Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 730

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 730 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 730); 730 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 24. Oktober 1966 gewiesen werden oder eine aufeinanderfolgende Saldenrechnung durchgeführt und die Schlußsalden in einer Saldenbilanz erfaßt wurden, genügt es, die Buchungen so abzuschließen, daß unzulässige Nachbuchungen nicht möglich sind. 1. Bilanz, Gewinn und Verlust § 90 (1) Die Bilanz ist mindestens nach folgenden Positionen zu gliedern: auf der Aktivseite der Bilanz Grundmittel mit ihrem Bruttowert, Verschleiß und Nettowert, Umlaufmittel, Posten der Rechnungsabgrenzung, Verlust, Gewinnverwendung, auf der Passivseite der Bilanz finanzielle Fonds, . Posten der Rechnungsabgrenzung, Gewinn, Verluststützung. (2) Die Positionen der Aktiva und Passiva sind brutto nachzuweisen; eine Saldierung ist nicht zulässig. § 91 (1) Die Bestände der bestätigten Schlußbilanz sind unverändert auf das Folgejahr zur Wahrung der Bilanzkontinuität vorzutragen. (2) Veränderungen der wertmäßigen Bestände und Fonds auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, die nicht in laufender Rechnung gebucht werden, sind durch eine Bilanzbrücke nachzuweisen. § 92 (1) Bei Zusammenlegung bzw. Auflösung von Betrieben oder Wirtschaftsoi’ganen sind auch während des laufenden Jahres Schlußbilanzen nach den geltenden Bestimmungen aufzustellen. (2) Bei Neubildung bzw. Zusammenlegung von Betrieben oder Wirtschaftsorganen sind von den neuen Rechtsträgern Eröffnungsbilanzen aufzustellen. Die Werte der Schlußbilanzen der übernommenen Betriebe oder Wirtschaftsorgane gehen in die Eröffnungsbilanz der neuen Rechtsträger ein. (3) Die Leiter der zentralen Staatsorgane können in Übereinstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und dem Minister der Finanzen die Aufstellung von Bilanzen auch in anderen Fällen anweisen. § 93 (1) In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Kosten unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen an unfertigen und fertigen Leistungen den Erlösen und anderen gesetzlich festgelegten ergebniswirksamen Positionen gegenüberzustellen und der Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. (2) Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind brutto nachzuweisen; eine Saldierung ist nicht zulässig. § 94 Die Verwendung und Umverteilung der Gewinne sowie der Verluststützungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von den Betrieben und Wirtschaftsorganen nachzuweisen. § 95 Durch Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten in der Bilanz, und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind, soweit die staatliche Finanzrevision keine anderen Auflagen erteilt, grundsätzlich in alter Rechnung zu berichtigen. 2. Kontokorrent § 96 (1) Im Rahmen der Finanzrechnung sind im Kontokorrent die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten sowie deren Veränderungen zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Insbesondere sind zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren: Ausgleich und Termineinhaltung, Mahnungsvollzug, Verspätungszinsen. § 97 (1) Der Einzelnachweis von Forderungen und Verbindlichkeiten hat grundsätzlich kontenlos zu erfolgen. Einzelkonten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen dürfen nur mit Genehmigung der Staats- bzw. Wirtschaftsorgane geführt werden. (2) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland können auf Einzelkonten nachgewiesen werden. (3) Forderungen und Verbindlichkeiten müssen nach Schuldnern bzw. Gläubigern aufgliederungsfähig sein. § 98 (1) Forderungen sind zu gruppieren nach Art ihrer Entstehung, Fälligkeit, Forderungen, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, zweifelhaften Forderungen, strittigen Forderungen, uneinbringlichen Forderungen, ausgebuchten, nicht verjährten Forderungen. (2) Verbindlichkeiten sind zu gruppieren nach Art ihrer Entstehung, Fälligkeit, Verbindlichkeiten, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, v zweifelhaften Verbindlichkeiten, strittigen Verbindlichkeiten, verjährten Verbindlichkeiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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