Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 962

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 962); 962 Gesetzblatt Teil II Nr. 147 Ausgabetag 17. Dezember 1966 Erste Durchführungsbestimmung zur Förderungsverordnung. Vom 24. November 1966 Auf Grund des § 29 der Förderungsverordnung vom 24. November 1966 (GBl. II S. 957) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: Zu dem § 5, § 1 Abs. 1, § 15, § 21 Abs. 1 und § 24 der Verordnung: § 1 Nehmen Angehörige der Nationalen Volksarmee nach ihrem aktiven Wehrdienst eine Tätigkeit auf, für die ihnen als Angehörige der technischen Intelligenz bei mehrjähriger ununterbrochener Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb nach der Fünften Durchführungsbestimmung vom 24. Januar 1956 zur Verordnung zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer (GBl. I S. 163) ein Zuschlag zum Gehalt zusteht, ist die Zeit des aktiven Wehrdienstes anzurechnen : a) bei Wehrpflichtigen, die den Grundwehrdienst geleistet haben, wenn sie ihr ruhendes Arbeitsrechtsverhältnis wieder aufnehmen oder im ersten Arbeitsrechtsverhältnis, das nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst begründet wird bzw. im ersten Arbeitsrechtsverhältnis nach dem Studium. das im gleichen Kalenderjahr nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst aufgenom-men wird, b) bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten mit einer Dienstzeit bis zu 10 Jahren, wenn sie ein ruhendes Arbeitsrechtsverhältnis wieder aufnehmen oder in dem Arbeitsrechtsverhältnis, das innerhalb von 6 Monaten nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst begründet wird, oder im ersten Arbeitsrechtsverhältnis nach dem Studium, das innerhalb eines Jahres nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst aufgenommen wird, c) bei Berufssoldaten, die mindestens 10 Jahre aktiven Wehrdienst geleistet haben oder die vor dieser Zeit wegen zeitlicher oder dauernder Dienstuntauglichkeit ausgeschieden sind und mindestens 5 Jahre aktiven Wehrdienst geleistet haben, in jedem Arbeitsrechtsverhältnis nach dem aktiven Wehrdienst. O Zu den §§ II und 12 der Verordnung: § 2 (1) In den Verbanden. Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen der Nationalen Volksarmee sind mit den zur Entlassung kommenden Soldaten auf Zeit, die kein Arbeitsrechtsverhältnis haben oder nicht Mitglieder oder Kandidaten einer sozialistischen Genossenschaft sind. Aussprachen und Vorträge über die günstigsten und im Interesse der Volkswirtschaft liegenden Einsatz-und Studienmöglichkeiten durchzuführen. Die Kommandeure bzw. Leiter der Verbände, Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen der Nationalen Volksarmee haben mindestens 2 Monate vor dem Ent- lassungstermin die Vorschläge für die Eingliederung in den Arbeitsprozeß über die Wehrkreiskommandos an die Ämter für Arbeit und Berufsberatung bzw. über das Wehrbezirkskommando in Berlin an die Räte der Stadtbezirke zu übersenden. (2) Die Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten: Dienstgrad, Name, Vorname, Geburtsdatum, Zeitpunkt der Einberufung, Familienstand, Wohnanschrift, erlernter Beruf, letzte vor der Einberufung ausgeübte Tätigkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten, erworbene Qualifikation, Termin der Entlassung, gewünschte Tätigkeit, gewünschter Ort der Arbeitsaufnahme und Einsatzvorschlag. Den Vorschlägen ist eine Beurteilung beizufügen. Zu den §§ 16 und 25 der Verordnung: § 3 (1) Den aus dem aktiven Wehrdienst entlassenen Soldaten auf Zeit mit mehr als 3 Dienstjahren und Berufssoldaten ist auch dann Wohnraum zuzuweisen, wenn sie unmittelbar nach dem aktiven Wehrdienst studieren und erst danach ihren Wohnsitz verändern. (2) Berufssoldaten, die nach ihrer Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst ein Studium in Sonderklassen aufnehmen, sind mit Abschluß des Vor- bzw. Arbeitsvertrages auf Antrag als Wohnungssuchende in den Städten und Gemeinden bzw. Betrieben, in denen ihre spätere Tätigkeit vorgesehen ist, aufzunehmen. Zu den §§ 17 und 19 der Verordnung: § 4 (1) Durch das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen, das Ministerium für Volksbildung und den Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik werden entsprechend dem volkswirtschaftlichen Bedarf und der Anzahl der Bewerber an Hoch-und Fachschulen Sonderklassen eingerichtet. (2) Die Ausbildung in den Sonderklassen wird, von dem in der Nationalen Volksarmee erreichten Bildungsstand ausgehend, nach einem gesonderten Studienprogramm durchgeführt. Die Delegierung zum Studium erfolgt auf Grund der Bewerbung und auf Vorschlag der unmittelbaren Vorgesetzten durch das Ministerium für Nationale Verteidigung. Mit den Bewerbern werden zur Vorbereitung auf die Aufnahme des Studiums Aussprachen durchgeführt. (3) Die unter Abs. 1 genannten zentralen staatlichen Organe übersenden die Studienkonzeptionen für die Sonderklassen an den Hochschulen, Instituten und Fachschulen für das folgende Jahr bis 15. Oktober eines jeden Jahres an das Ministerium für Nationale Verteidigung. (4) Die in der Anordnung vom 8. Juni 1966 über die Verantwortlichkeit für die Bilanzierung des Einsatzes der Hoch- und Fachschulabsolventen (Sonderdruck Nr. 541 des Gesetzblattes) genannten bilanzierenden Organe gewährleisten in Verbindung mit den Ausbildungseinrichtungen, daß die Studenten, die ein Studium in Sonderklassen aufgenommen haben, in der Regel mit Beendigung des 1. Studienjahres im Rahmen der Orientierungsziffer des Volkswirtschaftsplanes in Betriebe vermittelt werden, die mit den Betreffenden entsprechende Vorverträge abzuschließen haben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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