Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 923

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 923 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 923); Gesetzblatt Teil II Nr. 144 Ausgabetag: 15. Dezember 1966 923 d) Tag der Versandbereitschaft, e) Name und Anschrift des Empfängers, f) Bestimmungsort laut Ortsverzeichnis, g) Ladenummer laut Ortsverzeichnis, h) Bezeichnung der Stelle, bei der das Gut abzuliefern ist, i) Bezeichnung der Sendung nach Buchstaben und Nummern der Versandstücke, Anzahl der Stücke, Art der Verpackung. Bei Gütern, die eingestanzte oder aufgezeichnete Zeichen und Nummern tragen. sind diese anzugeben. Bei aus mehreren Stücken bestehenden Sendungen ist die Nummer .iedes Stückes einzeln einzutragen. Bei Verwendung von Paletten und Kleinbehältern ist außerdem § 12 Abs. 8 zu beachten, k) Bezeichnung des Gutes (Inhaltsangabe). Bei unverpackten Stangen und Rohren aus Metall sowie Blechen, lose oder in Bunden, sind die Abmessungen (Länge, Breite, Stärke bzw. Durchmesser) und Gütemerkmale anzugeben sowie Hinweise auf Witterungsempfindlichkeit erforderlich. Bei gefährlichen Gütern sind die Bestimmungen über deren Transport zu beachten, l) wirkliches Gewicht in kg. Das wirkliche Gewicht’ umfaßt alles, was zum Transport aufgeliefert wird. Ausgenommen hiervon ist bei Verwendung bahneigener Paletten und Kleinbehälter deren Eigengewicht. Bei Sendungen, die gemäß § 3 Abs. 6 bei der Stückgutabfertigung aufgeliefert werden, ist an Stelle des Versandortes (Buchst, b) die tarifmäßige Bezeichnung der Stückgutabfertigung laut Ortsverzeichnis anzugeben. Die Ausfüllung der Frachtbriefspalte „Stelle der Abholung“ (Buchst, c) und die Angabe des Tages der Versandbereitschaft (Buchst, d) entfallen. Bei Sendungen, die gemäß § 3 Abs. 6 bei der Stückgutabfertigung abgeholt werden, ist an Stelle des Bestimmungsortes (Buchst, f) die tarifmäßige Bezeichnung der Stückgutabfertigung laut Ortsverzeichnis anzugeben. Die Ausfüllung der Frachtbi’iefspalte „Stelle der Ablieferung“ (Buchst, h) entfällt. (3) Vom Absender sind zutreffendenfalls in allen Teilen des Frachtbriefes übereinstimmend alle sonstigen Angaben und Erklärungen aufzunehmen, die vorgeschrieben oder zugelassen sind; das sind insbesondere: a) Vermerke und Hinweise für Sendungen gemäß §4 Abs. 2, b) die Angabe der durch Zoll- oder andere staatliche Organe vorgeschriebenen Begleitpapiere, die beigefügt oder bei einer bestimmten Stelle hinterlegt sind, * c) der Antrag über Art und Ort der Zollbehandlung, d) die Angabe „Selbstverladung“ oder „Selbstentladung“ gemäß § 3 Abs. 4, e) die Angabe „Auflieferung bei der Eisenbahn“ oder „Abholung bei der Eisenbahn“ oder „Abholung bei der Eisenbahn ohne Benachrichtigung“, sofern dies gemäß § 3 Abs. 5 gestaltet ist, f) Angaben über die Art der Verpackung oder das Fehlen oder die Mängel der Verpackung gemäß 8 10 Absätzen 5, 6 und 8 sowie über Art und Umfang der Schäden oder des Fehlens wesentlicher Teile des Gutes gemäß § 13 Abs. 1, g) Bestellung von Kleinbehältern und Paletten gemäß § 12 Abs 3, h) Anweisung für den Fall eines Beförderungs- oder Ablieferungshindernisses gemäß § 17 Abs. 4 bzw. § 20 Abs. 2, i) die Angabe „Privatsendung“, wenn Privatpersonen, die ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, Gegenstände aufliefern, die zur Befriedigung des persönlichen Bedarfs dienen. (4) In dem für unverbindliche Absendervermerke vorgesehenen Raum können für den Empfänger Vermerke, welche die Sendung betreffen, nachrichtlich angebracht werden; solche Vermerke sind für die TG unverbindlich. (5) Alle Eintragungen des Absenders müssen in dem stark umrandeten Teil in deutscher Sprache deutlich und unauslöschbar mit Schreibmaschine oder handschriftlich in lateinischer Schrift geschrieben sein, sie dürfen auch durch Druck oder Stempel bewirkt werden. (6) Frachtbriefe mit radierten oder überklebten Stellen werden von der TG nicht angenommen. Änderungen sind vom Absender mit Unterschrift und Datum zu bestätigen. Änderungen, die sich auf die Berechnung der Entgelte auswirken, sind unzulässig. (7) Mit einem Frachtbrief dürfen nicht aufgeliefert werden: a) Güter, die an verschiedenen Stellen abgeholt oder abgeliefert werden sollen, b) Güter, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, c) Güter, die nach den Bestimmungen über den Transport gefährlicher Güter nicht zusammengeladen werden dürfen, d) Gifte nach dem Giftgesetz zusammen mit anderen Gütern, e) Güter, durch deren Zusammenladen Bestimmungen der Zoll- oder anderen staatlichen Organe verletzt werden. (8) Anlagen dürfen dem Frachtbrief nur beigegeben werden, soweit es diese Anordnung zuläßt oder andere gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben. Die Anlagen sind vom Absender in allen Teilen des Frachtbriefes unter „Vorgeschricbene oder zugelassene Angaben und Erklärungen“ übereinstimmend zu vermerken und mit dem Blatt 1 so fest zu verbinden, daß weitere Eintragungen möglich sind. (9) Reicht der für die Angaben des Absenders vorgesehene Raum des Frachtbriefes nicht aus. sind allen Teilen des Frachtbriefes mit diesen im Inhalt und Format übereinstimmende Blätter anzuheften und vom;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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