Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 859

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 859 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 859); Gesetzblatt Teil II Nr. 137 Ausgabetag: 6. Dezember 1966 859 Dem Antrag sind eine Beschreibung, eine Aufrißzeichnung und eine Grundrißzeichnung des Lagers sowie ein Lageplan beizufügen. Über die Notwendigkeit weiterer Angaben entscheidet das für die Erteilung der Genehmigung zuständige Organ. §6 Erteilung der Erlaubnisse und Genehmigungen . (1) Die Erlaubnisse zum Verkehr mit Sprengmitteln, die Genehmigungen zur Errichtung und Inbetriebnahme von Herstellungs- oder Verarbeitungsstätten und von Sprengmittellagern sind schriftlich und auf Widerruf zu erteilen. (2) Für die Erteilung der Erlaubnisse und Genehmigungen sowie der Zulassungen gemäß § 14 sind Verwaltungsgebühren zu erheben. §7 Sprengmittelerlaubnisscheine (1) Personen, die mit Sprengmitteln verkehren, müssen im Besitz eines gültigen und für die auszuführende Tätigkeit berechtigenden Sprengmittelerlaubnisscheines sein. (2) Der Abs. 1 findet hinsichtlich der sprengmittelher-stellenden und -verarbeitenden Betriebe, mit Ausnahme der Herstellung von Sprengstoffen in Verbraucherbetrieben, nur auf verantwortliche Personen, wie Leiter und Meister der einzelnen Produktionsabteilungen, Laboratorien und Versandlager, Anwendung. Diese Personen haben Aufsicht über die in der Produktion eingesetzten Arbeitskräfte zu führen. (3) Sprengmittelerlaubnisscheine sind nur an Personen über 18 Jahre auszugeben, die die persönliche Eignung besitzen, ihre fachliche Befähigung durch Ablegung einer Pi-üfung an einer dafür zugelassenen Hochschule, Fachschule oder speziellen Ausbildungsstätte nachgewiesen und ausreichende praktische Erfahrungen unter Anleitung eines Sprengmittelerlaubnisschein-Inhabers erworben haben sowie nach ärztlichem Zeugnis keine solchen körperlichen Gebrechen oder Schwächen besitzen, durch die sie sich oder andere beim Verkehr mit Sprengmitteln in Gefahr bringen können. (4) Die Gültigkeit der Sprengmittelerlaubnisscheine ist auf höchstens 4 Jahre zu befristen. Sie kann jeweils um 4 Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß die im Abs. 3 genannten Voraussetzungen noch vorhanden sind. (5) Sprengmittelerlaubnisscheine sind nach Ablauf ihrer Gültigkeit, bei Wechsel des Betriebes, bei Einstellung der Sprengarbeiten für eine längere Zeit als ein Jahr oder bei Vorliegen anderer Gründe, die dem weiteren Einsatz als Sprengmittelerlaubnissehein-In-haber entgegenstehen, durch den Betrieb unverzüglich an die Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zurückzugeben, die den Erlaubnisschein ausgestellt hat. Außer beim Ablauf der Gültigkeit ist der Grund der Rückgabe mitzuteilen. (6) Bestätigungen über den Besitz eines Sprengmittelerlaubnisscheines und Abschriften von Sprengmittelerlaubnisscheinen dürfen nur von Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ausgefertigt werden. (7) Der Verlust eines Sprengmittelerlaubnisscheines ist unverzüglich dem Betriebsleiter und von diesem sofort dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt zu melden. / (8) Sprengmittelerlaubnisscheine sind von den Inhabern beim Umgang mit Sprengmitteln bei sich zu führen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen; unter Tage können die Sprengmittelerlaubnisscheine ständig im Sprengmittellager oder an einem anderen vom Betriebsleiter zu bestimmenden zentralen sicheren Ort aufbewahrt werden. III. , Herstellung und Verarbeitung §8 Herstellungs- und Verarbeitungsstätten (1) Die Errichtung von Herstellungs- und Verarbeitungsstätten sowie die Herstellung und Verarbeitung von Sprengmitteln haben nach den dafür geltenden Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen, den Arbeitsanweisungen und Arbeitsschutz- und Brandschutzinstruktionen, den sonstigen Bestimmungen für die Errichtung feuer- und explosivstoffgefährdeter Anlagen, den gemäß § 2 Abs. 2 des Sprengmittelgesetzes erteilten Auflagen sowie nach den Bestimmungen über die Hygiene und Arbeitshygiene zu erfolgen. (2) Der Baubeginn darf erst erfolgen, nachdem die Genehmigung von dem im § 4 Abs. 2 Buchst, a genannten Organ erteilt wurde. (3) Die Inbetriebnahme darf erst nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Anlagen und Erteilung der Genehmigung erfolgen. (4) Betriebe, wissenschaftliche Institute, Laboratorien und andere Einrichtungen sowie Personen, die geringe Mengen Sprengmittel zu wissenschaftlichen, Heiloder produktionstechnischen Zwecken benötigen, dürfen Sprengmittel in Ausnahmefällen auch labormäßig hersteilen und lagern, sofern die fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind und eine Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 erteilt wurde. §9 iVachweisführung (1) Über jede Art und den Verbleib der hergestellten Sprengstoffe, sprengkräftigen Zündmittel und anderen Gegenstände, die Sprengstoff enthalten, ist ein Bestandsnachweis zu führen. Die Nachweisführung ist durch den Betriebsleiter bzw. Leiter der Einrichtung im Einvernehmen mit dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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