Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 812

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 812 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 812); 812 Gesetzblatt Teil II Nr. 129 Ausgabetag: 25. November 1966 lung zur Umlauf mittelverstärkung verwendet, ist die Auflösung zugunsten des „Unteilbaren gesellschaftlichen Fonds“ vorzunehmen. II. Abschreibungen für Grundmittel §3 Abschreibungssätze (1) Die Abschreibungen der Grundmittel (bisher als Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bezeichnet) für ihren wertmäßigen Ersatz erfolgen nach den im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ (Sonderdruck Nr. 491 und Nr. 491/1 des Gesetzblattes) festgelegten Abschreibungssätzen für einzelne Inventarobjekte und entsprechend der tatsächlichen Schichtauslastung bzw. schichtunabhängig. (2) Anträge auf Neufestsetzung bzw. Veränderung von Abschreibungssätzen für neue Grundmittel und für Grundmittel, deren Nutzung unter außergewöhnlichen Verschleißbedingungen, wie die Einwirkung aggressiver Dämpfe und Flüssigkeiten, Abgase, hoher relativer Luftfeuchtigkeit, Wasser und anderem erfolgt, soweit die Abschreibungssätze gemäß Abs. 1 diese Bedingungen nicht bereits enthalten, sind an die Organe einzureichen, denen die Betriebe beigeordnet sind (im folgenden wirtschaftsleitende Organe genannt). Soweit die wirtschaftleitenden Organe keine im Verzeichnis gemäß Abs. 1 genannten Abschreibungssätze für vergleichbare Grundmittel bezeichnen können, sind die Anträge mit einer Stellungnahme an das Büro der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel zur Entscheidung einzureichen. (3) Reservegrundmittel, vermietete und verpachtete Grundmittel sowie stillgelegte Grundmittel sind auf der Grundlage der im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ festgelegten normativen Nutzungszeiten abzuschreiben. §4 Abschreibungen für Frcmdanlagcnerweiterungen Fremdanlagenerweiterungen (das sind Ein- und Umbauten in gepachteten oder gemieteten Grundmitteln) sind innerhalb der Laufzeit der abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder NutzungsVerträge bzw. der Vereinbarung über die Fremdanlagenerweiterung abzuschreiben. Soweit zeitlich nicht begrenzte bzw. langfristige Verträge bzw. Vereinbarungen bestehen, ist die Abschreibungsdauer auf höchstens 10 Jahre festzulegen. §5 Abschreibungen fiir Wirtschaftsgüter mit einem Einzelbruttowert unter 500 MDN (1) Wirtschaftsgüter des abnulzbaren Anlagevermögens mit einem Einzelbruttowert unter 500 MDN (Arbeitsmittel), die am 1. Januar 1967 aktiviert sind oder die nach diesem Zeitpunkt als Erstausstattung angeschafft werden, sind mit jährlich 20 % des Anschaffungswertes abzuschreiben (ausgenommen die Arbeitsmaschinen der Konfektionsindustrie, deren Abschreibungen gemäß § 3 Abs. 1 berechnet. werden). Nach der vollständigen Abschreibung sind die Werte auszubuchen und diese Wirtschaftsgüter lediglich zu inventarisieren. (2) Der in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1967 ausgewiesene Fest- oder Standardwert ist innerhalb von 5 Jahren zu gleichen Teilen abzuschreiben. (3) Betriebe, die künftig im Laufe eines Kalenderjahres staatliche Beteiligung aufnehmen, haben die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 jeweils ab dem Beginn des folgenden Kalenderjahres anzuwenden. §6 Bemessungsgrundlage und Abschreibungsdauer (1) Abschreibungen sind vom Bruttowert der Grundmittel zu berechnen (mit Ausnahme des im § 5 Abs. 2 genannten Fest- oder Standardwertes). (2) Grundmittel sind abzuschreiben, bis die Höhe des Verschleißes den Bruttowert je Inventarobjekt erreicht. (3) Die Abschreibung beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aktivierung folgenden Monats. Erstausstattungen sind jeweils ab 1. Januar des auf die Aktivierung folgenden Jahres abzuschreiben. (4) Bei Abgängen von Grundmitteln endet die Abschreibung mit dem Ende des Monats, in dem die Ausbuchung erfolgt. §7 Verwendung der Abschreibungen (1) Die Abschreibungen werden gemäß Abschnitt I Ziff. 1 des Beschlusses des Ministerrates vom 29. September 1966 steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt, soweit sie nach den §§ 3 bis 6 ermittelt und a) für die Finanzierung von aktivierungspflichtigen Rationalisierungsmaßnahmen, der Modernisierung der Produktionsinstrumente, der Anschaffung gebrauchter Grundmittel, von anderen Investitionen sowie von Generalreparaturen an Gebäuden und baulichen Anlagen gemäß § 9 Abs. 3 eingesetzt, b) zu einer späteren Verwendung für die unter Buchst, a genannten Zwecke oder für aktivierungspflichtige Produktionsumstellungen auf einem Sonderbankkonto des Betriebes angesammelt, c) für die Rückzahlung von Krediten, die zur Finanzierung von Maßnahmen im Grundmittelbereich aufgenommen worden sind, verwendet werden. ,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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