Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 963

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 963); Gesetzblatt Teil II Nr. 147 Ausgabetag 17. Dezember 1966 963 (5) Das Sonderstipendium für Studierende in den Sonderklassen beträgt 70 % der durchschnittlichen monatlichen Nettodienstbezüge (Vergütung für Dienstgrad, Dienststellung und Dienstalter) im letzten Kalenderjahr vor Aufnahme des Studiums, jedoch höchstens 900 MDN und mindestens 500 MDN. (6) Berufssoldaten können durch die Kommandeure und Vorgesetzten für ein Studium an den Hochschulen und in Ausnahmefällen an Fachschulen außerhalb der Sonderklassen vorgeschlagen werden, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen besitzen. Die Bewerbungsunterlagen sind an die Verwaltung Kader des Ministeriums für Nationale Verteidigung einzureichen und nach Zustimmung dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen oder den anderen staatlichen Organen, denen Hoch- und Fachschulen bzw. Institute unterstehen, zu übergeben. Diese gewährleisten, daß die Bewerber noch im gleichen Jahr, in dem die Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst erfolgt, ihr Studium aufnehmen können. Die Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst erfolgt zum Studienbeginn. Für die Delegierung zum Studium und Gewährung von Stipendium finden die Absätze 2 und 5 Anwendung. (7) Berufssoldaten, die wegen zeitlicher bzw. dauernder Dienstuntauglichkeit aus dem aktiven Wehrdienst entlassen wurden und vorübergehend invalide sind, erhalten bei Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und bei Aufnahme eines Studiums zum zeitlich nächstmöglichen Studienbeginn Sonderstipendium wie unter Abs. 5 festgelegt. Für diese ist das Sonderstipendium nach den durchschnittlichen monatlichen Nettodienstbezügen des letzten Jahres vor der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst zu berechnen. Zu den §§ 17, 20, 21 und 22 der Verordnung: §5 (1) Zum richtigen Einsatz der Berufssoldaten nach ihrer Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst sind ihnen in den staatlichen Organen, Institutionen oder in der sozialistischen Wirtschaft Arbeitsplätze wie folgt nachzu weisen: a) für Unteroffiziere ab etwa 600, MDN brutto, b) für Offiziere bis Dienstgrad Hauptmann ab etwa 700, MDN brutto, c) für Offiziere ab Dienstgrad Major ab etwa 800, MDN brutto. (2) Bei der Aufnahme eines Dienstverhältnisses in einem anderen bewaffneten Organ sind die Berufssoldaten in der Regel mit ihrem Dienstgrad zu übernehmen. Zu §21 der Verordnung: §6 (1) Für die Eingliederung in den Arbeitsprozeß der zur Entlassung kommenden Berufssoldaten bilden die 1. Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. der zuständige Stadtrat des Magistrats von Groß-Berlin Kommissionen aus Vertretern staatlicher Organe und von Betrieben. Zur Mitarbeit in diesen Kommissionen ist ein verantwortlicher Offizier des zuständigen Wehrbezirkskommandos hinzuzuziehen. (2) Mit den zur Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst kommenden Berufssoldaten sind durch die Kommissionen Beratungen durchzuführen. Die 1. Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. der zuständige Stadtrat des Magistrats von Groß-Berlin laden auf der Grundlage der ihnen übergebenen Bewerbungsunterlagen die Berufssoldaten in eigener Zuständigkeit zu den Beratungen ein. Die unmittelbaren Vorgesetzten haben die Teilnahme an den Beratungen zu ermöglichen. Den Betrieben sind vor den Beratungen die Bewerbungsunterlagen der zur Entlassung kommenden Berufssoldaten zur Einsichtnahme und Festlegung der Einsatzvorschläge vorzulegen. §7 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Dezember 1966 in Kraft. Berlin, den 24. November 1966 Der Minister für Nationale Verteidigung H offmann;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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