Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 770

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 770 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 770); 770 Gesetzblatt Teil II Nr. 119 Ausgabetag: 4. November 1966 §6 (1) Neue und gebrauchte Stahlflaschen ab 9 1 Rauminhalt dürfen nur mit Zustimmung der Stahlflaschenerfassung erworben werden. Für Stahlflaschen, welche für die Anfertigung von Feuerlöschern, Feuerlöschgeräten und -anlagen oder für den Export von Schutzgasanlagen bestimmt sind, ist diese Zustimmung nicht erforderlich. (2) Die Hersteller von Stahlflaschen sowie die einschlägigen Handelsorgane und sonstigen Verkäufer haben die Abgabe von Stahlflaschen von dieser Zustimmung abhängig zu machen. §7 (1) Die Be- und Verarbeitung von Stahlflaschen mit dem Ziel anderweitiger Benutzung ist nicht gestattet. (2) Änderungen an Flaschenprägungen, die die Aufgaben der Stahlflaschenerfassung berühren,-bedürfen der vorherigen Genehmigung der Stahlflaschenerfassung. (3) Die Stahlflaschenerfassung führt einen Nachweis über die Stahlflaschen, die von den Eigentümern als gestohlen, verlorengegangen oder vermißt gemeldet werden. §8 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 5. Oktober 1966 in Kraft. Berlin, den 14. Oktober 1966 Der Minister für Chemische Industrie Wyschofsky Anordnung über den Verkehr mit technischen Gasen. Vom 14. Oktober 1966 §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt im Rahmen des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) für sämtliche Verträge, die die Lieferung technischer Gase (Wa-ren-Nummer 41 55 00 00 des allgemeinen Warenverzeichnisses, 4. Auflage einschließlich Ergänzungen und Berichtigungen 1 6, Stand vom 1. Januar 1964) zum Gegenstand haben. §2 Versand (1) Der Hersteller hat die gefüllten Stahlflaschen zu versenden. (2) In den Versandpapieren sind die Stahlflaschen nach Gasarten und Zahl in folgender Unterteilung zu vermerken: a) Kohlensäure Leihflaschen bis 10 kg Leihflaschen über 10 20 kg Leihflaschen über 20 kg Eigentumsflaschen Leihbehälter für Trockeneis bis 40 kg Leihbehälter für Trockeneis über 40 kg Eigentumsbehälter, b) alle übrigen technischen Gase Leihflaschen bis 10 Liter Leihflaschen über 10 Liter Eigentumsflaschen. (3) Bei Stahlflaschen für Edel-, Eich- und Prüfgase ist neben der Stückzahl die eingeprägte Nummer und Eigentumsbezeichnung zu vermerken. §3 Abholung (1) Beim Bezug ab Handelslager hat der Abnehmer den Vertragsgegenstand abzuholen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. (2) Gewerbliche Abnehmer (Kleinabnehmer), die in unmittelbarer Nähe eines Herstellers ansässig sind, sowie alle Abnehmer von Stickstoff, flüssig in Kannen, und Sauerstoff, flüssig in Kannen, sind berechtigt, den Vertragsgegenstand beim Hersteller abzuholen. (3) Auslieferungen an Abnehmer erfolgen nur gegen Bestell- oder Abholschein des Abnehmers, der den Abholenden berechtigt, die Stahlflaschen in Empfang zu nehmen. (4) Holt der Abnehmer seine eigenen Stahlflaschen nach erfolgter Benachrichtigung durch den Lieferer nicht innerhalb von 14 Tagen ab, so ist der Lieferer berechtigt, die Auslieferung auf Kosten des Abnehmers vorzunehmen oder die Stahlflaschen an andere Abnehmer zu liefern. Erforderlichenfalls hat der Lieferer dem säumigen Abholer Leihflaschen zur Verfügung zu stellen. (5) Das Entladen der leeren und das Beladen der gefüllten Stahlflaschen an der Lieferstelle obliegt dem Lieferer. Bei Eigenverladungen werden grundsätzlich keine Vergütungen gewährt; es kann jedoch eine andere Regelung vereinbart werden. §4 Rücklieferung leerer Stahlflaschen Beim Bezug ab Handelslager bzw. beim Bezug der Kleinabnehmer ab Hersteller hat der Abnehmer die Kosten für die Rücklieferung der leeren Stahlflaschen bis zur jeweiligen Lieferstelle zu tragen. §5 (1) Anlagen für die Lieferung von Gasen in Leitungen sind vom Rechtsträger der Anlage ordnungsgemäß zu betreuen und zu unterhalten. (2) In hersteiler- oder abnehmereigenen Anlagen gelieferte Gase werden nach m3 (Druck und Füllvolumen bei + 15 °C) im technischen Zustand, und zwar auf der Grundlage der eingebauten Meßeinrichtungen berechnet. Für den Fall, daß eine Meßeinrichtung ausfällt oder eine solche nicht vorhanden ist, sind zwischen dem Hersteller und Abnehmer Vereinbarungen über die Feststellung der gelieferten Mengen zu treffen. §6 Lieferungen in Spezialfahrzeugen und -behältern (1) Bei Lieferungen in Großraum- oder Batteriewagen wird die gelieferte Ware durch Berechnung aus Druck und Volumen bestimmt. (2) Bei Lieferungen von flüssigen Gasen und Trockeneis wird die gelieferte Menge auf Grund des Volumens der Transportmittel, der daran angebrachten Meßeinrichtungen oder durch Leer- und Voll Verwiegung beim Lieferer festgestellt. (Bestimmungen des Vertragsgesetzes über Leistungsort und Gefahrtragung bleiben davon unberührt). (3) Soweit der Abnehmer von Trockeneis eigene Behälter oder sonstiges Verpackungsmaterial nicht zur Verfügung stellt, erfolgt die Lieferung in Behältern des Herstellers, die dem Abnehmer leihweise überlas-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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