Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 992

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 992 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 992); 992 Gesetzblatt Teil II Nr. 149 Ausgabetag: 19. Dezember 1966 besonderen vertraglichen Vereinbarungen eine Prämie von 50, MDN je Tier zu zahlen. Für die Zusatzproduktion von Schlachtrind wird eine Prämie von 200, MDN je Tier gezahlt.“ §5 Der § 2 Abs. 1 der Preisanordnung Nr. 2041 vom 5. Juli 1965 Erzeugerpreise für Schlachtgeflügel und Schlachtkaninchen (GBl. II S. 597) erhält folgende Fassung: „(1) Für Schlachtgeflügel und Schlachtkaninchen gelten die in der Anlage genannten Erzeugerpreise. Für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (genossenschaftliche Produktion der LPG Typ I, II und III), deren zwischengenossenschaftliche Einrichtungen und Kooperationsgemeinschaften sowie kircheneigenbewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe verstehen sich die Preise ab Hof (durchschnittliche Entfernung der Produktionsstätten des Landwirtschaftsbetriebes zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen. Für die Lieferungen aus der individuellen Produktion einschließlich der Lieferungen von den Mitgliedern der LPG und der sonstigen Betriebe verstehen sich die Erzeugerpreise frei Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes.“ §6 Der § 1 Abs. 3 der Preisanordnung Nr. 1145 vom 25. September 1958 Anordnung über die Erfassungs-, Abgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise für Hühnereier (Sonderdruck Nr. P 551 des Gesetzblattes) erhält folgende Fassung: „(3) Die Erzeugerpreise für Hühnereier verstehen sich bei Lieferung durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (genossenschaftliche Produktion der LPG Typ I, II und III), deren zwischen-genosseoschaftliche Einrichtungen und Kooperationsgemeinschaften sowie durch kircheneigenbewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe ab Hof (durchschnittliche Entfernung der Produktionsstätten des Landwirtschaftsbetriebes zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen. Für die Lieferungen aus der individuellen Produktion einschließlich der Lieferungen von den Mitgliedern der LPG und der sonstigen Betriebe verstehen sich die Erzeugerpreise frei Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes.“ §7 Der § 2 Abs. 6 der Preisanordnung Nr. 2043 vom 3. Juli 1965 über Erzeugerpreise für tierische Rohstoffe - Wolle - (GBl. IX S. 599) erhält folgende Fassung: „(6) Die Erzeugerpreise für Herdenwolle verstehen sich ab Hof (durchschnittliche Entfernung der Produktionsstätten zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen und für Sammel- und Angorakaninwolle frei Sammelstelle des zuständigen VEAB (tR).“ §8 Der § 2 Abs. 2, der § 10 Abs. 2 und der § 15 Abs. 2 der Preisanordnung Nr. 1001/3 vom 24. Oktober 1963 Erzeugerpreise für Getreide, Speisehülsenfrüchte, Ölsaaten und Hopfen (GBl. II S. 718) erhalten folgende Fassung: „(2) Die Erzeugerpreise verstehen sich bei Lieferungen durch VEG, VEB für Mast von Schlachtvieh, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (ge--nossenschaftliche Produktion der LPG Typ I, II und III), deren zwischengenossenschaftliche Einrichtungen und Kooperationsgemeinschaften sowie kircheneigenbewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe ab Hof (durchschnittliche Schlagentfernung des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen, ausschließlich Sack. Für die Lieferungen aller anderen Betriebe verstehen sich die Erzeugerpreise ausschließlich Sack, frei Lager der Abnahmestelle des Volkseigenen Erfassungs- und Auf kauf betriebes (VEAB).“ §9 Der § 3 der Preisanordnung Nr. 1002/2 vom 12. April 1962 Erzeugerpreise für Kartoffeln (GBl. II S. 203) erhält folgende Fassung: „(1) Die Erzeugerpreise verstehen sich bei Lieferungen durch VEG, VEB für Mast von Schlachtvieh, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (genossenschaftliche Produktion der LPG Typ I, II und III), deren zwischengenossenschaftliche Einrichtungen und Kooperationsgemeinschaften sowie der kircheneigenbewirtschafteten Landwirtschaftsbetriebe ab Hof (durchschnittliche Schlagentfernung des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen, und zwar bei Speisefrüh- und Speisespätkartoffeln gesackt und gewichtsmäßig egalisiert, ausschließlich Sack; bei Fabrikkartoffeln und Futterkartoffeln lose. Bei Lieferungen über zentrale Sortierplätze sind die Frachtkosten von der durchschnittlichen Schlagentfernung des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes über die zentralen Sortierplätze bis zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes zu vergüten. Für die Lieferungen aller anderen Betriebe verstehen sich die Erzeugerpreise, und zwar bei Speisefrüh-und Speisespätkartoffeln gesackt und gewichtsmäßig egalisiert, ausschließlich Sack, bei Fabrikkartoffeln und Futterkarto'ffeln lose, frei vereinbarter Abnahmestelle. (2) Werden Speisefrüh- und Speisespätkartoffeln unverpackt oder gewichtsmäßig nicht egalisiert geliefert, so erfolgt ein Preisabzug von 2, MDN je Tonne.“ § 10 Der § 1 der Preisanordnung Nr. 1003/1 vom 24. Oktober 1963 Erzeugerpreise für Zuckerrüben (GBIJI S. 715) erhält folgende Fassung: „(1) Der Erzeugerpreis je Tonne reiner Zuckerrüben, die an die VEB Zuckerfabriken geliefert werden, beträgt einheitlich 80, MDN. (2) Der Erzeugerpreis versteht sich ab Hof (durchschnittliche Schlagentfernung des Landwirtschaftsbetriebes zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes) verladen.“ §11 (1) Der § 4 Abs. 1 der Preisanordnung Nr. 1012/5 vom 10. Januar 1964 Saatgut von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölpflanzen und Faserpflanzen (GBl. II S. 52) erhält folgende Fassung: „(1) Die Erzeugerpreise in den Anlagen 1 bis 4 verstehen sich verladen, netto, ausschließlich Sack, ab Hof (durchschnittliche Schlagentfernung des Landwirtschaftsbetriebes bis zur vereinbarten Abnahmestelle des Aufkaufbetriebes). Das gilt auch, wenn der Erzeuger Rohware liefert.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner auf diese Weise mit gelang, durch das differenzierte Einwirken von staat-lichen und nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen unter Mißbrauch der Kontakte in einer Reihe von Fällen auch gelange Dabei geht von den im Auftrag des Gegners als ideologische Stützpunkte handelnden inneren Feinden eine besonders hohe Wirksamkeit in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Objektaufklärung mit dem. Ziel zu analysieren, geeignete Kandidaten zu ermitteln.

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