Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 857

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 857 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 857); 857 l(oS , ,** '{ I ! ; i i i 1 I i I ! ! der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 6. Dezember 1966 Teil II Nr. HS7 Tag Inhalt Seite 21. 10.66 Verordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete des Sprengmittelverkehrs 857 11.11. 66 Anordnung Nr. 1 zum Sprengmittelgesetz 857 11.11. 66 Anordnung Nr. 2 zum Sprengmittelgesetz 868 Verordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete des Sprengmittclvcrkehrs. Vom 21. Oktober 1966 §1 Die nachstehend genannten gesetzlichen Bestimmungen werden aufgehoben: 1. Verordnung vom 30. August 1956 über die Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung, zum Vertrieb und zum Besitz von Sprengmitteln sowie über allgemeine Grundsätze im Verkehr mit Sprengmitteln Sprengmittelerlaubnisverordnung (GBl. I S. 711); 2. Verordnung vom 30. August 1956 über den Transport von Sprengmitteln Sprengmitteltransportverordnung (GBl. I S. 716); 3. Verordnung vom 30. August 1956 über die Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln Sprengmittellagerverordnung (GBl. I S. 721); 4. Verordnung vom 30. August 1956 über den Verkehr mit pyrotechnischen Erzeugnissen Pyrotechnikverordnung (GBl. I S. 729). §2 (1) Der’Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, der Minister für Bauwesen und der Leiter der Obersten Bergbehörde werden ermächtigt, im gegenseitigen Einvernehmen Anordnungen zur Durchführung des Sprengmittelgesetzes vom 30. August 1956 (GBl. I S. 709) zu erlassen. Soweit die Anordnungen die Zuständigkeit anderer zentraler staatlicher Organe berühren, sind sie im Einvernehmen mit den Leitern dieser Organe zu erlassen. (2) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Anordnungen zur Durchführung des Verkehrs mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Erzeugnissen werden nach § 11 des Sprengmittelgesetzes bestraft. §3 Die Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe haben Arbeitsschutzanordnungen sowie Arbeits- schutz- und Brandschutzanordnungen, die den Verkehr mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Erzeugnissen betreffen, im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei zu erlassen. §4 Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1966 in Kraft. Berlin, den 21. Oktober 1966 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung Nr. 1 zum Sprengniittelgesetz. Vom 11. November 1966 Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 21. Oktober 1966 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete des Sprengmittelverkehrs (GBl. II S. 857) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: I. Allgemeine Bestimmungen §1 Begriffsbestimmungen (1) Als Verkehr mit Sprengmitteln im Sinne des Sprengmittelgesetzes und dieser Anordnung gilt a) die Herstellung und Verarbeitung,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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