Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 801

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 801 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 801); Gesetzblatt Teil II Nr. 128 Ausgabetag: 19. November 1966 801 § 18 Erhebung der Abgaben (1) Die Abgaben werden von der Hebestelle Rothensee oder deren Außenstelle in Haldensleben berechnet. (2) Verkehrsanlagen und -einrichtungen gemäß § 17 sind Häfen (auch Vorhäfen am Schiffshebewerk Rothensee), Liege-, Lade-, Lagerstellen und Uferanlagen sowie die freie Strecke des Mittellandkanals und das Schiffshebewerk Rothensee. (3) Schiffahrtsabgaben sind Kanalabgaben, Liegegeld, Ufer- und Lagergeld. (4) Kanalabgaben werden gemäß Anlage 2, Liege-, Ufer- und Lagergeld gemäß Anlage 3 berechnet. § 19 Besondere Verpflichtungen der Schiffsführer (1) Die Schiffsführer sind verpflichtet, bei der Hebestelle Rothensee oder deren Außenstelle in Haldensleben einen vom Absender der Güter Unterzeichneten Ladeschein oder ein Ladungsverzeichnis nachstehend Unterlagen genannt mit einwandfreien Angaben über Gewicht und Zusammensetzung der Ladung oder des Floßes beim Sammelverkehr für jeden Einladungsort gesondert vorzulegen. Die geladenen Güter sind nach dem Güterverzeichnis zu bezeichnen. Bei verpackten Gütern ist das Bruttogewicht anzugeben. Ferner haben die Schiffsführer den Eichschein vorzulegen. (2) Im Stundungsverkehr ist außer den Unterlagen gemäß Abs. 1 die Vorlage eines mit der Unterschrift und dem Firmenstempel des Stundungsnehmers versehenen Stundungsausweises für die jeweilige Reise erforderlich. § 20 Ermittlung der Fahrtlänge (1) Zur Berechnung der Abgaben sind für die Ermittlung der Fahrtlänge folgende Entfernungen zugrunde zu legen: Ab bis zur Staatsgrenze Mündung in die Elbe km km Staatsgrenze - 67 Lade- und Lagerplatz Kontrollpunkt Buchhorst 6 61 Umschlagstelle Calvörde 28 39 Hafen Haldensleben 43 24 Die Entfernungen gelten auch für die Gegenrichtung. (2) Sofern Versand- oder Empfangsstationen an anderen als den im Abs. 1 genannten Stellen liegen, wird die Fahrtlänge vom Wasserstraßenamt Magdeburg bestimmt. Angefangene Kilometer werden hierbei als volle Kilometer berechnet. Be- und Entladungen an solchen Stellen (z. B. bei Benutzung des freien Ufers) dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Wasserstraßenamtes Magdeburg vorgenommen werden. § 21 Besondere Grundsätze für die Abgabenberechnung (1) Nach Überprüfung der Unterlagen hinsichtlich der Ladungsart und -menge sowie Einstufung in die richtige Güterklasse werden die Fahrtlänge ermittelt und die Abgaben auf Grund eines Fahrscheines berechnet. Der Fahrschein wird im Durchschreibeverfahren dreifach ausgestellt. (2) Das Original erhält der Schiffsführer als Ausweis während der Fahrt. (3) Die erste Durchschrift wird: a) im Bargeldverkehr dem Schiffsführer als Quittung über die bezahlten Abgaben ausgehändigt, b) im Stundungsverkehr bis zur Abrechnung mit dem Stundungsnehmer bei der Hebestelle aufbewahrt. (4) Die zweite Durchschrift verbleibt im Fahrscheinheft. (5) Mit den Kanalabgaben werden auf dem gleichen Fahrschein das Ufer-, Liege- und Lagergeld berechnet. Sofern bei der Hebestelle Rothensee bereits ein Fahrschein für die ganze Strecke ausgestellt wurde und in anderen Versandstationen Güter zugeladen werden, stellt die Außenstelle Haldensleben für das zugeladene Gut einen Zusatzfahrschein aus. § 22 Schleusungen außerhalb der Betriebszeit (1) Für Schleusungen außerhalb der vom Wasserstraßenamt Magdeburg festgelegten Betriebszeit bzw. außerhalb der Reihe gilt die BWVO. Der Leiter des Schiffshebewerkes entscheidet auf Antrag, ob ein Fahrzeug außerhalb der Betriebszeit geschleust wird. (2) Zieht der Antragsteller seinen gemäß Abs. 1 genehmigten Antrag nicht vor Schluß der festgesetzten Betriebszeit zurück, so wird die fällige Abgabe auch dann erhoben, wenn die Schleusung nicht ausgeführt wird. (3) An Sonn- und Feiertagen werden außer der Reihe und außerhalb der Betriebszeit nur die der Fahrgastbeförderung dienenden Fahrzeuge geschleust. (4) Das Ministerium für Verkehrswesen kann Ausnahmen zulassen. § 23 Ausschlußfrist bei Erstattung Die Ausschlußfrist gemäß § 9 beginnt am Ausstellungstag des Fahrscheines.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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