Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 869

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 869 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 869); Gesetzblatt Teil II Nr. 137 Ausgabetag: 6. Dezember 1966 869 Sätze enthalten, mit deren Energie eine Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Gas-, Bewegungs- oder Explosionswirkung erzeugt wird. (2) Pyrotechnische Erzeugnisse werden entsprechend ihrer Wirkung, Größe und Art der Verwendung in folgende Gruppen eingeteilt: Gruppe 1: Großfeuerwerkskörper, die ausschließlich als Höhen-, Boden-, Wasser- und Tagesfeuerwerke im Freien 'verwendet werden dürfen und zu deren Verwendung Abschuß- oder Abbrennvorrichtungen erforderlich sind. Gruppe 2: Gartenfeuerwerkskörper, die ausschließlich im Freien verwendet werden dürfen und zu deren Verwendung keine besonderen Abschußvorrichtungen erforderlich sind. Gruppe 3: Kleinfeuerwerkskörper, die pyrotechnische Sätze mit geringer Wirkung enthalten und ausschließlich im Freien verwendet werden dürfen. Gruppe 4: Pyrotechnische Erzeugnisse, die pyrotechnische Sätze mit geringer Wirkung enthalten und in Räumlichkeiten verwendet werden dürfen. Gruppe 5: Pyrotechnische Erzeugnisse, die als Lichtgeber, zur Erzeugung von optischen und akustischen Signalen, als Raucherzeuger oder als Imitationsmittel verwendet werden. Gruppe 6: Pyrotechnische Erzeugnisse, die zu wirtschaftlichen, technischen und anderen Zwecken verwendet werden, sofern sie nicht in die Gruppen 1 bis 5 einzuteilen sind. (3) Als Verkehr mit pyrotechnischen Erzeugnissen im Sinne dieser Anordnung gilt a) die Herstellung, b) der Vertrieb und Erwerb, c) die Lagerung und Aufbewahrung, d) der Transport (Binnentransport, Export, "Import, Transit, einschließlich des Transportes zwischen der westdeutschen Bundesrepublik und Westberlin) sowie e) die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen. (4) Herstellungsstätten im Sinne dieser Anordnung sind Gebäude und Anlagen bzw. Teilanlagen, in denen pyrotechnische Erzeugnisse hergestellt werden, einschließlich der in Herstellungsstätten zur Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen notwendigen Räumlichkeiten. §2 Geltungsbereich Diese Anordnung regelt a) den Verkehr mit pyrotechnischen Erzeugnissen, b) die Errichtung und Inbetriebnahme von Herstellungsstätten, Lager und Aufbewahrungsräumen für pyrotechnische Erzeugnisse, c) die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen. II. Erlaubnisse und Genehmigungen §3 Erlaubnis- und Genehmigungspflicht (1) Die Herstellung, der Erwerb, die Verwendung, der Export, Import und Transit von pyrotechnischen Erzeugnissen sind erlaubnispflichtig. Die Errichtung und Inbetriebnahme von Herstellungsstätten und Lager für pyrotechnische Erzeugnisse bedürfen einer Genehmigung. (2) Keiner Erlaubnis bedarf a) der Erwerb und die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse der Gruppe 3 in den Fällen des § 12 Abs. 2 bzw. § 15 Abs. 2, b) der Erwerb, die Verwendung und der Export pyrotechnischer Erzeugnisse der Gruppe 4, c) der Erwerb und die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse der Gruppe 5 im Eisenbahn-, Wasser-und Luftverkehr sowie durch staatliche Institutionen und gesellschaftliche Organisationen im Rahmen ihrer Aufgaben. (3) Unabhängig von der dem Betrieb oder der Einrichtung gemäß Abs. 1 erteilten Erlaubnis zur Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen bedürfen a) Betriebsleiter, Produktionsleiter, Leiter von Laboratorien und Meister von Arbeitsbereichen, die pyrotechnische Erzeugnisse unter Verwendung von pyrotechnischen Sätzen mit Eigenschaften von Sprengstoffen hersteilen, b) Pyrotechniker, die mit dem Abbrennen von Großfeuerwerkskörpern beauftragt sind, c) Pyrotechniker, die Großfeuerwerkskörper transportieren, eines Sprengmittelerlaubnisscheines. Die Erlaubniserteilung regelt §7 der Anordnung Nr. 1 vom 11. November 1966 zum Sprengmittelgesetz. §4 Zuständigkeit (1) Die Erlaubnis zur Herstellung, zum Erwerb, zur Verwendung, zum Export, Import und Transit von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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