Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 990

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 990); 990 Gesetzblatt Teil II Nr. 149 Ausgabetag: 19. Dezember 1966 vom 29. April 1966 über den Handel mit beweglichen Grundmitteln und Vorräten (GBl. II S. 309). (4) Der Kauf und Verkauf gebrauchter landtechnischer Grundmittel in der sozialistischen Landwirtschaft erfolgt nach den Bestimmungen dieser Anordnung. §3 (1) Zwischen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben, die Kooperationsbeziehungen eingehen, wird der Kauf und Verkauf gebrauchter landtechnischer Grundmittel, unter Berücksichtigung der spezialisierten Produktionsaufgaben, unmittelbar durchgeführt. Die Kreisbetriebe für Landtechnik und die Produktionsleitungen der Kreislandwirtschaftsräte sowie die wirtschaftsleitenden Organe der VEG haben dabei die LPG bzw. VEG zu unterstützen. (2) Für gebrauchte landtechnische Grundmittel, die nicht gemäß Abs. 1 ausgetauscht werden, übernehmen die Kreisbetriebe für Landtechnik grundsätzlich die Vermittlung des Verkaufs. (3) Zur Durchführung des Kaufs und Verkaufs gebrauchter landtechnischer Grundmittel veröffentlichen die Kreisbetriebe für Landtechnik und das Staatliche Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft auf der Grundlage der Angebote der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe Angebotelisten. Die Angebotslisten sind allen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben. (4) Dafür erhalten sie vom anbietenden Landwirtschaftsbetrieb mit der Entgegennahme des Vermittlungsangebotes eine Gebühr in Höhe von 2 % des Angebotspreises. (5) Der Kauf und Verkauf erfolgt unmittelbar zwischen den vermittelten Landwirtschaftsbetrieben. (6) Die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe können gebrauchte technische Grundmittel auch direkt anderen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben zum Kauf anbieten. (7) Beim Verkauf gebrauchter landtechnischer Grundmittel wird die Garantie bei der Vereinbarung über den Preis berücksichtigt und damit pauschal abgegolten. In Fällen, in denen die Kreisbetriebe für Landtechnik Instandsetzungsleistungen durchführen, übernehmen sie für diese die Garantie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. §4 (1) Die Kreisbetriebe für Landtechnik können bei vorliegendem Bedarf, insbesondere bei überbezirklichen Umverteilungen, die sich aus Strukturveränderungen des Maschinenbestandes der Landwirtschaftsbetriebe ergeben, auch ohne Ermittlung eines Käufers unmittelbar nach dem Angebot durch Landwirtschaftsbetriebe gebrauchte landtechnische Grundmittel kaufen. Dafür gewährt der Verkäufer gebrauchter landtechnischer Grundmittel, außer bei Traktoren und Anhängern, dem Kreisbetrieb für Landtechnik einen Preisnachlaß von 15 % vom vereinbarten Kaufpreis. Die Kreisbetriebe für Landtechnik verkaufen die Grundmittel zu dem vereinbarten Kaufpreis. (2) Der Kauf gebrauchter landtechnischer Grundmittel durch die Kreisbetriebe für Landtechnik erfolgt im einsatzfähigen und nicht einsatzfähigen Zustand. Der Grad der Einsatzfähigkeit ist bei der Vereinbarung des Kaufpreises zu berücksichtigen. (3) Der Verkauf durch die Kreisbetriebe für Landtechnik erlolgt grundsätzlich irn einsatzfähigen Zustand. Notwendige Instandsetzungsleistungen sind durch die Kreisbetriebe für Landtechnik mit dem Käufer gesondert zu vereinbaren. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkauf auch im nicht einsatzfähigen Zustand erfolgen Durchgeführte Instandsetzungsleistungen werden durch die Kreisbetriebe für Landtechnik den Auftraggebern gesondert in Rechnung gestellt. (4) Der vereinbarte Kauf- bzw. Verkaufspreis gilt „frei Lager“ bzw. „ab Lager“ des Kreisbetriebes für Landtechnik. Beim unmittelbaren Kauf und Verkauf zwi sehen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben gilt der Preis ab Hof des abgebenden Landwirtschaftsbetriebes §5 (1) Die Preise für gebrauchte landtechnische Grundmittel werden zwischen den Partnern entsprechend der Anordnung vom 10. Februar 1966 über die Veränderung von Grundsätzen beim Handel mit beweglichen Grundmitteln (GBl. II S. 99) frei vereinbart. (2) Die Preise sind auf der Grundlage des gegenwärtigen Zeitwertes und unter Beachtung der technischen Leistungskennziffern im Vergleich zu anderen landtechnischen Ausrüstungen sowie der Einsatzfähigkeit und des Pflegezustandes zu bilden. (3) Für gebrauchte Traktoren und Anhänger erfolgt die Preisbildung entsprechend den Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 422 vom 7. Juli 1955 Anordnung über die Preisbildung für gebrauchte Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuganhänger und Beiwagen (GBl. I S. 489) und ihrer Ergänzungen. (4) Für gebrauchte landtechnische Ausrüstungen, die LPG auf Grund der Anordnung vom 28. Dezember 1965 über den Verkauf der den LPG leihweise übergebenen bzw. unterstellten Technik (GBl. II 1966 S. 23) erworben haben, ist der nach dieser Anordnung ermittelte Kaufpreis die Grundlage der Preisbildung. (5) Die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe können zur Bildung der Preise die Kreisbetriebe für Landtechnik mit der Schätzung gebrauchter landtechnischer Grundmittel beauftragen. Für die Durchführung einer Schätzung erheben die Kreisbetriebe für Landtechnik eine Gebühr in Höhe von 10 MDN bei Schätzung am Sitz des Kreisbetriebes, 15 MDN bei Schätzung am Sitz des Landwirtschaftsbetriebes. §6 (1) Das Staatliche Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft hat den Kauf und Verkauf gebrauchter landtechnischer Grundmittel so zu organisieren, daß die Einnahmen die Ausgaben decken. (2) Die Deckung der Kosten für die Organisierung des Kaufs und Verkaufs erfolgt aus den von den Kreisbetrieben für Landtechnik vereinnahmten Gebühren ünd Preisnachlässen. (3) Die Finanzierung der Warenbestände erfolgt durch Sonderkredite durch die Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik. §7 Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Land-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

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