Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 714

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 714 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 714); 714 Gesetzblatt Teil II Nr. 112 Ausgabetag: 22. Oktober 1966 III. Maßnahmen für Produktionsgenossenschaften des Handwerks Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks haben auf Grund der großzügigen Förderungsmaßnahmen unseres Staates eine gute Entwicklung genommen und sind zu einem festen Bestandteil unserer Volkswirtschaft geworden. Durch ihre Tätigkeit tragen sie wesentlich dazu bei, die Versorgung der Bevölkerung mit Reparaturen und Dienstleistungen ständig zu verbessern. 1. Behandlung der Amortisationen und der im Preis enthaltenen Kostenbestandteile für Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage Um den Produktionsgenossenschaften des Handwerks eine weitere Leistungssteigerung durch Rationalisierungsmaßnahmen zu erleichtern, werden die in den neuen Preisen realisierten Kosten-beslandteile für höhere Abschreibungen, VVB-Umlage, Forschung und Entwicklung auf besonderen Bankkonten angesammelt. Die Amortisationen werden steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie dem besonderen Konto zugeführt und mit ihnen finanziert werden Rationalisierungsmaßnahmen, Ankauf gebrauchter Grundmittel, Ersatzinvestitionen, Modernisierung der Produktionsinstrumente und andere Investitionen, Generalreparaturen und Erhöhung der Umlaufmittel, Rückzahlung von Krediten des Grundmittelbereiches. Die Beträge für VVB-Umlage und Forschung und Entwicklung werden steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie dem besonderen Konto zugeführt und mit ihnen finanziert werden Aufwendungen für die Weiterentwicklung der Erzeugnisse, Einführung neuer technologischer Verfahren, Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse, Ralionalisierungsmaßnahmen, bei PGH, die einer Erzeugnisgruppe angehören, Beiträge zur Finanzierung der Erzeugnisgruppenarbeit. 2. Förderung der Rationalisierung durch Rationalisierungskredite Wenn Produktionsgenossenschaften des Handw’erks in Ausnahmefällen keine ausreichenden eigenen Mittel für die Rationalisierung und Kleinmechanisierung ?ur Verfügung stehen, werden ihnen mit Zustimmung des zuständigen wirtschaftsleitenden Organs Rationalisierungskredite wie Betrieben mit staatlicher Beteiligung gewährt. Die Tilgung der Kredite erfolgt in längstens 4 Jahren. 3. Für die Umbewertung der Bestände auf Grund von Preisänderungen durch die 3. Etappe der Industriepreisreform und den Ausgleich von Werterhöhungen und Wertminderungen, die Erhebung der Umsatzsteuer, den zeitweiligen Gewinnausgleich bei Veränderung der Gew'inne um mehr als 15 % gelten die gleichen Maßnahmen, wie sie im Abschnitt I für Betriebe mit staatlicher Beteiligung dargestellt w'urden. IV. Maßnahmen für private Betriebe des Verkehrs sowie des Groß- und Einzelhandels Soweit sich durch die Maßnahmen der Industriepreisreform (neue Preise für Verkehrsleistungen bzw. Änderung der Handelsspannen) Auswirkungen auf die Rentabilität privater Verkehrs- oder Handelsbetriebe ergeben, sind die folgenden, für private Industrie- und Baubetriebe vorgeschlagenen Regelungen auch für diese Betriebe zu übernehmen: 1. Ausgleich der Differenzen aus der Umbewertung der Bestände über den Staatshaushalt; 2. Erhebung der Umsatz- und Gewerbesteuer; 3. Gewinnausgleich für das Jahr 1967 bei Gew in n-schwankungen von mehr als 15 %. V. Steuerermäßigungen für sonstige niehtvolkscigene Betriebe sowie für Bürger, die für ihre Erzeugnisse und Leistungen im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Industriepreisreform noch keine neuen Preise erhalten Bei einer Reihe von Betrieben bzw'. Bürgern bleiben die bisher geltenden Preise für ihre Erzeugnisse bzw. Leistungen in Kraft. Das gilt für alle nichtvolkseigenen Betriebe bzw. Bürger (Betriebe mit staatlicher Beteiligung, PGH, private Handwerker, Kommissionshändler, private Groß- und Einzelhändler, Hotels, Gaststätten, Dienstleistungsbetriebe, private Gartenbaubetriebe, Angehörige der freischaffenden Intelligenz, sonstige selbständig Tätige, Hausbesitzer), soweit sie für ihre Erzeugnisse oder Leistungen bzw. für die abgesetzten Waren keine neuen Preise erhalten bzw. die Handelsspannen unverändert bleiben. Bei den vorgenannten Betrieben bzw'. Bürgern ergeben sich aus den Preisneuregelungen der Industriepreisreform nur kostenseitig bestimmte, in der Regel nicht wesentliche Auswirkungen auf das Einkommen. Soweit jedoch Auswirkungen eintreten, wird folgender Ausgleich gewährt: Durch die Industriepreisreform eintretende Netto-einkommensminderungen w'erden für das Jahr 1967 wie bisher durch Steuerermäßigungen ausgeglichen, soweit sie mehr als 5 % des Nettoeinkommens betragen. Bei Nettoeinkommen bis zu 8000 MDN im Jahr erfolgt ein voller Ausgleich der entstehenden Nettoeinkommensminderungen. Berlin, den 29. September 1966 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Rumpf Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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