Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 710

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 710 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 710); 710 Gesetzblatt Teil II Nr. 111 Ausgabetag: 20. Oktober 1966 zuhändigen. Sofern sich der Werktätige wegen der rechtzeitigen Anfertigung, Bekanntgabe und Aushändigung der Abschlußbeurteilung an das Gericht wendet, die Anfertigung derselben aber keinen Aufschub duldet, ist der Werktätige bei der Einreichung des Einspruchs auf die Möglichkeit hinzuweisen, gemäß § 26 AGO den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu beantragen. Er kann den Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim Kreisgericht, Kammer für Arbeitsrechtssachen, auch dann beantragen, wenn er nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst die Konfliktkommission angerufen hat. 18. Die vom Betrieb gemäß § 38 GBA angefertigte, dem Werktätigen zur Kenntnis gegebene und auf Verlangen ausgehändigte Abschlußbeurteilung muß mit der zu seinen Kaderunterlagen zu nehmenden Beurteilung identisch sein. Die Gerichte haben bei der Verhandlung und Entscheidung von Streitfällen über den Inhalt von Abschlußbeurteilungen darauf zu achten, daß zwischen der vom Betrieb angefertigten, dem Werktätigen zur Kenntnis gegebe- nen und auf Verlangen ausgehändigten Beurteilung und der in seinen Kaderunterlagen befindlichen Beurteilung Übereinstimmung besteht. Gemäß § 23 Abs. 2 AGO können sie hierzu vom Betrieb die Vorlage der Kaderunterlagen fordern. Sofern sie dabei feststellen, daß zwischen den Beurteilungen keine Identität besteht, können sie mit dem Mittel der Gerichtskritik die Beseitigung dieses Umstandes im Sinne des § 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 17. April 1963 zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen (GBl. I S. 65) verlangen. Aus der Verpflichtung des Betriebes, eine neue Abschlußbeurteilung anzufertigen, ergibt sich, daß die bisherige Beurteilung aus den Kaderunterlagen zu entfernen und die neue aufzunehmen ist. Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. T o e p 1 i t z Präsident Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deuts-hen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, F.oßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

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