Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 720

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 720 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 720); 720 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 24. Oktober 1966 § 22 Die Materialzugänge sind mengen- und,oder wertmäßig mindestens zu gruppieren nach Aufkommensquellen (Bezug Inland, Bezug Import, Eigenerzeugung), territorialen Gesichtspunkten, Konten des Kontenrahmens. § 23 (1) Die Materialabgänge sind mengen- und 'oder wertmäßig mindestens zu gruppieren nach Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, Erzeugnisgruppen, Konten des Kontenrahmens. (2) Der Materialverbrauch ist zusätzlich nach Verwendungszwecken (Kostenstelle, Kostenträger) zu gruppieren. Kleinmaterial gemäß § 25 ist bereits beim Zugang nach Erzeugnisgruppen zu gruppieren. § 24 Die Materialbestände sind mengen- und oder wertmäßig mindestens zu gruppieren nach Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, Lenkungsformen, Richtsatzplanpositionen bzw. Positionen des Warenfinanzierungsplanes, Konten des Kontenrahmens. § 25 Auf den wertmäßigen Nachweis der Materialbestände kann verzichtet werden, sofern sie von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sind, die Durchsetzung der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Wirtschaftlichkeit der Abrechnung es erfordert. Die Richtwerte für Kleinmaterial sind vom zuständigen Staats- bzw. Wirtschaftsorgan festzulegen. Es sollen 5 MDN je Mengeneinheit eines Materialartikels und ein monatlicher Verbrauch von 200 MDN je Materialartikel nicht überschritten werden. Kleinmaterial ist lagermäßig zu verwalten und mengenmäßig nachzuwiesen. Diese Materialien sind von den Betrieben in einer Nomenklatur aufzuführen, die von den Leitern der Betriebe zu bestätigen ist. § 26 Der Nachweis über die betriebseigene Leihverpak-kung und deren Wertminderung ist in den Richtlinien gemäß § 117 zu regeln. § 27 Geringwertige und schnellverschleißende Arbeitsmittel sind wie Material zu behandeln. Die Inventarisierungspflicht gemäß § 12 ist dabei zu beachten. § * * * §§ § 28 (1) Für Kooperationsleistungen und fremde Leistun- gen einschließlich fremder Vorleistungen, z. B. Patente und Lizenzen, gelten sinngemäß die Festlegungen der §§ 20, 21, 22, 23 und 29. (2) In den Richtlinien gemäß § 147 können hinsichtlich der Erfassungs- und Gruppierungsmerkmale der im Abs. 1 genannten Leistungen Einschränkungen festgelegt werden. § 29 (1) Die in der Materialrechnung nachgewiesenen Bestände sind, soweit sie nicht bei Bezug sofort kostenwirksam verrechnet wurden, zu bewerten und mit der Finanzrechnung abzustimmen. Diese Abstimmung hat in vom Leiter des Betriebes festzulegenden Zeitabständen, mindestens jedoch zum Bilanzstichtag, zu erfolgen. (2) Die Monatssummen der Materialkäufe sind mit den Monatssummen der Materialeingangsrechnung abzustimmen. (3) Die Monatssummen des Materialverbrauches nach Kostenarten sind mit den Monatssummen der Kostenstellen- bzw. Kostenträgerrechnung abzustimmen. V. Arbeitskräflcrechnung § 30 In der Arbeitskräfterechnung sind zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren: Arbeitskräfte nach Anzahl, Struktur und Veränderungen, Arbeitszeit und ihre Ausnutzung', Arbeitsnormen und ihre Erfüllung, Arbeitslöhne als Brutto- und Nettolöhne sowie Lohnabzüge, Lohneinbehaltungen, Lohnsummen, Durchschnittslöhne und sonstige Geldeinkünfte. § 31 (1) In der Arbeitskräfterechnung sind grundsätzlich zu erfassen: Name, Geburtsdatum und Geschlecht der Arbeitskraft, Einzugsgebiet (Wohnanschrift), Familienstand, Anzahl und Geburtsdatum der Kinder, Steuerklasse. Erwerbsminderung, erlernter Beruf, ausgeübte Tätigkeit, erforderliche und erreichte Qualifikation, Beschäftigtengruppe, arbeitsvertragliche Vereinbarungen, Kontrollnummer der Arbeitskraft, Beginn und Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses, Quelle des Zuganges bzw, Ursache des Abganges, Schichteinsatz der Arbeitskraft, Anwesenheitszeit, tatsächlich geleistete Arbeitszeit, bezahlte und nichtbezahlte Ausfallzeiten, Ausfallursachen, bezahlte Zeiten für arbeitsfreie Wochenfeiertage, Zeitvorgaben nach technisch begründeten und übrigen Arbeitsnormen, Art, Menge und Qualität der geleisteten Arbeit, Bruttolohn,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die Anforderungen an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen, an denen Dugendliche beteiligt ind, im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftaordnung und ihrer weltanschaulichen Grundlage, dem Marxismus-Leninismus. Feindliche können zu Handlungen führen, die offen oder getarnt dem Ziel dienen, die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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