47 Redaktion: 103 Berlin, Klosterstrasse 47, Telefon: 209 36 22 Fuer den Inhalt und die Form der Veroeffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veroeffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljaehrlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5Ue1 Erfurt, Postschliessfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung fuer amtliche Dokumente, 102 Berlin, Rossstrasse 6. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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