Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 752

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 752 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 752); 752 Gesetzblatt Teil II Nr. 115 Ausgabetag: 25. Oktober 1966 mern die neuen Preise bis zum 30. November 1966 mitzuteilen. Das gilt auch für Betriebe, deren Preise durch Preisbewilligung erteilt werden. (2) Die Preismitteilung kann erfolgen durch a) Übergäbe einer Preisliste, die die vom Betrieb hergestellten Erzeugnisse enthält, b) gesonderte Mitteilung von Preisen über bestimmte vom Hersteller hergeslellte und vom Abnehmer abgenommene Erzeugnisse, c) informatorische Bekanntgabe der neuen Preise auf den Rechnungen. (3) Die Verpflichtung der Lieferer zur Preismitteilung entbindet den Abnehmer nicht von der Pflicht, soweit erforderlich, die neuen Preise zu erfragen. X. § 34 Auswertung Die von den volkseigenen Betrieben gemäß § 10 aufzunehmenden Bestände an materiellen Umlaufmitteln sind Grundlage für die Auswertung im Rahmen der Materialberichterstattung. Das Auswertungsprogramm wird durch den Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegt. XI. § 35 Strafbestimmungen (1) Verstößt der Leiter eines volkseigenen Betriebes gegen die ihm nach dieser Anordnung obliegende Verpflichtung zur Aufnahme, Bewertung und Umbewertung der Bestände an materiellen Umlaufmitteln, hat der Leiter des übergeordneten Organs die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gemäß der Disziplinarordnung vom 10. März 1955 (GBl. I S. 217) zu beantragen bzw. dieses selbst einzuleiten, soweit er nach der Disziplinarordnung hierzu befugt ist. (2) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 MDN kann bestraft werden, wer als Leiter eines Betriebes entgegen den Bestimmungen dieser Anordnung vorsätzlich veranlaßt, daß Bestände an materiellen Umlaufmitteln nicht aufgenommen und nicht umbewertet werden, sofern nicht ein Disziplinarverfahren als geeigneter erscheint. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs gegenüber den Leitern zentralgeleiteter Betriebe, dem Vorsitzenden des zuständigen wirtschaftsleitenden Organs bzw. dem zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder Kreises gegenüber den Leitern örtlichgeleiteter Betriebe, dem Vorsitzenden des Rates des Kreises gegenüber den Inhabern bzw. Leitern nichtvolkseigener Betriebe. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt die Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773). XII. § 36 Sehlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung Nr. 12 vom 2. Dezember 1964 über die Umbewertung von Beständen, für die neue Preise in Kraft treten. Aufnahme und Umbewertung der Bestände sowie Regulierung der Umbewertungsdifferenzen in der volkseigenen Wirtschaft im Rahmen der Industriepreisreform (GBl. II S. 970), b) die Anordnung Nr. 13 vom 2. Dezember 1964 über die Umbewertung von Beständen, für die neue Preise in Kraft treten. Aufnahme und Umbewertung der Bestände sowie Regulierung der Umbewertungsdifferenzen in der nichtvolkseigenen Wirtschaft im Rahmen der Industriepreisreform (GBl. II S. 973), c) die Anordnung Nr. 14 vom 2. Dezember 1964 über die Umbewertung der Bestände an Erzeugnissen, für die neue Preise in Kraft treten (GBl. II S. 977). Berlin, den 11. Oktober 1966 Der Minister Der Minister für Materialwirtschaft der Finanzen Neumann Rumpf Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Erläuterungen zur Durchführung der Generalinventur und Umbewertung der Bestände an materiellen Umlaufmitteln per 1. Januar 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik hat auf Grund des Wirksamwerdens der neuen Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform eine Generalinventur der Bestände an materiellen Umlaufmitteln zum 1. Januar 1967 veranlaßt. Mit der 3. Etappe der Industriepreisreform werden ab 1. Januar 1967 für etwa 2/.i des Gesamtproduktionsvolumens der Industrie, des Bau- und Verkehrswesens neue Industriepreise wirksam. Damit die neuen Industriepreise auch für die Erhöhung des ökonomischen Wirkungsgrades der Material- und Vorratswirtschaft volle Wirksamkeit erlangen, ist es erforderlich, die an diesem Stichtag in den volkseigenen und nichtvolkseigenen Betrieben lagernden Bestände an materiellen Umlaufmitteln aufzunehmen und umzubewerten. Der Generälinventur unterliegen alle am Stichtag vorhandenen Bestände an Material, unvollendeter Produktion, unvollendeten Leistungen, Fertigerzeugnissen, fer-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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