Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 883

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 883 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 883); Gesetzblatt Teil II Nr. 140 Ausgabetag: 10. Dezember 1966 883 / (3) Die Berichterstattung hat grundsätzlich über den Informationskanal zu erfolgen, für den die Zentralverwaltung verantwortlich ist. Ist es volkswirtschaftlich rationell und zweckmäßig, kann nach Vereinbarung die Verantwortung für die Berichterstattung bestimmter Teile der Informationen anderen Staatsorganen übertragen werden. (4) Die Zentralverwaltung hat den Inhalt der Berichterstattung des kommenden Jahres für alle Ebenen der Volkswirtschaft in Abstimmung mit den Staatsund Wirtschaftsorganen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig festzulegen und die rationelle Durchführung der Berichterstattung zu sichern. Sie ist für die Koordinierung der Berichterstattungen einschließlich der Teile verantwortlich, die anderen Staatsorganen übertragen wurden. Sie hat mit diesen Staatsorganen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. §7 (1) Die Zentralverwaltung ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung von Genehmigungen für Berichterstattungen, die von anderen Organen durchgeführt werden, verantwortlich. (2) Die Zentralverwaltung ist dafür verantwortlich, daß Befragungen von Betrieben und Institutionen durch zentrale und örtliche Staats- und Wirtschaftsorgane auf ein Minimum begrenzt werden. Bei der Erteilung von Genehmigungen für Berichterstattungen, die von anderen Organen durchgeführt werden, ist ein strenger Maßstab anzulegen. § 8 (1) Die Zentralverwaltung ist dafür verantwortlich, daß zur Rationalisierung der Erfassungs- und Aufbereitungsarbeiten die betrieblichen und zwischenbetrieblichen Erfassungsbelege und Aufbereitungsnachweise schrittweise standardisiert werden. (2) Die Zentralverwaltung stützt sich bei der Standardisierung auf die ihr unterstellte Zentralstelle für Primärdokumentaticn. Die Zentralstelle für Primärdokumentation ist für die Ausarbeitung von Standards für Belege und Aufbereitungsnachweise in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen verantwortlich. Dabei hat sie die bestehenden RGW-Standards für die betriebliche Erfassung und Aufbereitung zu berücksichtigen. (3) Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Zentralstelle für Primärdokumentation werden in einem gesonderten Statut geregelt. § 9 (1) Die Zentralverwaltung hat in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen sowie nach Abstimmung mit den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen Definitionen wichtiger Kennziffern und Begriffe der Planung, Rechnungsführung und Statistik herauszugeben. (2) Die Zentralverwaltung ist in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen für die Her- ausgabe und verbindliche Anwendung volkswirtschaftlicher Systematiken und Nomenklaturen verantwortlich, die für die Datenerfassung und -aufbereitung im einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik gelten. § 10 (1) Die Bezirks- und Kreisstellen der Zentralverwaltung sind verantwortlich für die Leitung der zahlenmäßigen Informationen in ihrem Territorium, insbesondere für die Sicherung der Qualität der Angaben der berichterstattungspflichtigen Betriebe und Einrichtungen und die Einhaltung der festgelegten Termine. Sie haben die Betriebe und Einrichtungen bei der Durchsetzung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik mit anzuleiten und zu kontrollieren; die Information der Räte der Bezirke und Kreise durch zahlenmäßige Berichte und Analysen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Beschlüsse der Räte der Bezirke und Kreise über die Ergebnisse der Plandurchführung sowie über territoriale Schwerpunkte der gesellschaftlichen insbesondere der ökonomischen Entwicklung. (2) Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten erfolgt entsprechend dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Juli 1965 über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (GBl. I S. 159). (3) Die Leiter der Bezirks- und Kreisstellen unterstützen im Rahmen ihrer Verantwortung die Räte der Bezirke bzw. die Räte der Kreise bei der Durchführung ihrer Schwerpunktaufgaben und nehmen aktiv an der Arbeit der örtlichen Räte teil. § 11 (1) Die Zentralverwaltung wirkt bei der Entwicklung der Rechentechnik entsprechend den Anforderungen einer massenhaften Datenverarbeitung und hohen Speicherfähigkeit mit und nimmt Einfluß auf die organisatorische Gestaltung des Netzes von Rechenstationen für die Datenverarbeitung. (2) Die Zenträlverwaltung hat das Recht, zur rationellen Gestaltung und Sicherung des volkswirtschaftlichen Informationsflusses von allen Rechenstationen, unabhängig von ihrer Unterstellung, für Arbeiten des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik zu verlangen, daß Zahlenangaben zu bestimmten Terminen. Nomenklaturen und Gruppierungen sowie in einer für die maschinelle Weiterverarbeitung der Daten notwendigen Form den Betrieben der WB Maschinelles Rechnen bzw. den Dienststellen der Zentralverwaltung übergeben werden. (3) Die Betriebe der WB Maschinelles Rechnen sind die materiell-technische Grundlage für die maschinelle Verarbeitung der zahlenmäßigen Informationen im;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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