Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 817

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 817 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 817); Gesetzblatt Teil II Nr. 129 Ausgabetag: 25. November 1966 817 (2) Soweit für Grundmittel entsprechend den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen nur Vorschläge für die Neufestsetzung des Verschleißes auszuarbeiten sind, werden sie mit den am 31. Dezember 1966 im Rechnungswesen ausgewiesenen Bruttowerten und mit dem neu festgesetzten Verschleiß übernommen. (3) Grundmittel, für die nach den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen keine Vorschläge für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes auszuarbeiten sind, werden mit den am 31. Dezember 1966 Im Rechnungswesen ausgewiesenen Brutto- und Verschleißwerten übernommen. (4) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die gemäß den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen nicht der Generalinventur unterliegen und nicht den Grundmitteln zugerechnet werden, sind unverändert mit den am 31. Dezember 1966 ausgewiesenen Werten zu übernehmen und im Rechnungswesen getrennt von den Grundmitteln nachzuweisen. (5) Die sich aus der Umbewertung der Grundmittel ergebende Differenz zwischen dem Nettowert der Grundmittel in der Schlußbilanz per 31. Dezember 1966 und dem sich nach der Umbewertung ergebenden neuen Nettowert der Grundmittel ist zugunsten eines besonders einzurichtenden Kontos „Unteilbarer gesellschaftlicher Fonds“ zu buchen. Die auf diesem Konto gebuchten Differenzen verändern nicht die Einlagen der Gesellschafter. (6) Der in der Schlußbilanz per 31. Dezember 1966 auszuweisende Anlageaufstockungsposten, der auf die am Stichtag der Schlußbilanz zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens entfällt, ist zu Lasten des Kontos „Unteilbarer gesellschaftlicher Fonds“ auszubuchen. Der ausgebuchte Betrag ist nach dem bei Bildung des Betriebes gegebenen Verhältnis der Beteiligung der privaten Gesellschafter zueinander aufzuteilen und als Anlage zur Eröffnungsbilanz gesondert nachzuweisen. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters unterliegt der auf ihn entfallende Anteil der Besteuerung. (7) Folgende in der Schlußbilanz per 31. Dezember 1966 ausgewiesene Rücklagen sind zugunsten des Kontos „Unteilbarer gesellschaftlicher Fonds“ aufzulösen: a) Aufbaurücklage gemäß § 7 Abs. 2 der Anordnung vom 5. Februar 1960 über die Steuerveranlagung der halbstaatlichen Betriebe und ihrer Gesellschafter (Sonderdruck Nr. 312 des Gesetzblattes), b) Rücklagen gemäß § 9 Abs. 1 der Anordnung vom 10. Februar 1966 über die Veränderung von Grundsätzen beim Handel mit beweglichen Grundmitteln (GBl. II S. 99). (8) Im Rechnungswesen sind die Bruttowerte und der Verschleiß der Grundmittel getrennt auszuweisen. §6 Aufstellung einer Eröffnungsbilanz (1) Nach der Übernahme der Umbewertungsergebnisse in das Rechnungswesen stellen die Betriebe eine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1967 auf. (2) Über die sich aus dieser Anordnung ergebenden Veränderungen hinaus ist die Bilanzkontinuität zu sichern. (3) Im Laufe des Jahres 1967 bzw. des auf den Stichtag der Umbewertung folgenden Jahres ist die Grundmittelrechnung (Anlagenbuehführung bzw. Anlagennachweis) entsprechend der Inventarobjektabgrenzung und der Gliederung der Grundmittel gemäß der Richtlinie vom 10. Februar 1965 zur Bestimmung der Inventarobjekte und Zuordnung der Grundmittel zu den Grundmittelgruppen und -arten in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung* einzurichten und weiterhin zu führen. §7 Prüfung der Umbewertungsergebnisse und Berichterstattung (1) Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsprüfung, die nach der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gemäß § 6 durchgeführt wird, sind durch die mit der Wirtschaftsprüfung Beauftragten die Ordnungsmäßigkeit der Umbewertung der Grundmittel zu überprüfen und die richtige Übernahme der Ergebnisse in das Rechnungswesen zu bestätigen. (2) Ergeben sich bei der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß Abs. 1 Abweichungen von den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen, sind entsprechende Korrekturen vorzunehmen. (3) Die Berichterstattung über die Übernahme der Umbewertungsergebnisse in das Rechnungswesen wird gesondert angewiesen. Ubergangsregelungen §8 (1) Betriebe, in denen die Generalinventur und die Ermittlung von Vorschlägen für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes der Grundmittel nicht durchgeführt worden sind, haben vor der Umbewertung der Grundmittel die Maßnahmen nach den Grundsätzen der im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen zum Stichtag 1. Januar 1967 durchzuführen. (2) Die Ergebnisse ’ der Genei-alinvenlur und der Ermittlung von Vorschlägen für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes gemäß Abs. 1 sind vor der Umbewertung der Grundmittel durch die Organe zu bestätigen, denen die Betriebe beigeordnet sind. Eine Berichterstattung gemäß § 29 der Instruktion entfällt. §9 (1) Betriebe, die nach dem 31. Dezember 1966 staatliche Beteiligung aufnehmen, führen die Umbewertung der Grundmittel nach den Grundsätzen dieser Anordnung zum Stichtag ihrer Eröffnungsbilanz durch. (2) In der unter Berücksichtigung des Abs. 1 aufzustellenden Eröffnungsbilanz sind die gemäß § 9 der Verordnung vom 7. Januar 1960 über die Besteuerung * S. 32 der Broschüre „Die Generalinventur der Grundmittel ln den Betrieben mit staatlicher Beteiligung“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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