Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 695

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 695 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 695); Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 14. Oktober 1966 695 Für Gemüse und Obst in Kleinverpackungen bis 1 kg Inhalt wird ein Vertragszuschlag von 0,15 MDN je Verpackungseinheit gewährt. Als Kleinverpackung können verwendet werden: Polyäthylenbeutel, Thermo- und Duroplastverpackung, Kartons, Körbchen und Netzbeutel. §4 Förderungsmaßnahmen für die Erweiterung der Produktionsgrundlagen Für die Erweiterung der Produktionsvoraussetzungen bei mehrjährigen Kulturen und langfristiger vertraglicher Bindung der Produkte mit der GHG Obst und Gemüse oder Betrieben der Lebensmittelindustrie werden zur Verfügung gestellt: Staatlich anerkannte Spezial- übrige betriebe sozialistische und Koope- Betriebe rationen des Gartenbaues MDN MDN Erweiterung der Spargelanbaufläche je ha 3000, 2000, (Vertragsbindung ab Erntebeginn 10 Jahre) Erweiterung der Erdbeeranbaufläche Bezirke Rostock, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt, uneingeschränkt und die Bezirke Dresden, Erfurt, Halle, Magdeburg in Lagen über 300 m NN 1.500,- 800,- (Vertragsbindung nach Anbaumethode 2 bis 3 Jahre) Bei Pflanzung von Apfelbäumen lagerfähiger Sorten und Sauerkirschen auf bisher nicht bewirtschaftetem rekultivierten Obstland oder landwirtschaftlich schwer bearbeitbaren Flächen nach Genehmigung durch die Kreisproduktionsleitung (Bauerngärten, nicht in Ackerland einbeziehbare Splitterflächen, Hanglagen) erhalten sozialistische Betriebe und individuelle Erzeuger bei nebenberuflicher Bewirtschaftung der Flächen je Baum 4, MDN Zuschuß, wenn mehr als 50 Bäume in einer geschlossenen Anlage gepflanzt werden. Der Zuschuß wird staatlich anerkannten Spezialbetrieben des Obstbaues auch gezahlt, wenn die rekultivierten Flächen in Ackerland überführt und die Bäume an anderer Stelle konzentriert gepflanzt werden. Die Erzeugnisse sind für 10 Jahre nach Ertragsbeginn mit der GHG Obst und Gemüse oder Lebensmittelindustrie vertraglich zu binden. ’ §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 18. September 1965 über Maßnahmen zur Förderung der Steigerung der Produktion von Gemüse und Obst (GBl. II S. 708), die Anlage 3 zur Preisanordnung Nr. 1993/1 vom 2. Februar 1965 Erzeugerpreise für frisches Gemüse und Obst - (GBl. II S. 125). Berlin, den 15. September 1966 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Aujeszky’schen Krankheit. Vom 20. September 1966 Zur Verhütung und Bekämpfung der Aujeszky’schen Krankheit wird in Durchführung des § 21 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. I S. 55) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Ermittlung der Seuche (1) Bei Feststellung des Verdachtes der Aujeszky’schen Krankheit (Beschreibung siehe Anlage) ist jeder Tierarzt verpflichtet, auf schnellstem Wege dem Haupttierarzt des zuständigen Kreislandwirtschaftsrates Meldung über den Verdacht zu machen und eine vorläufige Stallsperre anzuordnen. (2) Der Haupttierarzt veranlaßt sofort die notwendigen diagnostischen Untersuchungen durch das zuständige Veterinäruntersuchungs- und Tiergesundheitsamt und meldet den Verdacht und die veranlaßten Maßnahmen dem Haupttierarzt des Bezirkslandwirtschaftsrates. (3) Der Direktor des Veterinäruntersuchungs- und Tiergesundheitsamtes teilt unverzüglich dem Haupt-tierarzt des Bezirkslandwirtschaftsrates und dem Haupttierarzt des Kreislandwirtschaftsrates die Ergebnisse der Untersuchungen mit. (4) Der Haupttierarzt des Bezirkslandwirtschaftsrates ist verpflichtet, bei Bestätigung des Verdachtes sofort fernschriftlich Meldung über das Auftreten und die angewiesenen Maßnahmen an die Abteilung Veterinärwesen der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik zu erstatten. (5) Zur koordinierten Leitung der Bekämpfung sind unverzüglich die örtlichen Seuchenkommissionen einzuschalten. §2 Maßnahmen bei der Feststellung der Aujeszky’schen Krankheit Bei der Bekämpfungsmethodik wird zwischen stark und schwach verseuchten Gebieten unterschieden. Die Entscheidung über den Verseuchungsgrad trifft der Haupttierarzt des Bezirkslandwirtschaftsrates in Verbindung mit der Bezirks-Tierseuchenkommission.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld sowie über politisch-operativ relevante Sachverhalte festgestellt und nachgewiesen wird sowie die erforderlichen differenzierten Maßnahmen der Rechtsverwirklichung und der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden können.

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