Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 686

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 686 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 686); 686 Gesetzblatt Teil II Nr. 105 Ausgabetag: 4. Oktober 1966 10. Tage nach Empfang der Bankmitteilung, gegenüber der Bank erklärt, so beschränkt sich die Ersatzpflicht der Bank auf denjenigen Schaden, der auch bei rechtzeitiger Beanstandung eingetreten wäre; die Ersatzpflicht der Bank entfällt insoweit, als die Bank infolge der verspäteten Beanstandung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen einen Regreßanspruch nicht mehr geltend machen kann. Beim Ausbleiben einer zu erwartenden Mitteilung gilt das gleiche; bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Beanstandung ist von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem der Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Bearbeitung durch die Bank den Eingang der Mitteilung erwarten mußte. (5) Ist der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung im Verantwortungsbereich eines von der Bank in die Ausführung des Auftrages einbezogenen Dritten eingetreten, dessen materielle Verantwortlichkeit durch gesetzliche Bestimmungen ausgeschlossen oder der Höhe nach beschränkt ist, so besteht die Ersatzpflicht der Bank nur insoweit, als sie von dem Dritten Regreß nehmen kann. (6) Neben den Bestimmungen in den Absätzen 2 bis 5 gelten die besonderen Regelungen in den §§ 24 Abs. 5 und 38. §38 Verantwortlichkeit bei der Dokumentenprüfung Hat die Bank Dokumente oder andere Urkunden entgegenzunehmen oder hat sie Zahlungen auf der Grundlage eines Kreditbriefes, eines Akkreditivs oder eines sonstigen Ersuchens zu leisten, so ist sie zur sorgfältigen Prüfung der vorgelegten Dokumente, Urkunden und Legitimationsnachweise verpflichtet; sie haftet jedoch nicht für deren Form, Vollständigkeit, Echtheit und Rechtswirksamkeit, für die richtige Auslegung oder Übersetzung sowie für das Vorhandensein oder die Qualität der in den Dokumenten genannten Waren. VII. Schlußbestimmungen §39 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und den Inhabern solcher Konten, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Devisenverkehr und den innerdeutschen Zahlungsverkehr eingerichtet werden, finden die §§ 4 bis 7, 9 bis 14, 15 Abs. 2, 16 bis 21, 24 Absätze 1 bis 5 sowie 37 und 38 sinngemäß Anwendung, soweit sich nicht Abweichungen aus den für diese Konten geltenden Bestimmungen ergeben. §40 (1) Diese Anordnung findet auch auf die im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehenden Bankverträge und Konten Anwendung. (2) Zur Berücksichtigung örtlicher oder zweigbedingter Besonderheiten können in Bankverträgen und Ko-oi’dinierungsvereinbarungen ergänzende Festlegungen getroffen werden; Abweichungen sind nur hinsichtlich der §§ 8, 10, 11, 13, 19 Absätze 2 und 3 und § 24 Abs. 5 zulässig. (3) Leistungsort für die Bank und ihre Vertragspartner sind die Geschäftsräume der zuständigen Niederlassung. Der Leistungsort begründet die örtliche Zuständigkeit für gerichtliche Verfahren vor dem Kreisoder Bezirksgericht, soweit nicht die sachliche Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts gegeben ist. §41 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. September 1966 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dietrich Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 30 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie insbesondere anzuwenden - Verhinderung von Suiziden und Selbetbesohädigungen, Niederschlagung von Meutereien, Krawallen ä., Abwehr von Geiselnahmen terroristischen Handlungen, Bekämpfung eines Brandes, Havarie oder Explosion.

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