Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 732 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 24. Oktober 1966 (2) Mit den ökonomischen Kennziffern sind insbesondere die Auswirkungen auf das Reineinkommen, die Kosten, die Arbeitsproduktivität, die Arbeitszeit und die Leistungen sowie auf die Anzahl und Struktur der Arbeitskräfte nachzuweisen. § 108 (1) Die technischen und ökonomischen Kennziffern sind in Niveaugrößen und,'oder in Entwicklungsgrößen zum Ausdruck zu bringen. (2) Zur Sichtbarmachung der Auswirkungen des wis-enschaftlich-technischen Fortschritts und der verbesserten Ausnutzung der Grundfonds als Entwicklungsgrö-ßen sind Kennziffern des Basiszeitraumes den Kennziffern des Berichtszeitraumes gegenüberzustellen. § 109 Unter Beachtung von Aussagefähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Nutzensabrechnung und Berücksichtigung überbetrieblicher Anforderungen sind in den Betrieben Nomenklaturen abrechnungspflichtiger Einzelaufgaben aufzustellen. Für die Zwecke der Gesamtabrechnung sind die nicht in den Nomenklaturen erfaßten Einzelaufgaben nach vereinfachten Methoden (Schätzung, Kontrolle technischer Parameter u. ä.) zu kontrollieren. § HO (1) Unter Beachtung der §§ 105 bis 109 ist in der Nutzensabrechnung der Nutzen differenziert zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren nach Leitungsebenen (Kostenstellen bzvv. Verantwortungsbereichen, Betrieben, Wirtschaftsorganen), Herkunft bzw. Ursachen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Neuererwesen, Lizenzen, Forschung und Entwicklung, Dokumentation), technischem Charakter der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Teilmechanisierung, Mechanisierung, Teilautomatisierung, Automatisierung). (2) Bei der Durchführung der Nutzensabrechnung ist den verschiedenen Phasen der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nach Vor-bereitungs-, Durchführungs- bzw. Einführungs- und Nutzensphase sowie der Spezifik der Aufgabenstellung nach neuen Erzeugnissen. Investitionen, neuen Verfahren, Technologien und anderen Maßnahmen, Grundfondsausnutzung Rechnung zu tragen. (3) Die Nutzensabrechnung ist für einen, die Nutzendynamik berücksichtigenden, repräsentativen Zeitraum durchzuführen. Für die Gesamtabrechnung ist zur Abstimmung der Ergebnisse der Nutzensabrechnung mit den ökonomischen Kennziffern der Abrechnungszeitraum mit dem Jahresrhythmus der gesamten betrieblichen Abrechnung in Übereinstimmung zu bringen. (4) Der Abrechnungszyklus ist so festzulegen, daß eine aussagefähige operative Kontrolle und Information der Leitungsorgane ermöglicht wird. (5) Die Nutzensabrechnung ist mit der Planung der Aufwendungen und Auswirkungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie mit der Berichterstattung inhaltlich und methodisch abzustimmen. § 111 (1) Für die Nutzensabrechnung sind die in den anderen Rechnungen ermittelten ökonomischen und technischen Kennziffern auszunutzen. Das bezieht sich im wesentlichen auf die Grundmittel- und Investitionsrechnung, die Auf-wandskennziffern sowie andere ökonomische und technische Kennziffern, Materialrechnung, die Kennziffern über die mengen-und wertmäßige Entwicklung des Materialeinsatzes, Arbeitskräfterechnung, die Kennziffern über die Entwicklung der Arbeitskräfte, der Arbeitszeit und des Lohnes, Leistungsrechnung, die Kennziffern über Entwicklung, Umfang und Struktur der Leistungen sowie andere ökonomische und technische Kennziffern, Gesamtübersichten und -analysen, die Kennziffern über bestimmte Zusammenhänge der ökonomischen Erscheinungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Grundfondsausnutzung, Kostenrechnung, die Kosten- und Gewinnkennziffern zu liefern haben. (2) Die Kostenrechnung hat Aufgaben der Nutzensabrechnung mit der Kostenstellenrechnung, sofern sie die Wirkung einzelner oder komplexer Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nachweist. Kostenträgerzeitrechnung, sofern der Kostenträger oder die Kostenträgergruppe Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts darstellen, normativen Kostenrechnung, indem die durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bedingten Änderungen und öder Abweichungen von den laufenden Kostennormativen nach Einzelaufgaben, Kostenstellen und Kostenträger erfaßt und gruppiert werden, zu erfüllen. (3) Der kostenwirksame Nutzen ist in der Einzelaufgabenabrechnung grundsätzlich als absolute Kostenentwicklung (Verbrauchsabweichung) nachzuweisen. Eine relative Kostenentwicklung (Leistungsabweichung) ist nur dann nachzuweisen, wenn durch die einzelne Aufgabe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts eine Veränderung des Leistungsvolumens nachweisbar ist. X. Gcsamtiibcrsichten und -analysen § 112 (1) In den Gesamtübersichten ist die Ökonomik des Betriebes bzw. eines Wirtschaftsorgans für die Leitungstätigkeit in den Betrieben, Wirtschafts- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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