Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 816

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 816 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 816); 816 Gesetzblatt Teil II Nr. 129 Ausgabetag: 25. November 1966 Anordnung über die Umbewertung der Grundmittel in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung. Vom 14. November 1966 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 29. September 1966 über die Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft im Zusammenhang' mit der Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industrie-, Bau-, Verkehrsund Handelsbetrieben Auszug (GBl. II S. 711) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Betriebe mit staatlicher Beteiligung (im folgenden Betriebe genannt). §2 Grundsätze der Umbewertung (1) Die Betriebe führen zum 1. Januar 1967 die Umbewertung der Grundmittel (bisher als Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bezeichnet) durch. (2) Der Umbewertung unterliegen die betrieblichen Grundmittel mit Ausnahme der gemieteten und gepachteten Grundmittel. (3) Für die Umbewertung der Grundmittel sind zugrunde zu legen: die Ergebnisse der Generalinventur der Grundmittel und die Vorschläge für die Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes der Grundmittel, wie sie gemäß der Anordnung vom 27. Januar 1965 über die Generalinventur der Grundmittel in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. III S. 11) und der dazu ergangenen Instruktion* festzustellcn waren. (4) Die sich aus der Umbewertung der Grundmittel ergebende Differenz zwischen dem Nettowert der Grundmittel (Bruttowert minus Verschleiß) vor und nach der Umbewertung ist einem „Unteilbaren gesellschaftlichen Fonds“ zuzuführen. §3 Fortschreibung der Ergebnisse der Generalinventur (1) Betriebe, die zum 1. Januar 1965 (bzw. zum 1. Januar 1966) die Generalinventur der Grundmittel * Instruktion vom 10. Februar 1965 zur Durchführung der Generalinventur und der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Neufestsetzung der Bruttowerte und des Verschleißes der Grundmittel in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung. Veröffentlicht in der Broschüre „Die Generalinventur der Grundmittel in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung“ Verlag: Die Wirtschaft, Berlin 1965 . durchgeführt haben, schreiben den zum Stichtag der Generalinventur festgestellten Verschleiß (bisher als Wertberichtigung bezeichnet) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1966 wie folgt fort: a) der für die einzelnen Grundmiltel-lnventarobjekte ermittelte Verschleiß ist um die für die Zeit bis. zum 31. Dezember 1966 zu errechnenden Abschreibungen zu erhöhen. Die Errechnung der Abschreibungen erfolgt auf der Basis der bei der Generalinventur festgestellton Brultowerte und nach den im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ (Sonderdruck Nr. 491 und 491/1 des Gesetzblattes) festgelegten Abschreibungssätzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Schichtauslastung, b) soweit an Grundmitteln nach dem Stichtag der Generalinventur Generalreparaturen durchgeführt worden sind, ist der entsprechend Buchst, a fortgeschriebene Verschleiß in Höhe der im Rechnungswesen bereits aktivierten Aufwendungen für die Generalreparaturen zu vermindern. (2) Bei der Bewertung der Grundmittel, die nach dem Stichtag der Generalinventur angeschafft oder hergestellt wurden, ist folgendes zu beachten: a) Grundmittel, deren aktivierte Bruttowerte den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen entsprechen, werden zu den am 31. Dezember 1966 im Rechnungswesen ausgewiesenen Brutto- und Verschleiß werten bewertet. Soweit die Anschaffung aus Kleinmechanisierungskrediten erfolgte und diese Grundmittel erhöht abgeschrieben worden sind, ist der Verschleiß nach den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen (§§ 23 bis 28 der Instruktion) neu zu bestimmen, b) Grundmittel, deren aktivierte Bruttowerte nicht den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen entsprechen bzw. für die eine Aktivierung nicht erfolgte, sind entsprechend den im § 2 Abs. 3 genannten Bestimmungen zum 1. Januar 1967 zu bewerten. §4 Bereinigung des Rechnungswesens Im Zusammenhang mit der Einbuchung der Umbewertungsergebnisse sind die Nettowerte der Grundmittel, die bei der Generalinventur der Grundmittel als fehlend festgestellt worden sind, zu Lasten des Ergebnisses 1966 auszubuchen, soweit nicht- zwischenzeitlich eine Ausbuchung erfolgte.'Die Verlustursachen sind von den Betrieben protokollarisch festzuhalten. §5 Übernahme der Ergebnisse der Umbewertung in das Rechnungswesen (1) Die Grundmittel sind nach der Umbewertung zum 1. Januar 1967 mit den neu festgesetzten Bruttowerten und dem neu festgesetzten Verschleiß in das Rechnungswesen zu übernehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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