Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 732 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 24. Oktober 1966 (2) Mit den ökonomischen Kennziffern sind insbesondere die Auswirkungen auf das Reineinkommen, die Kosten, die Arbeitsproduktivität, die Arbeitszeit und die Leistungen sowie auf die Anzahl und Struktur der Arbeitskräfte nachzuweisen. § 108 (1) Die technischen und ökonomischen Kennziffern sind in Niveaugrößen und,'oder in Entwicklungsgrößen zum Ausdruck zu bringen. (2) Zur Sichtbarmachung der Auswirkungen des wis-enschaftlich-technischen Fortschritts und der verbesserten Ausnutzung der Grundfonds als Entwicklungsgrö-ßen sind Kennziffern des Basiszeitraumes den Kennziffern des Berichtszeitraumes gegenüberzustellen. § 109 Unter Beachtung von Aussagefähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Nutzensabrechnung und Berücksichtigung überbetrieblicher Anforderungen sind in den Betrieben Nomenklaturen abrechnungspflichtiger Einzelaufgaben aufzustellen. Für die Zwecke der Gesamtabrechnung sind die nicht in den Nomenklaturen erfaßten Einzelaufgaben nach vereinfachten Methoden (Schätzung, Kontrolle technischer Parameter u. ä.) zu kontrollieren. § HO (1) Unter Beachtung der §§ 105 bis 109 ist in der Nutzensabrechnung der Nutzen differenziert zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren nach Leitungsebenen (Kostenstellen bzvv. Verantwortungsbereichen, Betrieben, Wirtschaftsorganen), Herkunft bzw. Ursachen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Neuererwesen, Lizenzen, Forschung und Entwicklung, Dokumentation), technischem Charakter der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Teilmechanisierung, Mechanisierung, Teilautomatisierung, Automatisierung). (2) Bei der Durchführung der Nutzensabrechnung ist den verschiedenen Phasen der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nach Vor-bereitungs-, Durchführungs- bzw. Einführungs- und Nutzensphase sowie der Spezifik der Aufgabenstellung nach neuen Erzeugnissen. Investitionen, neuen Verfahren, Technologien und anderen Maßnahmen, Grundfondsausnutzung Rechnung zu tragen. (3) Die Nutzensabrechnung ist für einen, die Nutzendynamik berücksichtigenden, repräsentativen Zeitraum durchzuführen. Für die Gesamtabrechnung ist zur Abstimmung der Ergebnisse der Nutzensabrechnung mit den ökonomischen Kennziffern der Abrechnungszeitraum mit dem Jahresrhythmus der gesamten betrieblichen Abrechnung in Übereinstimmung zu bringen. (4) Der Abrechnungszyklus ist so festzulegen, daß eine aussagefähige operative Kontrolle und Information der Leitungsorgane ermöglicht wird. (5) Die Nutzensabrechnung ist mit der Planung der Aufwendungen und Auswirkungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie mit der Berichterstattung inhaltlich und methodisch abzustimmen. § 111 (1) Für die Nutzensabrechnung sind die in den anderen Rechnungen ermittelten ökonomischen und technischen Kennziffern auszunutzen. Das bezieht sich im wesentlichen auf die Grundmittel- und Investitionsrechnung, die Auf-wandskennziffern sowie andere ökonomische und technische Kennziffern, Materialrechnung, die Kennziffern über die mengen-und wertmäßige Entwicklung des Materialeinsatzes, Arbeitskräfterechnung, die Kennziffern über die Entwicklung der Arbeitskräfte, der Arbeitszeit und des Lohnes, Leistungsrechnung, die Kennziffern über Entwicklung, Umfang und Struktur der Leistungen sowie andere ökonomische und technische Kennziffern, Gesamtübersichten und -analysen, die Kennziffern über bestimmte Zusammenhänge der ökonomischen Erscheinungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Grundfondsausnutzung, Kostenrechnung, die Kosten- und Gewinnkennziffern zu liefern haben. (2) Die Kostenrechnung hat Aufgaben der Nutzensabrechnung mit der Kostenstellenrechnung, sofern sie die Wirkung einzelner oder komplexer Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nachweist. Kostenträgerzeitrechnung, sofern der Kostenträger oder die Kostenträgergruppe Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts darstellen, normativen Kostenrechnung, indem die durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bedingten Änderungen und öder Abweichungen von den laufenden Kostennormativen nach Einzelaufgaben, Kostenstellen und Kostenträger erfaßt und gruppiert werden, zu erfüllen. (3) Der kostenwirksame Nutzen ist in der Einzelaufgabenabrechnung grundsätzlich als absolute Kostenentwicklung (Verbrauchsabweichung) nachzuweisen. Eine relative Kostenentwicklung (Leistungsabweichung) ist nur dann nachzuweisen, wenn durch die einzelne Aufgabe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts eine Veränderung des Leistungsvolumens nachweisbar ist. X. Gcsamtiibcrsichten und -analysen § 112 (1) In den Gesamtübersichten ist die Ökonomik des Betriebes bzw. eines Wirtschaftsorgans für die Leitungstätigkeit in den Betrieben, Wirtschafts- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit ist ein Eckpfeiler in der gesamten Arbeit mit . Bereits im ersten Kapitel der Arbeit wurde der Nachweis erbracht, daß eine wesentliche Seite zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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