Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 937

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 937 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 937); Gesetzblatt Teil II Nr. 144 Ausgabetag: 15. Dezember 1966 937 (3) Sendungen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr durchgehend abzufertigen sind, werden durch den Kraftverkehr a) von der Stelle, bei der das Gut abzuholen ist, bis zu der für den Versandort zuständigen Stückgutabfertigung, b) von der für den Bestimmungsort zuständigen Stückgutabfertigung bis zu der Stelle, bei der das Gut abzuliefern ist, transportiert, soweit nicht § 3 Absätze 4 bis 6 Anwendung findet. (4) Der Transport gemäß Abs. 3 Buchst, a erfolgt nach den Bestimmungen dieser Anordnung. An Stelle von § 3 Abs. 1, §§ 4 bis 6, § 10 Absätzen 1, 2, 5 bis 9, § 11 und § 12 Abs. 4 gelten jedoch die entsprechenden Bestimmungen für den durchgehend abzufertigenden internationalen Eisenbahnverkehr. An Stelle des gemäß § 6 vorgeschriebenen vierteiligen Frachtbriefes ist der für den anschließenden grenzüberschreitenden Eisenbahntransport geltende Frachtbrief zu verwenden, in den der Absender als für die Eisenbahn verbindliche Erklärungen zusätzlich einzutragen hat: a) Versandort laut Ortsverzeichnis und Bezeichnung der Stelle, bei der das Gut abzuholen ist, b) Tag der Versandbereitschaft, c) gegebenenfalls Bestellung von Paletten, Kleinbehältern und 2,5-t-Behältern gemäß § 12 Abs. 3. Die vom Absender anzubringende Bezeichnung des Gutes muß zusätzlich die Anzahl der Stücke, aus der die ganze Sendung besteht, und den Tag der Versandbereitschaft enthalten. (5) Der Transport gemäß Abs. 3 Buchst, b erfolgt nach den Bestimmungen für den durchgehend abzufertigenden internationalen Eisenbahnverkehr. Soweit sie keine Regelungen enthalten, gilt diese Anordnung. (6) Für den Transport gemäß Abs. 3 Buchst, b werden gemäß den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) vom 25. Februar 1961 (Sonderdruck Nr. 503 des Gesetzblattes) folgende Zuschlagsfristen festgesetzt: a) bei Bedienung der Orte und Ortsteile an jedem Werktag und an jedem 2. Werktag 1 Werktag, an jedem 3. Werktag 2 Werktage, b) bei leichtverderblichen Gütern, ohne Berücksichtigung der Bedienung der Orte oder Ortsteile gemäß Buchst, a, 1 Werktag. (7) Für die Berechnung der Transportentgelte und der Auslagen der Eisenbahn für Sendungen, die im grenzüberschreitenden Verkehr durchgehend abgefertigt werden, gelten die entsprechenden Bestimmungen des internationalen Eisenbahnverkehrs. Die Transportent-gclte und die Auslagen des Kraftverkehrs werden nach den Bestimmungen dieser Anordnung gesondert in Rechnung gestellt und sind im Versand vom Absender und im Empfang vom Empfänger zu zahlen. Abschnitt VIII Schlußbestimmungen §36 Anwendung des Vertragsgesetzes sowie des Allgemeinen Zivilrechts Soweit in dieser Anordnung und den dazu erlassenen Änderungs- und Ausführungsbestimmungen gemäß § 38 spezielle Vorschriften für die wechselseitigen Beziehungen der am Transport Mitwirkenden nicht enthalten sind, gelten für die Beziehungen a) zwischen der TG und den Transportkunden, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen, die Bestimmungen des Vertragsgesetzes, b) zwischen der TG und den nicht im Buchst, a genannten Transportkunden die Bestimmungen des Allgemeinen Zivilrechts der Deutschen Demokratischen Republik. §37 Rechtsstreitigkeiten Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Anwendung dieser Anordnung ergeben, entscheiden, soweit die Entscheidungsbefugnis nicht anderen Organen übertragen ist, a) zwischen der TG und den Transportkunden, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen, das Staatliche Vertragsgericht, b) zwischen der TG und den nicht in Buchst, a genannten Transportkunden das Zivilgericht der Deutschen Demokratischen Republik, das für den Sitz der Reichsbahndirektion bzw. des Kraftverkehrsbetriebes zuständig ist. §38 Änderungs- und Ausführungsbestimmungen (1) Änderungs- und Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung erläßt der Minister für Verkehrswesen nach Beschlußfassung des Zentralen Transportausschusses. (2) Die Ausführungsbestimmungen werden im Tarif-und Verkehrsanzeiger veröffentlicht. Das gilt auch für die besonderen Bestimmungen gemäß § 35 Abs. 1. §39 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 13. Dezember 1957 über den Stückgutverkehr von Haus zu Haus (GBl. I S. 680), b) Anordnung Nr. 3 vom 31. August 1959 über den Stückgutverkehr von Haus zu Haus (GBl. I S. 688), c) Anordnung Nr. 4 vom 12. Mai 1966 über den Stückgutverkehr von Haus zu Haus (GBl. II S. 379).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere der Verfassung, der StrafProzeßordnung, des Strafgesetzbuches sowie der Untersuchungshaftvollzugsordnung üTIVO unter strikter Einhaltung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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