Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 830

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 830 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 830); 830 Gesetzblatt Teil II Nr. 131 Ausgabetag: 28. November 1966 und Wirtschaftsorgane hinzuzuziehen. Der Minister der Finanzen kann Mitarbeiter des Ministeriums der Finanzen beauftragen, an den Tagungen der zentralen Arbeitskreise' teilzunehmen. (8) Die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise tagen in der Regel einmal im Quartal. Über die Tagungen sind Protokolle anzufertigen. Die zentralen Arbeitskreise haben jeweils ein Exemplar der Protokolle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zuzuleiten. §7 Unterstützung der zentralen Organe durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (1) Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstützt die Leiter der zentralen Organe bei der Anleitung der zentralen Arbeitskreise. (2) Der Leiter der Staatlichen Zentralverwallung für Statistik legt die Schwerpunktaufgaben zur Spezifizierung, Durchsetzung und ständigen Vervollkommnung des einheitlichen Systems für jeweils ein Jahr fest und gibt sie den Leitern der zentralen Organe rechtzeitig bekannt. (3) Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik kann Mitarbeiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik beauftragen, an den Tagungen der zentralen Arbeitskreise teilzunehmen. (4) Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik beruft bei Notwendigkeit die Leiter der zentralen Arbeitskreise zu Beratungen über die Durchführung von Schwerpunktaufgaben ein. (5) Zur ständigen Vervollkommnung des einheitlichen Systems wertet der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik gemeinsam mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane die bei der Spezifizierung und Durchsetzung des einheitlichen Systems gewonnenen Erfahrungen aus. (6) Der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik sind Neuerervorschläge und Hinweise gemäß § 4 Abs. 4, die in ihrer Bedeutung über den Verantwortungsbereich der jeweiligen zentralen Staatsorgane hinausgehen oder sich auf mögliche Veränderungen der Anordnungen über das einheitliche System für den jeweiligen Bereich der Volkswirtschaft beziehen, inhaltlich-methodische und technisch-organisatorische Fragen auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik, die gemäß § 4 Abs. 4 den übergeordneten zentralen Staatsorganen zuzuleiten sind, aber von diesen nicht geklärt bzw. entschieden werden können, mit einer Stellungnahme durch die zentralen Staatsorgane zuzuleiten. Schlußbestimmungen §8 Die den Mitgliedern der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise durch ihre Tätigkeit in den zentra- len Arbeitskreisen bzw. Arbeitskreisen entstehenden und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vergütenden Reisekosten sind grundsätzlich von den Staatsund Wirtschaftsorganen, Betrieben und wissenschaftlichen Institutionen, denen die Mitglieder der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise angehören, zu tragen. §9 Besonders gute Leistungen der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise können aus Mitteln des Prämienfonds der Betriebe oder der übergeordneten Organe prämiiert werden. Voraussetzung ist, daß diese Leistungen einen ökonomischen Nutzeffekt, insbesondere eine Erhöhung der Aussagekraft der Informationen bzw. eine Einsparung an lebendiger Arbeit in den Betrieben, bewirken. § 10 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 1 vom 27. Januar 1965 über die Bildung von Arbeitskreisen für Rechnungswesen und Statistik Arbeitskreisordnung (GBl. III S. 5) außer Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1966 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. habil. D o n d a Anlage 1 zu vorstehender Durchführungsbestimmung Bildung der zentralen Arbeitskreise gemäß § 1 Abs. 1 1. Bei folgenden zentralen Staatsorganen sind zentrale Arbeitskreise zu bilden: a) bei den Industrieministerien, mit Ausnahme des Ministeriums für Leichtindustrie sowie des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, je ein zentraler Arbeitskreis, b) beim Ministerium für Leichtindustrie je ein zentraler Arbeitskreis für die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie, die Holz-, Papier- und polygrafische Industrie, die Glas- und keramische Industrie, c) beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie je ein zentraler Arbeitskreis für die bezirksgeleitete Industrie, die Lebensmittelindustrie, die örtliche Versorgungswirtschaft, d) beim Ministerium für Bauwesen je ein zentraler Arbeitskreis für die volkseigene Bauindustrie, die volkseigene Baumaterialienindustrie, die volkseigene baulechnische Projektierung,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, über die sich aus der Nichteinhaltung von Pflichten ergebenden Konsequenzen. Für die Überleitung der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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