Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 829

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 829 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 829); Gesetzblatt Teil II Nr. 131 Ausgabetag: 28. November 1966 (3) Die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise unterstützen die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe bei der Rationalisierung der Erfassung und Aufbereitung der notwendigen zahlenmäßigen Informationen sowie deren Übermittlung; insbesondere sind dabei Organisalionsprogramme der rationellsten betrieblichen Erfassung und Aufbereitung zu erarbeiten und entsprechend den besten Organisationsmethoden und Arbeitsverfahren sowie dem zunehmenden Einsatz der modernen Datenverarbei-tungstechnik ständig zu vervollkommnen; einheitliche Organisalionsgrundsälze der betrieblichen Erfassungs- und Aufbereitungsarbeiten auf die. Bedingungen des Wirtschaftsbereiches oder Wirtschaftszweiges zu konkretisieren; die Erfassungsbelege und Aufbereitungsnachweise zu vereinheitlichen und in Abstimmung mit der Zentralstelle für Primärdokumentation bei der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Standardisierung der Erfassungsbelege und Aufbereitungsnachweise im Maßstab des Wirtschaftszweiges oder Wirtschaftsbereiches vorzubereiten. (4) Die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise unterstützen die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betiebe dabei, die Initiative der auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik Tätigen auf die Schwerpunktaufgaben zur Durchsetzung und ständigen Vervollkommnung des einheitlichen Systems zu lenken und den Mitarbeitern die für die Lösung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse zu ver-mitteln; Neuerervorschläge und Hinweise zur inhaltlichen Vervollkommnung und rationelleren Gestaltung des einheitlichen Systems in ihrem Bereich auf die Zweckmäßigkeit ihrer Realisierung zu prüfen, weitgehend zu verallgemeinern und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über das einheitliche System die notwendigen Veränderungen vorzunehmen; inhaltlich-methodische und technisch-organisatorische Fragen auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik zu klären; diese Fragen sind von den Betrieben an die ihnen übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane bzw. von den Staats- und Wirtschaftsorganen an die ihnen übergeordneten zentralen Staatsorgane zu richten. §5 (1) Die zentralen Arbeitskreise haben im Auftrag der Leiter der zuständigen zentralen Organe die Tätigkeit der Arbeitskreise zu koordinieren und die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise auszuwerten. Die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise sind vor dem entsprechenden zentralen Arbeitskreis zu verteidigen. Um in Wirtschaftsorganen und Betrieben gleicher Wirtschaftszweige einheitliche Organisationsgrundsätze der Erfassung und Aufbereitung durchzusetzen, haben zentrale Arbeitskreise, denen gemäß § 1 Abs. 2 Wirtschaftsorgane angehören, die anderen zentralen Staatsorganen unterstehen, auch die Vorbereitung von Weisungen der zuständigen zentralen Staatsorgane über die Organisation der Erfassungs- und Aufbereitungsarbeiten in diesen Wirtschaftsorganen bzw. deren Betrieben zu koordinieren. (2) Im Auftrag des Leiters der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik begutachten die zentralen Arbeitskreise Entwürfe von Fachbereich- und DDR-Stan-dards für Erfassungsbelege und Aufbereitungsnach-weise. §6 Arbeitsweise der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise (1) Für die Anleitung der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 4 und § 5 Abs. 1 sowie für die entsprechende Qualifizierung. der Leiter und Mitglieder der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise sind die Leiter der Staatsund Wirtschaftsorgane, bei denen die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise zu bilden sind, verantwortlich. (2) Die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise arbeiten nach Jahresarbeitsplänen. Die Jahresarbeitspläne sind unter Beachtung der vom Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik gemäß § 7 Abs. 2 festgelegten Schwerpunktaufgaben aufzustellen und von den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane, bei denen die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise zu bilden sind, zu bestätigen. (3) Die Jahresarbeitspläne der Arbeitskreise sind gemäß § 5 Abs. 1 vor ihrer Bestätigung durch die zuständigen Leiter vom entsprechenden zentralen Arbeitskreis im Auftrag des Leiters des zuständigen zentralen Organs zu koordinieren. (4) Zur Kontrolle der Erfüllung der Jahresarbeitspläne lassen sich die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane von den Leitern der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise periodisch Rechenschaft über die Tätigkeit der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise geben. Die Termine der Rechenschaftslegungen sind in die Jahresarbeitspläne aufzunehmen. Die Mitglieder der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise erstatten den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane bzw. der Betriebe, denen sie angehören, periodisch Bericht über ihre Tätigkeit im jeweiligen zentralen Arbeitskreis bzw. Arbeitskreis. (5) Die zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise führen einen breiten Meinungsaustausch, verallgemeinern gute Erfahrungen und publizieren sie. (6) Die Aufgaben der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise gemäß §§ 4 und 5 sind in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Abteilungen bzw. Sektoren der Staats- und Wirtschaftsorgane, wie Wissenschaftliche Leitungstätigkeit, Planung und Bilanzierung, Organisation und Datenverarbeitung, zu lösen. Für die Lösung bestimmter Aufgaben sind von den zentralen Arbeitskreisen bzw. Arbeitskreisen Arbeitsgruppen zu bilden und in diese auch Spezialisten einzubeziehen, die nicht Mitglieder der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise sind. (7) Zu Beratungen der zentralen Arbeitskreise bzw. Arbeitskreise über spezielle Probleme sind bei Notwendigkeit Mitarbeiter der dafür zuständigen Staats-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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